Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird ab August 2025 angepasst. Eine leichte Senkung der Fördersätze ist im Vergleich zu Februar bis Juli 2025 geplant. Für Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp wird eine Vergütung von etwa 7,88 ct/kWh erwartet.
Bei vollständiger Einspeisung liegt die Fördersumme bei rund 12,48 ct/kWh.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt dabei die Grundlage für diese Anpassungen. Die EEG-Förderung soll weiterhin den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Betreiber kleiner PV-Anlagen können von stabilen Einspeisevergütungen profitieren.
Diese Änderungen berücksichtigen zudem Marktmechanismen wie negative Strompreise.
💡 Zusammenfassung
- Ab dem 1. August 2025 sinkt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp leicht: bei Teileinspeisung auf 7,87 ct/kWh, bei Volleinspeisung auf 12,48 ct/kWh.
- Die Degression der Vergütung erfolgt alle sechs Monate um 1 % gemäß EEG, um Kosten zu senken und Effizienz zu fördern.
- Anlagen über 10 kWp erhalten gestaffelte Sätze: z. B. 6,81 ct/kWh bis 30 kWp, 5,56 ct/kWh bis 100 kWp – jeweils ab August 2025.
- Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen (Inbetriebnahme ab 25. Februar 2025) vollständig für betroffene Stunden.
- Anlagen bis 30 kWp bleiben steuerfrei, während größere Anlagen ab 100 kWp in die verpflichtende Direktvermarktung mit Marktprämienmodell fallen.
und sparen Sie bis zu 30%.
- Schnell in 2 Minuten Anfrage stellen.
- Erhalte bis zu 4 Angebote von Fachbetrieben in deiner Region.
- Übernahme von Förderanträgen für maximale Zuschüsse.
- Kostenlos & Unverbindlich inkl. Beratung.
Wichtige Details zur Einspeisevergütung ab August 2025
Die Einspeisevergütung regelt die Förderung für grüne Energie ab August 2025. Neue Fördersätze und steuerliche Vorteile beeinflussen die Einnahmen aus erneuerbarer Energie.
Wie hoch sind die Vergütungssätze für Teileinspeisung bis 10 kWp?
Ab 1. August 2025 sinkt der Vergütungssatz für Teileinspeisung von PV-Anlagen bis 10 kWp auf 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Zuvor liegt er vom 1. Februar bis 31. Juli 2025 noch bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde.
Die Reduktion erfolgt aufgrund der EEG-Förderung um 1 Prozent alle sechs Monate. Diese Degression betrifft sowohl die Förderung erneuerbarer Energien als auch den Börsenstrompreis.
Installierte Leistung und Eigenverbrauchsanteil bleiben dennoch wichtige Faktoren für Betreiber kleiner Anlagen.
Welche Vergütungssätze gelten für Volleinspeisung bis 10 kWp?
Die Fördersätze für Volleinspeisung bis 10 kWp liegen bei 12,48 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung betrifft alle Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen.
Das erneuerbare-energien-gesetz (EEG) fördert durch diese Vergütung erneuerbare Energien und stärkt grüne Energie. Betreiber kleiner PV-Anlagen können so von garantierten Einnahmen profitieren.
Die feste Anfangsvergütung erleichtert die Finanzierung neuer Anlagen.
📋 Wie sind die gestaffelten Sätze für Anlagen über 10 kWp aufgebaut?
Die Einspeisevergütung für Anlagen über 10 kWp wird in mehrere Stufen unterteilt. Diese Fördersätze richten sich nach der installierten Leistung und sinken schrittweise.
- Anlagen bis 30 kWp erhalten eine steuerfreie Vergütung von 6,81 Cent pro kWh ab August 2025.
- Anlagen mit einer Leistung bis zu 40 kW bekommen ab August 2025 einen Satz von 6,81 Cent pro kWh statt bisher 6,88 Cent pro kWh.
- Für Anlagen mit einer Kapazität bis zu 100 kW gilt ab August ein reduzierter Betrag von 5,56 Cent pro kWh anstelle der bisherigen 5,62 Cent.
- Fördersätze sinken langfristig durch die Degression des EEG-Modells basierend auf dem Ausbau erneuerbarer Energien.
- Negative Strompreise können den Ertrag beeinflussen und reduzieren zeitweise die Förderhöhe auf null Euro für betroffene Stunden.
Wie funktioniert die Degression der Einspeisevergütung?
