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    Photovoltaik-Förderung Baden-Württemberg 2026: Zuschüsse & Programme

    Luftaufnahme von Freiburg im Breisgau mit dem historischen Münster und malerischen Häusern bei Sonnenuntergang.

    In Baden-Württemberg stehen auch 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Über die L-Bank wird jedoch weiterhin das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ angeboten, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Stromspeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden bereitstellt. Ergänzend können Anlagenbetreiber bundesweite Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, den Nullsteuersatz für PV-Investitionen und zusätzliche KfW-Finanzierungen nutzen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

    💡 Zusammenfassung

    • In Baden-Württemberg gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen; die Förderung erfolgt ausschließlich über das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.
    • Das Programm finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher und notwendige Installationsmaßnahmen und richtet sich an selbstnutzende Eigentümer.
    • Ergänzend bleiben bundesweite Förderinstrumente wie die EEG-Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz auch 2026 bestehen und bilden die zentrale Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen.
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    Welche Zuschüsse gibt es in Baden-Württemberg?

    Aktuell gibt es keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaik in Baden Württemberg für das Jahr 2026.

    Statt direkter Zuschüsse unterstützt Baden-Württemberg private Eigentümer über die L-Bank mit dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“. Das Darlehen kann bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher finanzieren. Förderfähig sind Anlagen im Neubau und Bestand sowie Fassaden-, Carport- und Garagen-PV einschließlich aller notwendigen Planungs- und Installationskosten.

    Hier ein Kurzüberblick zu „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“:

    KategorieInformation
    Art der FörderungZinsgünstiges Darlehen (kein Zuschuss)
    Förderfähige MaßnahmenPV-Anlagen, Batteriespeicher, Kombination PV + Speicher, Erweiterungen bestehender Anlagen
    KreditbetragBis zu 50.000 € pro Wohneinheit
    FinanzierungsanteilBis zu 100 % der förderfähigen Kosten
    ZinssatzZinsverbilligt über die L-Bank; Konditionen abhängig von Laufzeit und Marktumfeld
    Laufzeiten5–20 Jahre, optional mit tilgungsfreier Anlaufzeit
    AntragsvoraussetzungAntrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank stellen
    ZielgruppenPrivate Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg
    KombinierbarkeitKombinierbar mit Einspeisevergütung, Nullsteuersatz, KfW-Programmen (z. B. KfW-270)
    BesonderheitFördert ausschließlich selbstgenutzte Immobilien; keine Förderung für vermietete Objekte

    Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

    KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

    Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

    KategorieInhalt
    Was wird gefördert?Photovoltaik (PV):
    • Dach-PV
    • Fassaden-PV
    • Freiflächen-PV
    • Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
    • Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

    Batteriespeicher:
    • Stationäre Batteriespeicher
    • Speicher + neue PV
    • Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
    • Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung
    Nicht förderfähig• Balkonkraftwerke
    • Speicher für Balkon-PV
    • Reine Reparaturen/Instandhaltung
    • Fossile Anlagen
    Wer wird gefördert?• Privatpersonen
    • Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
    • Freiberufler
    • Kommunen & kommunale Betriebe
    • Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

    Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.
    KreditkonditionenKreditrahmen:
    • Bis 150 Mio. € pro Projekt
    • Keine Mindestkreditsumme
    • Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

    Zinsen & Laufzeiten:
    • Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
    • Laufzeit 2–30 Jahre
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

    Auszahlung:
    • 100 % Auszahlung
    • Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
    • Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat
    Wichtige PV+Speicher-Punkte1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

    2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

    3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

    4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

    EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

    Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.

    Anlagengröße (Gebäude-PV)TeileinspeisungVolleinspeisung
    bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,35 ct/kWh
    10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
    40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

    Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

    Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

    Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

    Fazit

    Für Baden-Württemberg sind 2026 keine neuen Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen geplant. Die Förderung erfolgt weiterhin über das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Batteriespeicher bereitstellt. Ergänzend bleiben die bundesweiten Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz bestehen und sichern auch im Jahr 2026 eine verlässliche finanzielle Grundlage für private Eigentümer, die in Photovoltaik investieren möchten.

    Häufig gestellte Fragen

    Gibt es 2026 Zuschüsse für Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg?

    Nein. Das Land bietet keine direkten Zuschüsse. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich über zinsgünstige Darlehen der L-Bank.

    Wer kann das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ nutzen?

    Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg.

    Welche Kosten übernimmt das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“?

    Gefördert werden PV-Anlagen, Batteriespeicher, Erweiterungen bestehender Anlagen sowie notwendige Planungs- und Installationsarbeiten.

    Ist das Programm mit anderen Förderungen kombinierbar?

    Ja. Das Darlehen kann mit der EEG-Einspeisevergütung, dem Nullsteuersatz und bundesweiten KfW-Programmen kombiniert werden.

    Gibt es eine Begrenzung des Kreditbetrags?

    Ja. Pro Wohneinheit können bis zu 50.000 € finanziert werden, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

    ✍️ Geschrieben von:
    Arian lächelt mit verschränkten Armen in die Kamera.
    Arian Elezkurtaj
    Chefredakteur Photovoltaik

    Arian ist leidenschaftlicher Autor mit Fokus auf erneuerbare Energien und nachhaltige Gebäudetechnik. Seit über drei Jahren erstellt er verständliche, praxisorientierte Inhalte zu Wärmepumpen, Förderprogrammen und Energieeffizienz, um Hausbesitzern zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Energieversorgung selbstbewusst zu gestalten.

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