Förderung Balkonkraftwerk Sachsen 2024: Jetzt profitieren!

Erfahren sie alles zum Thema Förderung Balkonkraftwerk Sachsen 2024 hier in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2024

Steigen Ihre Stromkosten ständig? In Sachsen gibt es jetzt eine spannende Lösung: die Förderung von Balkonkraftwerken. Dieser Blog zeigt Ihnen, wie Sie mit einem kleinen Photovoltaiksystem Geld sparen können.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles Wichtige zur Förderung 2024. Bleiben Sie dran!

💡 Zusammenfassung
  • Sachsen fördert ab 2024 den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Die Anlagen erzeugen Strom für Wohnungen und Häuser.
  • Eigentümer und Mieter mit Zustimmung des Vermieters können 300 Euro Zuschuss erhalten. Ab dem 16. Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.
  • Die Bearbeitung von Anträgen dauert bis zu 280 Tage. Sie müssen online bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
  • Es gibt 6,5 Millionen Euro Gesamtbudget für die Förderung. Für Mieter sind noch 2.156.100 Euro verfügbar (Stand: März 2024).
  • Nebenwohnsitze, Ferienwohnungen, Kleingartenhäuser und Wohnmobile sind nicht förderfähig. Nur Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser sind zugelassen.
🚨 AKTION: Nur bis zum 09. Oktober bis zu 600€ auf ANKER SOLIX sparen

Was wird im Rahmen des Programms gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Diese kleinen Solaranlagen können Strom für Wohnungen und Häuser erzeugen.

Netzgekoppelte steckerfertige Photovoltaikkleinanlagen

Netzgekoppelte steckerfertige Photovoltaikkleinanlagen sind kleine Solarstromanlagen. Ihre Leistung liegt zwischen 300 und 800 Watt. Sie lassen sich einfach in eine Steckdose einstecken.

Diese Anlagen speisen den erzeugten Strom direkt ins Hausnetz ein.

Ab dem 16. Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber für diese Anlagen. Trotzdem ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Das erleichtert die Nutzung von Solarenergie für viele Haushalte.

Anschaffung und Installation mit Wechselrichter

Anschaffung und Installation einer steckerfertigen PV-Anlage mit Wechselrichter sind förderfähig. Du musst die Anlage neu bei einem gewerblichen Händler kaufen. Eine bezahlte Rechnung, die auf Dich ausgestellt ist, muss vorliegen.

Kosten für ein Montageset und andere Installationsmaterialien werden auch übernommen. Solche Photovoltaikanlagen sind wichtig, um erneuerbare Energien zu fördern und Energie zu sparen.

Stelle sicher, dass die Installation sicher ist und den Vorschriften entspricht. Ein Montage-Set hilft dabei. Verwende einen Smart Meter zur Überwachung der Anlage. Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst Deine Anlage offiziell.

Auch Batteriespeicher können eingebunden werden. Das hilft, die erzeugte Energie effektiv zu nutzen.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt verschiedene Personengruppen bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Dazu gehören auch Vermieter und Mieter mit entsprechender Zustimmung.

Eigentümer von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern können Fördermittel für Balkonkraftwerke erhalten. Aktuell sind 1.617.900 EUR verfügbar (Stand vom 25. September 2023). Bis zum 6.

November 2023 wurden bereits 5.393 Bewilligungen erteilt.

Es gab etwa 9.400 Anträge von Eigentümern (Stand vom 5. August 2024). Die Mittel werden genutzt, um netzgekoppelte steckerfertige Photovoltaikkleinanlagen zu fördern. Diese Anlagen helfen, erneuerbare Energien zur Stromerzeugung zu nutzen und Einspeisevergütung zu erhalten.

Vermieter und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers

Mieter können die Förderung für ein Balkonkraftwerk in Sachsen erhalten. Dafür ist die Zustimmung des Eigentümers der Wohnung notwendig. Die Mittel für Mieter: 2.587.800 EUR (Stand: 25.

September 2023). Mieter können weiterhin Anträge stellen (Stand: 6. November 2023). Der Vermieter muss die Installation der Stecker-PV-Anlage erlauben. Es gibt 8.626 mögliche Bewilligungen für Mieter.

Das Förderprogramm unterstützt die Anschaffung und Installation von netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter. Parteien wie Eigentümer von Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäusern sowie Mieter profitieren davon.

Eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters ist jedoch ein Muss, bevor der Antrag eingereicht werden kann.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung erfordert eine passende Installation und Gebäudetyp. Ein Vermieter muss seine Zustimmung geben, wenn Mieter die Anlage nutzen wollen.

