Zuletzt aktualisiert am 26. April 2025
Viele fragen sich, welche neuen Regeln es zur Förderung für Photovoltaik im Jahr 2025 gibt. Die Solarenergie spielt eine wichtige Rolle in der Energiewende und im Klimaschutz. In diesem Blogbeitrag erklären wir alle wichtigen Änderungen und Fördermöglichkeiten.
Erfahre, wie du von den neuen Programmen profitieren kannst!
💡 Zusammenfassung
- Die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom sinken leicht: z. B. bei Anlagen bis 10 kWp auf 7,96 Cent/kWh (Teileinspeisung) und 12,60 Cent/kWh (Volleinspeisung). Die verpflichtende Direktvermarktung gilt künftig bereits ab 25 kW, was besonders größere PV-Anlagen betrifft.
- Viele Städte wie Freiburg, Berlin, Düsseldorf und Köln bieten attraktive Zuschüsse für Batteriespeicher – bis zu 300 €/kWh. Diese erhöhen den Eigenverbrauch und machen PV-Anlagen wirtschaftlich noch attraktiver.
- Mieter und Wohnungseigentümer profitieren ebenfalls: z. B. 250 € in Berlin, bis zu 800 € in Düsseldorf oder 500 € in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Förderung macht den Einstieg in Solarenergie auch ohne eigenes Dach möglich.
- Die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und Speicher bleibt bei 0 %, zudem sind Anlagen bis 30 kWp weiterhin einkommensteuerfrei. Eine neue Investitionskostenförderung für Privatpersonen soll 2025 zusätzlich helfen.
- Länder wie NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen bieten eigene Programme mit teils sehr hohen Zuschüssen. Ab 2025 gilt in vielen Bundesländern zudem eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen, was den Solarausbau weiter vorantreibt.
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Neue Regelungen zur Photovoltaik-Förderung 2025
2025 bringt viele Änderungen für die Förderung von Solaranlagen. Neue Programme unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien und helfen bei der Energiewende in Deutschland.
Anpassungen der Einspeisevergütung
Inbetriebnahmedatum | Installierte Leistung | Teileinspeisung (Cent/kWh) | Volleinspeisung (Cent/kWh) |
---|---|---|---|
Januar 2023 – Januar 2024 | bis 10 kWp | 8,20 Cent/kWh | 13,00 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 7,10 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh | |
40 – 100 kWp | 5,80 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh | |
Februar – Juli 2024 | bis 10 kWp | 8,10 Cent/kWh | 12,90 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 7,00 Cent/kWh | 10,80 Cent/kWh | |
40 – 100 kWp | 5,70 Cent/kWh | 10,80 Cent/kWh | |
August 2024 – Januar 2025 | bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 12,73 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 6,95 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh | |
40 – 100 kWp | 5,68 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh | |
Ab Februar 2025 | bis 10 kWp | 7,96 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 6,88 | 10,56 | |
40 – 100 kWp | 5,62 | 10,56 |
Die Einspeisevergütung bleibt 2025 ein zentraler Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ab August 2024 gelten niedrigere Vergütungssätze. Bei Solaranlagen bis 10 kWp sinkt die Teilespeisung auf 8,03 ct/kWh und die Volleinspeisung auf 12,73 ct/kWh.
Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp beträgt die Vergütung dann 6,95 ct/kWh (Teilespeisung) und 10,67 ct/kWh (Volleinspeisung). Anlagen von 40 bis 100 kWp erhalten für Teilespeisung 5,68 ct/kWh und für Volleinspeisung 10,68 ct/kWh.
Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung wird deutlich gesenkt. Künftig gilt diese ab einer Anlagengröße von 25 kW statt wie bisher ab 100 kW. Dies betrifft vor allem größere PV-Anlagen wie auf Firmendächern.
Ziel ist eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien. Die Anpassungen fördern die Energiewende in Deutschland und setzen weiter auf Sonne als zentrale Energiequelle.