Die PV Einspeisevergütung sinkt ab August 2025 stetig. Eine Senkung von 1 % erfolgt halbjährlich nach festgelegten Terminen. Die nächste Reduzierung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
Fördersätze für erneuerbare Energien wie Solarstrom hängen von der installierten Leistung ab. Durch diese Degression soll die Förderung schrittweise abnehmen, um Kosten zu senken und Anreize für Effizienz zu schaffen.
Negative Strompreise an der Strombörse beeinflussen die Vergütung nicht direkt.
Was passiert bei negativen Strompreisen mit der Vergütung?
Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung vollständig. Diese Regel gilt für alle PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen. Betreiber solcher Anlagen erhalten in diesen Zeiten keine Vergütung für eingespeisten Strom.
Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot an Strom aus erneuerbaren Energien die Nachfrage übersteigt. Die Regelung soll Marktverzerrungen an der Strombörse verhindern.
Die Abschaffung betrifft sowohl Teileinspeisung als auch Volleinspeisung. Betreiber müssen sich auf solche Situationen einstellen, wenn sie ihre Anlage planen. Besonders im Rahmen der Direktvermarktung von Strom wird diese Regelung wirksam.
Ein Smart Meter kann dabei helfen, den Verbrauch und die Einspeisung in Echtzeit zu überwachen. Die Anpassung fördert effizientere Nutzung erneuerbarer Energien und sorgt für Entlastung des Energiemarkts.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Einspeisevergütung zu beachten?
Anlagen bis 30 kWp profitieren von einer Steuerbefreiung. Betreiber solcher Anlagen müssen die Einspeisevergütung nicht in der Einkommenssteuer angeben. Damit wird die Förderung erneuerbarer Energien erleichtert.
Diese Regelung gilt unabhängig vom Jahresstromverbrauch oder der Nutzung eines Smart Meters.
Anlagen mit mehr als 30 kWp unterliegen jedoch anderen Regelungen. Ab einer installierten Leistung über 100 kW greift die Pflicht zur Direktvermarktung. In diesen Fällen wird die Einspeisevergütung steuerpflichtig.
Hierbei spielt das Marktprämienmodell eine entscheidende Rolle, da es die Förderung durch Börsenstrompreise ergänzt.
Schlussfolgerung: PV Einspeisevergütung
Die PV Einspeisevergütung ab August 2025 bringt viele Neuerungen. Betreiber kleiner PV-Anlagen müssen ihre Einnahmen anpassen. Negative Strompreise spielen eine größere Rolle und erfordern Planung.
Smart Meter werden Pflicht und erhöhen die Effizienz. Die Förderung erneuerbarer Energien bleibt zentral, doch ist Flexibilität gefragt.
📊 Unser Amortisationsrechner
Unser Amortisationsrechner für PV-Anlagen ist ein unverzichtbares Tool, um die finanziellen Vorteile Ihrer Investition klar und verständlich zu sehen. Probieren Sie es aus und erfahren Sie, wie schnell sich Ihre PV-Anlage amortisieren kann.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. August 2025 sinkt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung für Anlagen bis 10 kWp leicht auf 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung erhalten Betreiber 12,48 Cent pro Kilowattstunde. Diese Änderung basiert auf der halbjährlichen Degression nach dem EEG.
Für Anlagen über 10 kWp gelten ab August 2025 gestaffelte Fördersätze: bis 30 kWp und bis 40 kWp liegt die Vergütung bei 6,81 Cent/kWh, bei Anlagen bis 100 kWp bei 5,56 Cent/kWh. Diese Sätze sind Teil der kontinuierlichen Absenkung durch das EEG.
Degression bedeutet, dass die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 % reduziert wird. Diese Maßnahme ist gesetzlich festgelegt und soll Anreize schaffen, effizientere Anlagen zu bauen und die Förderkosten langfristig zu senken.
Wenn an der Strombörse negative Preise auftreten, entfällt die Einspeisevergütung für alle PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, während der betroffenen Stunden vollständig. Das betrifft sowohl Teil- als auch Volleinspeisung.
Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer auf Einspeisevergütung befreit. Diese Steuerfreiheit gilt unabhängig vom Eigenverbrauch oder der Nutzung eines Smart Meters und erleichtert vor allem privaten Betreibern die Anlagenfinanzierung.
✍️ Geschrieben von:
Christian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien, ist eigentlich gelernter Dachdecker. Mit seinem fundierten Wissen über Solartechnologie und praktische Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Solaranlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.