Installationstyp und Gebäudetyp

Die Wohneinheit muss im Freistaat Sachsen liegen und von der antragstellenden Person selbst genutzt werden. Sie muss funktional abgeschlossen sein und über eigene Küchen- und Sanitäranlagen verfügen.

Nur Eigentümer von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern können gefördert werden. Auch Mieter mit der Zustimmung des Eigentümers sind förderfähig. Eine selbstgenutzte Wohneinheit kann nur einmal eine Stecker-PV-Anlage erhalten.

Notwendigkeit der Zustimmung des Vermieters

Mieter müssen die Zustimmung des Vermieters zur Installation der Stecker-PV-Anlage vorlegen. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Eigentum. Vermieter dürfen die Installation von Stecker-PV-Anlagen nicht ohne triftigen Grund untersagen.

Die Zustimmung des Vermieters ist wichtig, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Mieter können die Erlaubnis zur Installation aktiv einfordern. Dies sorgt für Klarheit und schützt beide Seiten.

Konditionen des Förderprogramms

Die Förderung unterstützt den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Man kann sie auch mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Höhe der Förderung

Es gibt eine einmalige Förderung von 300 Euro pro Wohneinheit und antragstellender Person. Diese Förderung gilt nur für netzgekoppelte steckerfertige Photovoltaikanlagen. Akku-Speicher erhalten keinen Zuschuss, sind aber erlaubt.

Das Gesamtbudget für die Förderung von Balkonkraftwerken in Sachsen beträgt 6,5 Millionen Euro. Bis März 2024 sind die Fördermittel für Eigentümer erschöpft. Für Mieter stehen noch 2.156.100 Euro zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nötig. Doppelförderung nach sächsischer Haushaltsordnung ist untersagt. Keine Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erlaubt.

Weitere Städte wie Berlin und Leipzig haben eigene Förderprogramme. Mecklenburg-Vorpommern bietet auch Unterstützung an.

Antragsverfahren

Sie müssen den Antrag online stellen. Die Bearbeitung dauert einige Wochen.

Wo und wie den Antrag stellen

Anträge sind nur online bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Dafür können Sie sich über Bank-Ident, Video-Ident oder eID des Personalausweises identifizieren.

Um auf der „Windhund-Liste“ zu stehen, brauchen Sie vollständige Anträge. Alle Unterlagen müssen korrekt und vollständig ausgefüllt sein.

Fristen und Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für Förderanträge kann bis zu 280 Tage dauern. Die Anträge werden nach dem „Windhund-Prinzip“ bearbeitet. Das bedeutet, dass die Reihenfolge des Eingangs zählt.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist wichtig. Diese muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Verpasse diese Frist nicht, sonst gibt es Probleme mit der Förderung.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn und rückwirkende Förderung

Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ist nicht zulässig. Du kannst also nicht mit der Installation beginnen, bevor dein Antrag genehmigt wird. Installationen vor dem 22. Juni 2023 bekommen keine rückwirkende Förderung.

Bestellungen für Anlagen von mehr als 600 bis 800 Watt sind ab dem 16. Mai 2024 möglich. Halte dich an diese Termine, um sicher zu gehen, dass du die Förderung bekommst.

Fragen zu Fördervoraussetzungen und Zustimmungserfordernisse

Benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters für den Einbau? Ist Ihre Wohnung für die Förderung geeignet?

Zustimmung von Vermietern

Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters für eine Stecker-PV-Anlage. Vermieter dürfen die Installation nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Auch bei gemeinschaftlichem Eigentum ist die Zustimmung nötig.

Eigentümer können die Erlaubnis zur Installation fordern. Individuelle mietrechtliche Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden. Das erneuerbare-energien-gesetz (eeg) unterstützt diese Maßnahmen.

Anforderungen an die selbstgenutzte Wohneinheit

Die selbstgenutzte Wohneinheit muss funktional abgeschlossen sein. Sie braucht eine eigene Küchen- und Sanitäranlage. Die Wohneinheit muss im Freistaat Sachsen liegen. Die antragstellende Person muss sie selbst nutzen.

Pro Person, Stecker-PV-Anlage und Wohneinheit ist nur eine Förderung möglich. Eigentümer von vermieteten Wohnungen können keine Förderung beantragen. Der Mieter muss das tun.

Förderfähigkeit von Nebenwohnsitzen und Ferienwohnungen

Förderfähigkeit von Nebenwohnsitzen und Ferienwohnungen ist nicht gegeben. Nur ein Antrag pro Person ist möglich, entweder für den Erst- oder den Nebenwohnsitz. Stecker-PV-Anlagen für Kleingartenhäuser oder Ferienwohnungen sind nicht förderfähig.

Auch Wohnmobile oder Wohnwagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Menschen mit Behinderungen in Heimen haben keine speziellen Regelungen für Sammelanträge.