Förderprogramme für Batteriespeicher
Im Jahr 2025 profitieren Hausbesitzer in vielen Regionen Deutschlands von attraktiven Förderprogrammen für Batteriespeicher, die den Eigenverbrauch von Solarstrom optimieren und zur Netzstabilität beitragen. Städte wie Freiburg, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart unterstützen die Anschaffung mit direkten Zuschüssen – etwa 150 €/kWh in Freiburg oder bis zu 300 €/kWh in Berlin, wo Einfamilienhäuser bis zu 15.000 € erhalten können.
Auch in Köln, Essen und anderen Städten in Nordrhein-Westfalen gibt es finanzielle Anreize von bis zu 250 €/kWh. Die Förderhöhe variiert je nach Stadt, Anlagenleistung und Kombination mit weiteren Maßnahmen wie Gründächern oder Fassaden-PV. Diese Programme machen die Investition in Speichertechnologie wirtschaftlich attraktiver und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, indem sie die Unabhängigkeit vom Stromnetz erhöhen und den Eigenverbrauch steigern.
Förderungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solaranlagen genannt, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie es Mietern und Wohnungseigentümern ermöglichen, eigenen Solarstrom zu erzeugen. Um die Anschaffung solcher Anlagen zu unterstützen, bieten verschiedene Bundesländer und Kommunen in Deutschland finanzielle Förderprogramme an.
Beispielsweise gewährt Mecklenburg-Vorpommern Mietern einen Zuschuss von bis zu 500 €, während in Berlin seit dem 21. März 2025 eine Förderung von 250 € pro Balkonkraftwerk beantragt werden kann. In Düsseldorf übernimmt die Stadt 50 % der Anschaffungskosten, maximal 600 €, und Haushalte mit geringem Einkommen können bis zu 800 € erhalten.
Auch Städte wie München, Frankfurt am Main und Gelsenkirchen bieten Zuschüsse, die je nach Leistung der Anlage und Einkommenssituation variieren. Interessierte sollten sich vor dem Kauf über die spezifischen Bedingungen und Antragsverfahren in ihrer Region informieren, da die Förderprogramme unterschiedliche Voraussetzungen und Förderhöhen aufweisen.
Bundesweite Fördermöglichkeiten
Es gibt viele Zuschüsse für den Ausbau von PV-Anlagen. Auch energiesparende Technologien wie Batteriespeicher und Mieterstrom werden finanziell unterstützt.
Zuschüsse für Privatpersonen
Privatpersonen können ab 2025 eine einmalige Investitionskostenförderung für ihre PV-Anlage erhalten. Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Batteriespeicher bleibt weiterhin bestehen.
Seit 2022 entfällt zudem die Einkommensteuer auf Eigenstromversorgung von Anlagen bis zu 30 kWp.
Die Förderung hilft, die Stromkosten zu senken und erneuerbare Energien stärker zu nutzen. Hausbesitzer profitieren auch von Zuschüssen für sonnenkollektoren und energiespeicher.
Diese Maßnahmen fördern die Nutzung von solarerbaupflicht und energieeffizienter Technologien.
Unterstützung für Unternehmen und Kommunen
Unternehmen können 2025 von zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank profitieren. Der KfW-Kredit (270) fördert Investitionen in regenerative Energien. Kommunen erhalten ebenfalls Zuschüsse für Solarprojekte und PV Anlagen.
Das Ziel ist, die Nutzung von Sonnenenergie zu erhöhen.
Regionale Programme bieten zusätzliche Förderungen. NRW unterstützt Kommunen und Firmen mit speziellen Zuschüssen für Solarthermieanlagen und Batteriespeicher. Die Maßnahmen reduzieren Strompreise und fördern die eigene Stromerzeugung.
Solche Programme stärken die solare Baupflicht in Städten.
Förderung Photovoltaik in NRW 2025
NRW bietet 2025 neue Chancen für Photovoltaik-Förderungen. Hausbesitzer und Unternehmen können von geplanten Zuschüssen profitieren.
📋 PV-Förderung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Förderorte/Programme: Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln
Förderdetails:
- Bonn: 100 €/kWp, wenn Dachfläche vollständig genutzt wird.
