In Baden-Württemberg stehen auch 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Über die L-Bank wird jedoch weiterhin das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ angeboten, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Stromspeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden bereitstellt. Ergänzend können Anlagenbetreiber bundesweite Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, den Nullsteuersatz für PV-Investitionen und zusätzliche KfW-Finanzierungen nutzen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
💡 Zusammenfassung
- In Baden-Württemberg gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen; die Förderung erfolgt ausschließlich über das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.
- Das Programm finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher und notwendige Installationsmaßnahmen und richtet sich an selbstnutzende Eigentümer.
- Ergänzend bleiben bundesweite Förderinstrumente wie die EEG-Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz auch 2026 bestehen und bilden die zentrale Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen.
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Welche Zuschüsse gibt es in Baden-Württemberg?
Aktuell gibt es keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaik in Baden Württemberg für das Jahr 2026.
Statt direkter Zuschüsse unterstützt Baden-Württemberg private Eigentümer über die L-Bank mit dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“. Das Darlehen kann bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher finanzieren. Förderfähig sind Anlagen im Neubau und Bestand sowie Fassaden-, Carport- und Garagen-PV einschließlich aller notwendigen Planungs- und Installationskosten.
Hier ein Kurzüberblick zu „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“:
| Kategorie | Information |
|---|---|
| Art der Förderung | Zinsgünstiges Darlehen (kein Zuschuss) |
| Förderfähige Maßnahmen | PV-Anlagen, Batteriespeicher, Kombination PV + Speicher, Erweiterungen bestehender Anlagen |
| Kreditbetrag | Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit |
| Finanzierungsanteil | Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Zinssatz | Zinsverbilligt über die L-Bank; Konditionen abhängig von Laufzeit und Marktumfeld |
| Laufzeiten | 5–20 Jahre, optional mit tilgungsfreier Anlaufzeit |
| Antragsvoraussetzung | Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank stellen |
| Zielgruppen | Private Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg |
| Kombinierbarkeit | Kombinierbar mit Einspeisevergütung, Nullsteuersatz, KfW-Programmen (z. B. KfW-270) |
| Besonderheit | Fördert ausschließlich selbstgenutzte Immobilien; keine Förderung für vermietete Objekte |
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): • Dach-PV • Fassaden-PV • Freiflächen-PV • Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen • Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung) Batteriespeicher: • Stationäre Batteriespeicher • Speicher + neue PV • Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV • Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung |
| Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke • Speicher für Balkon-PV • Reine Reparaturen/Instandhaltung • Fossile Anlagen |
| Wer wird gefördert? | • Privatpersonen • Unternehmen (KMU & Großunternehmen) • Freiberufler • Kommunen & kommunale Betriebe • Vereine, Stiftungen, Genossenschaften Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden. |
| Kreditkonditionen | Kreditrahmen: • Bis 150 Mio. € pro Projekt • Keine Mindestkreditsumme • Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar Zinsen & Laufzeiten: • Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig) • Laufzeit 2–30 Jahre • Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich Auszahlung: • 100 % Auszahlung • Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage • Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat |
| Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). 2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil. 3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung. 4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
| Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Für Baden-Württemberg sind 2026 keine neuen Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen geplant. Die Förderung erfolgt weiterhin über das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Batteriespeicher bereitstellt. Ergänzend bleiben die bundesweiten Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz bestehen und sichern auch im Jahr 2026 eine verlässliche finanzielle Grundlage für private Eigentümer, die in Photovoltaik investieren möchten.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Das Land bietet keine direkten Zuschüsse. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich über zinsgünstige Darlehen der L-Bank.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg.
Gefördert werden PV-Anlagen, Batteriespeicher, Erweiterungen bestehender Anlagen sowie notwendige Planungs- und Installationsarbeiten.
Ja. Das Darlehen kann mit der EEG-Einspeisevergütung, dem Nullsteuersatz und bundesweiten KfW-Programmen kombiniert werden.
Ja. Pro Wohneinheit können bis zu 50.000 € finanziert werden, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
✍️ Geschrieben von:
Arian ist leidenschaftlicher Autor mit Fokus auf erneuerbare Energien und nachhaltige Gebäudetechnik. Seit über drei Jahren erstellt er verständliche, praxisorientierte Inhalte zu Wärmepumpen, Förderprogrammen und Energieeffizienz, um Hausbesitzern zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Energieversorgung selbstbewusst zu gestalten.