Für eine Förderung von PV-Modulen müssen Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers den Antrag stellen. Untermieter sind auch nicht förderfähig. Wichtig ist die Installation auf Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern.

Andere Gebäudetypen werden im Rahmen des Programms nicht unterstützt.

Schlussfolgerung

Das Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Sachsen erleichtert den Einstieg in erneuerbare Energien. Ab 2024 gibt es höhere Leistungen und weniger Anmeldepflichten. Eigentümer und Mieter profitieren von einfachen Antragsprozessen.

Mit 300 EUR Zuschuss wird der Kauf attraktiver. So wird die Nutzung von Sonnenenergie gefördert.

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen 2024?

Die Förderung für Balkonkraftwerke in Sachsen 2024 unterstützt Eigentümer von Immobilien, einschließlich Eigentumswohnungen, bei der Installation von Solaranlagen zur Stromerzeugung für Wohnzwecken.

2. Wie kann ich die Förderung für mein Balkonkraftwerk beantragen?

Anträge für die Förderung können digital eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen, um den Antrag vollständig und korrekt zu stellen.

3. Gibt es spezielle Anforderungen für Eigentumswohnungen?

Ja, um eine Förderung zu erhalten, müssen Eigentümer von Eigentumswohnungen sicherstellen, dass die Installation des Balkonkraftwerks den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Rechte Dritter verletzt werden.

✍️ Geschrieben von:
Christian Köhler
Chefredakteur Photovoltaik

Christian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien, ist eigentlich gelernter Dachdecker. Mit seinem fundierten Wissen über Solartechnologie und praktische Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Solaranlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.

Finden Sie Ihr ideales Balkonkraftwerk von Solakon – Dem Testsieger

Bei Solakon finden Sie eine Auswahl an Balkonkraftwerken, die speziell darauf ausgelegt sind, Ihre Stromrechnungen zu reduzieren. Jedes der Modelle – onLite, onBasic, onBasicXL und onPower – ist sorgfältig konzipiert, um unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen gerecht zu werden, sodass Sie sicher sein können, die ideale Lösung für Ihre Situation zu finden.

 

Leistung:

onLite: Das onLite Modell ist die perfekte Einstiegslösung für all diejenigen, die mit einem Balkonkraftwerk ihre ersten Schritte in Richtung unabhängiger Stromversorgung machen möchten. Mit einer Leistung von 890W bietet es eine solide Grundlage für die Reduzierung der Stromkosten. Die mitgelieferten Solarmodule und der upgradebare Wechselrichter garantieren nicht nur eine zuverlässige Performance, sondern auch die Möglichkeit, das System in Zukunft einfach aufzurüsten

Leistung:

onBasic und onBasicXL: Diese Modelle richten sich an die Nutzer, die ihren Strombedarf bereits genauer kennen und ein System suchen, das sowohl effizient als auch anpassungsfähig ist. Kein Wunder also, dass das onBasic auch unser Bestseller ist. Mit einer Leistung von 1000W bzw. 1170W bieten diese Sets nicht nur mehr Energie, sonder auch die Flexibilität, durch zusätzliche Solarmodule und einen stärkeren Speicher den Eigenverbrauch weiter zu optimieren. Die Bifazial-Technologie der Solarmodule ermöglicht eine höhere Energieausbeute, da sowohl die direkte Solareinstrahlung als auch reflektiertes Licht genutzt werden können. Außerdem ist es das stärkste Balkonkraftwerk in Deutschland, das unter zwei Quadratmeter misst. Somit müssen auch Interessenten mit weniger Aufstellmöglichkeiten nicht auf die Effizienz verzichten.

Leistung:

onPower: Für diejenigen, die das Maximum aus ihrem Balkonkraftwerk herausholen möchten, ist das onPower Modell die erste Wahl. Mit einer beeindruckenden Leistung von 2000W (bifazial) setzt dieses Modell neue Maßstäbe in puncto Energieerzeugung auf kleinem Raum. Es ist ideal für Haushalte mit einem höheren Energiebedarf oder für diejenigen, die eine maximale Unabhängigkeit von externen Stromlieferanten ansteben.

Wie funktioniert es?

Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, selbsterzeugten Strom zu nutzen.

1

Anlage aufbauen

Die Solarmodule mit dem Wechselrichter verbinden und im Garten, am Balkon oder auf dem Dach montieren.

2

Anlage einstecken

Die Anlage muss nur in die Steckdose gesteckt werden und der produzierte Strom landet sofort im eigenen Hausnetz.

3

Eigenen Strom nutzen

Die Geräte im Haus verwenden jetzt automatisch zuerst den Solarstrom, bevor sie auf das Netz zugreifen.