- Düsseldorf:
- 1.000 € Grundförderung + 200 €/kWp (max. 10.000 €).
- 250 €/kWh Speicher, max. 50 % Einspeisung erlaubt.
- Essen: Staffelung – 500 bis 4.000 €, je nach Anlagengröße. Bonus bei Gründach oder Fassade: 100 €/kWp.
- Gelsenkirchen: 750–4.000 €, je nach kWp.
- Köln:
- 300 €/kWp bis 10 kWp, 250 €/kWp bis 50 kWp.
- Speicher: 250 €/kWh (bis 100 kWh).
- Programme pausiert, voraussichtlich 2025 wieder verfügbar.
Geplante Programme und Zuschüsse
Nordrhein-Westfalen plant 2025 eine neue Investitionskostenförderung. Hausbesitzer und Unternehmen können Zuschüsse für Photovoltaikanlagen erhalten. Die Förderung soll den Ausbau erneuerbarer Energien, wie Solarkraft, beschleunigen.
Ziel sind höhere Spitzenleistungen und eine stärkere Nutzung von Aufdachanlagen.
Ab 2025 gibt es auch finanzielle Unterstützung für Batteriespeicher. Das soll die Speicherung von Solarstrom fördern. Balkonkraftwerke könnten ebenfalls Zuschüsse bekommen, um den Einstieg in die Solarpflicht zu erleichtern.
Solche Maßnahmen sollen helfen, die Klimaziele schneller zu erreichen.
Kommunale Sonderaktionen
Kommunen in NRW planen 2025 spezielle Programme zur Förderung von Photovoltaik. Progres.nrw unterstützt Bürger beim Kauf von Batteriespeichern. Diese Speicher helfen, Solarstrom besser zu nutzen und Kosten zu sparen.
Solche Programme fördern den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Ab 2025 wird die PV-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen eingeführt. Das betrifft Wohnhäuser und fördert die Energiewende. Kommunen bieten oft zusätzliche Zuschüsse oder Beratung für Solarprojekte an.
Diese Aktionen sollen mehr Menschen zum Einsatz von erneuerbaren Energien motivieren.
Förderungen in anderen Bundesländern
Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für Solaranlagen an. Diese unterstützen den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik.
Bayern
In Bayern gibt es verschiedene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, die sich je nach Stadt unterscheiden und attraktive Zuschüsse bieten. Wer in Bayern in Solarenergie investieren möchte, kann sich über regionale Unterstützung freuen.
In Augsburg erhalten Antragsteller pauschal 500 € Förderung für eine PV-Anlage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf einen Bonus von bis zu 500 €, wenn die Anlage beispielsweise mit einer Dachbegrünung oder einer Solarthermie-Kombination kombiniert wird.
Fürth unterstützt Photovoltaikanlagen mit 25 € pro kWp, wobei die maximale Fördersumme bei 750 € liegt. Außerdem wird die Anschaffung eines Stromspeichers mit einem pauschalen Zuschuss von 250 € gefördert.
In der Landeshauptstadt München liegt die Förderung bei 249 € pro kWp. Es gibt zudem Zuschläge für Anlagen, die auf einem Gründach installiert werden, denkmalgeschützt sind oder aus speziellen Glas-Glas-Modulen bestehen. Wichtig zu wissen: Die Fördersätze in München sinken halbjährlich, weshalb schnelles Handeln von Vorteil sein kann.
Auch Regensburg bietet eine Förderung von 100 € pro kWp, mit einem maximalen Zuschuss von 1.500 €. Für besondere Installationsarten, wie z. B. Fassadenanlagen, gibt es zudem einen zusätzlichen Bonus von 200 €.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen, die je nach Stadt unterschiedlich ausgestaltet sind. Hausbesitzer und Investoren können von attraktiven Zuschüssen profitieren, die sowohl die Installation von PV-Anlagen als auch ergänzende Maßnahmen wie Batteriespeicher oder Fassadenmodule unterstützen.
