Hamburg setzt 2025 auf bundesweite Förderinstrumente und eigene Rahmenbedingungen. Kernpunkte sind der KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung, der 0-%-Mehrwertsteuersatz für PV bis 30 kWp – und die Solarpflicht nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Lokale Zuschüsse konzentrieren sich vor allem auf Gründächer und die Kombination aus Gründach + PV.
💡 Zusammenfassung
- In Hamburg gilt seit 1. Januar 2024 eine Solarpflicht für Neubauten und seit Juli 2024 für sanierte Dächer
- Bundesweite Förderung: KfW-Kredit 270 und EEG-Einspeisevergütung mit bis zu 12,47 ct/kWh sichern Wirtschaftlichkeit
- 0 % Mehrwertsteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp reduziert Anschaffungskosten deutlich
- Hamburg bietet Gründach-Förderung mit Zusatz für PV-Unterkonstruktionen und Beratungsangebote
- Direkte Zuschüsse für PV gibt es nicht, aber Finanzierung und Beratung machen Anlagen rentabel
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Hamburg?
Direkte Landeszuschüsse ausschließlich für PV-Module sind derzeit nicht aktiv. Relevante Bausteine sind die EEG-Vergütung, der 0-%-USt.-Vorteil und günstige Kredite (KfW 270). Hamburg fördert darüber hinaus Gründächer – inklusive Zusatzförderung für PV-Unterkonstruktionen bei Solar-Gründächern – sowie erneuerbare Wärme (z. B. Wärmepumpen) über die IFB.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Der KfW-Kredit 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) finanziert PV-Anlagen, Speicher und Nebenkosten beihilfefrei über die Hausbank – bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Konditionen veröffentlicht die KfW fortlaufend.
Die EEG-Einspeisevergütung garantiert für neue Anlagen feste Vergütungssätze über 20 Jahre. Für Inbetriebnahmen 01.08.2025–31.01.2026 gelten (Gebäude-PV): 7,86 ct/kWh (bis 10 kWp, Teileinspeisung) bzw. 12,47 ct/kWh (bis 10 kWp, Volleinspeisung); weitere Stufen sind gestaffelt.
Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
bis 40 kWp | 6,80 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,56 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
Landesförderung Hamburg
Die Solarpflicht ist im HmbKliSchG geregelt. Sie gilt für Neubauten und für Dächer, die wesentlich verändert oder erneuert werden. In der Regel sind mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche zu nutzen; Details, Ausnahmen und Nachweise sind auf hamburg.de dokumentiert. Ein gesonderter PV-Erlass erleichtert die Umsetzung (u. a. geringere Abstände zu Brandwänden).
Die Gründachförderung unterstützt Dachbegrünungen; bei Kombination mit Photovoltaik wird zusätzlich die Unterkonstruktion bezuschusst (hamburg.de nennt hierfür explizit Zuschüsse je m² Modulfläche). Informationen und Beispiele zum Solar-Gründach stellt die Stadt bereit.
Im Bereich erneuerbare Wärme fördert die IFB Hamburg insbesondere Wärmepumpen und zugehörige Maßnahmen – PV selbst wird darüber nicht direkt bezuschusst, lässt sich aber sinnvoll kombinieren.
Kommunale Angebote & Beratung in Hamburg
Hamburg bündelt Beratung zu Planung, Förderung und Rechtslage über das EnergieBauZentrum sowie das SolarZentrum (ELBCAMPUS/Handwerkskammer). Beide Stellen bieten neutrale Erstberatung, Veranstaltungen und Leitfäden – insbesondere zur Solarpflicht, zur Kombination Gründach + PV und zur richtigen Auslegung von Anlagen.
Förderung von Wallboxen in Hamburg
Eigene, dauerhafte Wallbox-Zuschüsse des Landes bestehen aktuell nicht. Relevanz haben zeitlich begrenzte Bundesaufrufe sowie Finanzierung über KfW 270 (in Kombination mit PV/ Speicher). Lokale Versorger bieten vereinzelt Paketangebote, jedoch keine standardisierte Landesförderung.
Photovoltaik in Hamburg: Kosten & Wirtschaftlichkeit
Die Gesamtkosten hängen von Dach, Statik, Anlagengröße und Speicher ab. Wirtschaftlichkeit entsteht durch Eigenverbrauch und die EEG-Vergütung; Finanzierung über KfW 270 reduziert die Kapitalkosten. Wer ein Solar-Gründach plant, kann in Hamburg zusätzliche Zuschüsse für die Unterkonstruktion nutzen und damit Mehrkosten abfedern. Für die Solarpflicht-Projekte stellt die Stadt klare Nachweiswege bereit, was die Umsetzung beschleunigt.
Fazit
Hamburg treibt PV mit Solarpflicht und guter Beratungs-/Förderinfrastruktur voran. Direkte PV-Zuschüsse ersetzt die Kombination aus EEG-Vergütung, 0 % MwSt. und KfW-Finanzierung. Wer Gründach + PV kombiniert, erhält in Hamburg zusätzliche Mittel für die Unterkonstruktion – und nutzt Dachflächen optimal.
Häufig gestellte Fragen
In Hamburg gilt die Solarpflicht für Neubauten und sanierte Dächer. Förderungen gibt es über den KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung und die 0 % Mehrwertsteuer. Zusätzlich fördert die Stadt Gründächer mit PV-Unterkonstruktionen.
Bundesweit gibt es keine pauschale Prämie, sondern zinsgünstige KfW-Kredite und die EEG-Vergütung. Diese beträgt aktuell bis zu 12,47 ct/kWh für eingespeisten Solarstrom.
Ja. Durch 0 % Mehrwertsteuer, die EEG-Einnahmen und sinkende Anlagenpreise rechnet sich Photovoltaik oft schon nach 8–12 Jahren – gerade in Hamburg mit Solar-Gründach-Zuschüssen.
Ja. Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt weiterhin der 0 %-Mehrwertsteuersatz. Auch Erträge kleiner Anlagen sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit.
Das hängt von Dachfläche und Neigung ab. Als Richtwert passen auf 10 m² Dachfläche etwa 1 kWp Leistung, also rund 3 bis 4 Module. Ein typisches Einfamilienhausdach bietet Platz für 5–15 kWp.
✍️ Geschrieben von:
Dennis ist ein versierter Experte im Bereich Photovoltaik und erneuerbarer Energien. Mit seinem tiefgreifenden Verständnis für Solartechnologie und seiner Erfahrung in diesem Sektor bietet er wertvolle Einsichten und praktische Ratschläge. Seine Fachkenntnisse umfassen die Planung und Implementierung von Solaranlagen sowie das Wissen über aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien.