Bremen setzt 2025 auf eine Kombination aus bundesweiten Instrumenten (KfW-Finanzierung, EEG-Vergütung, 0 % MwSt.) und landeseigenen Rahmenbedingungen wie dem Bremischen Solargesetz. Zusätzlich bietet die Bremer Aufbau-Bank mit „PV nach Plan“ einen zweckgerichteten Förderkredit.
💡 Zusammenfassung
- In Bremen gilt seit 1. Juli 2025 eine Solardachpflicht für Neubauten, Sanierungen sind ab Juli 2024 betroffen
- Bremerhaven bot bis Juni 2024 25 % Zuschuss für private PV-Anlagen, das Programm ist beendet
- Das Land Bremen unterstützt über den BAB-Kredit „PV nach Plan“ PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen
- Bundesweit verfügbar: KfW-Kredit 270 und EEG-Einspeisevergütung sichern Finanzierung und Einnahmen
- Für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen bis 30 kWp gilt weiterhin die 0 % Mehrwertsteuer
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Welche Zuschüsse gibt es in Bremen?
Direkte Landeszuschüsse für private Dach-PV sind 2025 nicht aktiv. Relevante Hebel sind die EEG-Vergütung, der 0 %-USt.-Vorteil und günstige Kredite (KfW 270; landesseitig BAB „PV nach Plan“). Kommunal bestehen keine laufenden Standardzuschüsse; die frühere Bremerhaven-Förderlinie (25 %) wurde beendet.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen finanzieren PV-Anlagen und Speicher mit zinsgünstigen, beihilfefreien Konditionen. Antrag über die Hausbank; bis zu 100 % der förderfähigen Kosten sind möglich.
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 01.08.2025–31.01.2026)
Die anzulegenden Werte für Gebäude-PV lauten: 7,86 ct/kWh (bis 10 kWp, Teileinspeisung) und 12,47 ct/kWh (bis 10 kWp, Volleinspeisung); weitere Stufen sind gestaffelt. Die Vergütung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme und wird halbjährlich angepasst.
Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
bis 40 kWp | 6,80 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,56 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
Landesprogramme Bremen
BremSolarG & Solardachpflicht
Seit 1. Juli 2025 gilt in Bremen eine PV-Pflicht für Neubauten; Bestandsgebäude mit umfangreicher Dachsanierung sind bereits seit 1. Juli 2024 in der Pflicht, technische Vorkehrungen bzw. Anlagen umzusetzen. Das Umweltressort stellt Leitfäden, FAQs und Kontakt bereit.
PV-Erlass: geringere Abstände
Der PV-Erlass vom 10. Mai 2023 reduziert die Abstandsanforderungen zu Brandwänden deutlich (unter Bedingungen reichen 0,5 m), was besonders Reihenhausdächer nutzbar macht.
BAB-Kredit „PV nach Plan“
Die Bremer Aufbau-Bank finanziert PV-Projekte ganzheitlich: Module, Wechselrichter, Speicher, Wallbox, Notstrom-Optionen sowie Randarbeiten können eingebunden werden. Geeignet für Privat, Freiberufler und Unternehmen im Land Bremen.
Kommunale Förderungen in Bremen
Bremerhaven hat 2023 ein 25 %-Zuschussprogramm für eigengenutzte Wohnimmobilien gestartet; die Richtlinie verlangte u. a. Antrag vor Baubeginn und fachgerechte Installation. Das Programm wurde am 24. Juni 2024 eingestellt. Für neue Anträge bestehen aktuell keine Zuschüsse.
Spezielle Fördermöglichkeiten
Stecker-Solar (Balkonkraftwerke)
Kleine PV-Geräte profitieren vom 0 %-USt.-Satz auf Geräte und Speicher. Eine separate Landesförderung gibt es nicht; Informationen und Praxis-FAQ bietet die Bremer Solarkampagne.
Wallbox
Bremen hat 2025 keine eigene Wallbox-Förderlinie. Der frühere bundesweite Zuschuss ist ausgelaufen; einzelne Versorger bieten gelegentlich Aktionspakete, aber keine standardisierte Förderung.
Gesetzlicher Rahmen: Solarpflicht in Bremen
Das BremSolarG verpflichtet Neubauten ab 01.07.2025 zur Installation von PV; bei Bestandsgebäuden greift die Pflicht je nach Umfang der Dachsanierung ab 01.07.2024. Konkrete Schwellen und Ausnahmen sind in den offiziellen Handouts und FAQs erläutert.
Photovoltaik in Bremen: Kosten & Wirtschaftlichkeit
Die Investitionssumme hängt von Dach, Größe und Hardware ab. Entscheidende Effekte auf die Amortisation sind Eigenverbrauch, EEG-Einnahmen, 0 % MwSt. sowie die Finanzierungskosten. In der Praxis beschleunigen KfW 270 und BAB-„PV nach Plan“ den Break-even spürbar, sofern die Anlagengröße zum Verbrauch passt.
Fazit zur Photovoltaik-Förderung Bremen 2025
Bremen fördert den Solarausbau vor allem über verbindliche Rahmenbedingungen (Solarpflicht, PV-Erlass) und günstige Finanzierung (BAB „PV nach Plan“). Direkte Zuschüsse sind – mit Ausnahme des 2024 beendeten Bremerhaven-Programms – nicht aktiv. Für private Betreiber bleiben KfW 270, EEG-Vergütung und 0 % MwSt. die zentralen Wirtschaftlichkeitstreiber.
Häufig gestellte Fragen
Die Förderung hängt von der Maßnahme ab. Über den KfW-Kredit 270 lassen sich bis zu 100 % der Investitionskosten finanzieren. Für jede eingespeiste Kilowattstunde gibt es zusätzlich eine EEG-Einspeisevergütung von derzeit bis zu 12,47 ct/kWh.
Ja. Auch 2025 können Anlagen über den KfW-Kredit 270 gefördert und durch die EEG-Vergütung unterstützt werden. Zudem gilt für Anlagen bis 30 kWp weiterhin der 0 %-Mehrwertsteuersatz.
Ja. Seit dem 1. Juli 2025 besteht in Bremen eine Solardachpflicht für Neubauten. Bei Dachsanierungen müssen bereits seit dem 1. Juli 2024 technische Vorkehrungen für PV getroffen werden.
Eine moderne Photovoltaikanlage hält in der Regel 25 bis 30 Jahre. Viele Module liefern auch nach 30 Jahren noch mehr als 80 % ihrer ursprünglichen Leistung.
Eine PV-Anlage mit Speicher lohnt sich vor allem für Eigenheimbesitzer mit hohem Eigenverbrauch. Durch die Kombination von Eigenstromnutzung, EEG-Vergütung und sinkenden Speicherpreisen verkürzt sich die Amortisationszeit deutlich.
✍️ Geschrieben von:
Dennis ist ein versierter Experte im Bereich Photovoltaik und erneuerbarer Energien. Mit seinem tiefgreifenden Verständnis für Solartechnologie und seiner Erfahrung in diesem Sektor bietet er wertvolle Einsichten und praktische Ratschläge. Seine Fachkenntnisse umfassen die Planung und Implementierung von Solaranlagen sowie das Wissen über aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien.