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    Photovoltaik Förderung Hamburg 2025: Überblick der Förderungen

    Erfahre alles zum Thema Photovoltaik Förderung in Hamburg 2025 hier in diesem Beitrag

    Zuletzt aktualisiert am 31. März 2025

    Viele fragen sich, wie sie Solarstrom auf ihrem Hausdach finanzieren können. Die Photovoltaik Förderung in Hamburg 2025 bietet dafür viele finanzielle Hilfen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten und wie Sie profitieren können.

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    💡 Zusammenfassung
    • Hamburg unterstützt Solaranlagen auf begrünten Dächern mit bis zu 50 €/m² Modulfläche und 40–60 % Zuschuss für die Unterkonstruktion (Module selbst nicht förderfähig).
    • Ab Frühsommer 2025 übernimmt Hamburg bis zu 90 % der Kosten für Balkonkraftwerke (max. ca. 500 € Förderung). Anspruchsberechtigt sind z. B. Bürgergeld- oder Wohngeldempfänger.
    • Zinsgünstige Kredite bis 100 % der Investitionskosten, optional mit 20 % Zuschuss (bis 60.000 € mit Beratung, 30.000 € ohne). Zusätzlich möglich: Tilgungszuschüsse.
    • Für neue Anlagen bis 10 kWp z. B. 7,96 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,60 ct/kWh (Volleinspeisung) ab Februar 2025 – fest für 20 Jahre, mit 1 % Degression alle 6 Monate.
    • CO₂-Reduktion um 70 % bis 2030, Klimaneutralität bis 2045. Seit 2023 Solarpflicht bei Neubauten, ab 2024 bei Dachsanierungen, ab 2027 auch für Stellplätze und verpflichtende Gründächer.
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    Regionale Photovoltaik-Förderungen in Hamburg

    Hamburg fördert Solarenergie mit speziellen Programmen. Diese erhöhen die Energieeffizienz und helfen beim Klimaschutz.

    📋 PV-Förderung in Hamburg

    Förderorte/Programme: Stadt Hamburg

    Förderdetails:

    • Förderung von Solaranlagen auf begrünten Dächern: Bis zu 50 €/m² Modulfläche.
    • 40–60 % Zuschuss auf die Unterkonstruktion.
    • Module selbst sind nicht förderfähig.
    ProgrammBeschreibungLeistungenAnspruchsberechtigteKontakt
    Förderung von BalkonkraftwerkenAb Frühsommer 2025 startendes Programm zur finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken für einkommensschwache Haushalte.
    Übernahme von 90% der Gesamtkosten für ein Balkonkraftwerk, was je nach Anlage bis zu 500 Euro Förderung bedeuten kann. Langfristige Einsparungen bei den StromkostenBezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, BAföG sowie Haushalte mit Einkommen unterhalb des PfändungsfreibetragsKontaktaufnahme zum Projektstart bei der Caritas; Beratung erfolgt vor Ort

    Bundesweite Fördermöglichkeiten für Photovoltaik

    Es gibt viele Wege, Solaranlagen zu fördern. Dazu zählen finanzielle Hilfen und gesetzliche Anreize wie die Einspeisevergütung.

    Zuschüsse und Kredite der KfW

    Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen durch das Programm 270. Diese Kredite decken bis zu 100% der Investitionskosten, einschließlich Installation. Hausbesitzer und Unternehmen können so hohe Ausgaben besser stemmen.

    Ein Zuschuss von 20% der Kosten ist ebenfalls möglich. Die Förderung beträgt maximal 60.000 Euro mit Energieberatung. Ohne Beratung liegt das Limit bei 30.000 Euro. Tilgungszuschüsse reduzieren zusätzlich die Rückzahlungslast.

    Eine Kombination mit der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöht die Attraktivität.

    Gesetzliche Einspeisevergütung

    Gesetzliche Einspeisevergütungen sichern Einnahmen für Photovoltaik-Besitzer. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es bei Teileinspeisung 8,20 ct/kWh bis Januar 2024. Ab Februar 2024 sinkt der Wert auf 8,11 ct/kWh.

    Bei Volleinspeisung liegt die Vergütung bis Januar 2024 bei 13,00 ct/kWh und dann ab Februar 2024 bei 12,87 ct/kWh.

    Die Werte sind 20 Jahre fix. Ab Februar 2024 erfolgt alle sechs Monate eine Degression von 1 %. Der Jahresmarktwert Solar betrug 2023 etwa 7,2 ct/kWh und wird 2024 leicht sinken. So wird der Ausbau erneuerbarer Energien stabil gefördert.

    InbetriebnahmedatumInstallierte LeistungTeileinspeisung (Cent/kWh)Volleinspeisung (Cent/kWh)
    Januar 2023 – Januar 2024bis 10 kWp8,20 Cent/kWh13,00 Cent/kWh
    10 – 40 kWp7,10 Cent/kWh10,90 Cent/kWh
    40 – 100 kWp5,80 Cent/kWh10,90 Cent/kWh
    Februar – Juli 2024bis 10 kWp8,10 Cent/kWh12,90 Cent/kWh
    10 – 40 kWp7,00 Cent/kWh10,80 Cent/kWh
    40 – 100 kWp5,70 Cent/kWh10,80 Cent/kWh
    August 2024Januar 2025bis 10 kWp8,03 Cent/kWh12,73 Cent/kWh
    10 – 40 kWp6,95 Cent/kWh10,68 Cent/kWh
    40 – 100 kWp5,68 Cent/kWh10,68 Cent/kWh
    Ab Februar 2025bis 10 kWp7,96 Cent/kWh12,60 Cent/kWh
    10 – 40 kWp6,8810,56
    40 – 100 kWp5,6210,56

    Regionale Photovoltaik-Förderungen in Hamburg

    Hamburg fördert Solarenergie mit speziellen Programmen. Diese erhöhen die Energieeffizienz und helfen beim Klimaschutz.

    📌 Angebots-Vergleich

    Ziele der Photovoltaik-Förderung in Hamburg 2025

    Hamburg will den CO₂-Ausstoß bis 2030 um 70 % (im Vergleich zu 1990) verringern. Die Stadt plant, bis 2045 CO₂-neutral zu werden. Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle.

    Es gibt seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten. Ab dem 01.01.2024 müssen bei Dachsanierungen mindestens 30 % der Dachfläche mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Stellplatzanlagen folgen ab 2027.

    Gründächer sollen ebenfalls verpflichtend sein, ab dem Jahr 2027. Diese Kombination aus Gründach- und Solar-Pflicht soll nachhaltige Energie fördern und Hamburg klimafreundlicher machen.

    Solaranlagen reduzieren Stromkosten und erhöhen den Eigenverbrauchsanteil an erneuerbaren Energien. Das unterstützt auch die Energieversorgungssicherheit der Stadt.

    Mit mehr Sonnenenergie stärker in die Zukunft.

    Fazit: Photovoltaik Förderung Hamburg 2025

    Hamburg treibt den Ausbau von Solarenergie mit gezielten Förderprogrammen und gesetzlichen Vorgaben konsequent voran. Regional werden Solaranlagen auf begrünten Dächern mit bis zu 50 €/m² und 40–60 % Zuschuss für die Unterkonstruktion unterstützt. Ab Frühsommer 2025 fördert die Stadt Balkonkraftwerke für einkommensschwache Haushalte mit bis zu 90 % der Kosten.

    Bundesweit stehen zinsgünstige KfW-Kredite (Programm 270) zur Verfügung, die bis zu 100 % der Investitionen abdecken und mit Zuschüssen bis 60.000 € kombiniert werden können. Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung bleibt für 20 Jahre stabil und unterliegt ab Februar 2024 einer halbjährlichen Degression von 1 %.

    Ziel ist eine CO₂-Reduktion von 70 % bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045. Unterstützt wird dies durch eine Solarpflicht für Neubauten (seit 2023), Dachsanierungen (ab 2024), Stellplätze und Gründächer (ab 2027). Hamburg verbindet finanzielle Anreize, soziale Gerechtigkeit und regulatorische Maßnahmen für eine nachhaltige, sichere Energiezukunft.

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    Häufig gestellte Fragen

    Welche Fördermöglichkeiten bietet Hamburg für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern?

    Hamburg fördert Solaranlagen auf begrünten Dächern mit bis zu 50 €/m² Modulfläche. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 40–60 % für die Unterkonstruktion der Anlage. Die Solarmodule selbst sind allerdings nicht förderfähig.

    Wie unterstützt Hamburg einkommensschwache Haushalte beim Kauf von Balkonkraftwerken?

    Ab Frühsommer 2025 übernimmt Hamburg bis zu 90 % der Kosten für Balkonkraftwerke. Die Förderung kann bis zu 500 Euro betragen. Anspruch haben Haushalte mit geringem Einkommen, etwa Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG.

    Welche bundesweiten Förderprogramme gibt es für Photovoltaik?

    Die KfW bietet über das Programm 270 zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen, die bis zu 100 % der Investitionskosten abdecken. Zusätzlich sind Zuschüsse bis zu 60.000 Euro bei begleitender Energieberatung möglich, ohne Beratung bis zu 30.000 Euro.

    Was gilt für die gesetzliche Einspeisevergütung ab 2025?

    Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre gesetzlich garantiert. Ab Februar 2025 liegt sie bei 7,96 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,60 ct/kWh für Volleinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp. Alle sechs Monate sinkt die Vergütung um 1 % (Degression).

    Welche gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Solaranlagen gibt es in Hamburg?

    Seit 2023 gilt eine Solarpflicht für Neubauten. Ab dem 01.01.2024 müssen bei Dachsanierungen mindestens 30 % der Dachfläche mit PV-Anlagen belegt werden. Ab 2027 gilt die Pflicht auch für Stellplatzanlagen und Gründächer, um den CO₂-Ausstoß bis 2030 um 70 % zu reduzieren.

    ✍️ Geschrieben von:
    David Steicher
    Redakteur Photovoltaik
    David ist ein anerkannter Spezialist im Bereich der Photovoltaik und der erneuerbaren Energien. Durch sein tiefgehendes Wissen über Solartechnologie und seine umfangreiche Erfahrung in diesem Sektor kann er wertvolle Perspektiven und praxisorientierte Empfehlungen geben. Seine Expertise reicht von der Planung und Installation von Solaranlagen bis hin zu einem umfassenden Verständnis der neuesten Trends und Entwicklungen in der erneuerbaren Energiebranche.
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