In Freiburg werden beispielsweise Batteriespeicher mit bis zu 1.500 € gefördert, wobei sich die Höhe an der Speicherkapazität orientiert (150 €/kWh). Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage eine ausreichende Größe aufweist. Zusätzliche Boni gibt es für größere Anlagen, Mieterstrommodelle sowie Solaranlagen auf Fassaden oder begrünten Dächern.
Heidelberg fördert den Zubau von Photovoltaikanlagen mit 100 € pro kWp, wobei der Zuschuss auf 10.000 € gedeckelt ist. Für besondere Installationen, etwa auf denkmalgeschützten Gebäuden, sind höhere Zuschüsse möglich.
In Mannheim können Hausbesitzer bis zu 4.500 € Förderung erhalten – abhängig von der Art der PV-Anlage. Besonders hohe Zuschüsse gibt es für Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, mit Dachbegrünung oder bei Fassadenmontage.
Stuttgart übernimmt 50 % der Installationskosten bei Volleinspeisung – maximal 600 €/kWp. Zusätzlich gibt es eine Speicherförderung von 300 €/kWh, was den Einstieg in die Eigenversorgung deutlich erleichtert.
Das Förderprogramm in Tübingen ist derzeit pausiert. In der Vergangenheit wurde dort eine kWp-gestaffelte Förderung angeboten, mit zusätzlichen Boni für Norddächer und Altanlagen mit Batteriespeicher.
In Ulm gibt es eine Förderung von 75 € pro kWp für PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp.
Niedersachsen
Auch in Niedersachsen gibt es Förderprogramme für Photovoltaikanlagen – insbesondere in der Region Hannover. Dort wird über das Programm proKlima gezielt der Ausbau von Solarenergie unterstützt. Für klassische Dachanlagen ab 2 kWp erhalten Antragsteller 100 € pro kWp. Wer sich für eine fassadenintegrierte PV-Anlage entscheidet, kann sogar mit 300 € pro kWp rechnen – hier liegt der maximale Zuschuss bei 9.000 €. Auch Photovoltaikanlagen auf Gründächern werden gefördert: mit 200 € pro kWp, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 €.
In Braunschweig und Göttingen sind zwar grundsätzlich Förderprogramme vorhanden, jedoch sind die Mittel dort derzeit ausgeschöpft, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können.
Zielgruppen der Photovoltaik-Förderung 2025
Die Förderungen richten sich an alle, die erneuerbare Energien nutzen möchten. Entdecke, welche Vorteile auf dich warten!
Hausbesitzer
Hausbesitzer können 2025 von vielen Förderungen profitieren. Dachanlagen kosten etwa 6.000 bis 12.000 Euro bei Preisen von 1.200 bis 1.800 Euro pro kWp. Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und Speicher bleibt bestehen, was die Kosten weiter reduziert.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bietet attraktive Einspeisevergütungen. Förderprogramme fördern zusätzlich Batteriespeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Balkonkraftwerke sind eine günstige Option für kleinere Haushalte. Diese Module sind leicht zu installieren und brauchen wenig Platz. Bund und Länder bieten verschiedene Zuschüsse an.
Nordrhein-Westfalen plant spezielle Programme für Hausbesitzer, die auf erneuerbare Energien umsteigen möchten. Auch in Bayern und Baden-Württemberg gibt es hohe Förderungen für private Solaranlagen.
Gewerbetreibende
Gewerbetreibende profitieren 2025 von neuen Förderungen im Bereich Photovoltaik. Unternehmen können durch das KfW-Programm (270) günstige Kredite zur Anschaffung von Solaranlagen erhalten.
Regionale Förderprogramme bieten zusätzliche finanzielle Anreize, um Energiekosten zu senken und Umweltauflagen zu erfüllen.
Die Förderung unterstützt Betriebe dabei, auf erneuerbare Energien umzustellen. Damit verringern sie CO2-Ausstoß und sparen langfristig Geld. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Investition in Solarenergie.
Landwirte
Landwirte profitieren ab 2025 von neuen Förderungen für Photovoltaik-Anlagen. PV-Anlagen auf Scheunen oder Ställen können zur Eigenstromversorgung genutzt werden. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite an.
Regionale Programme ergänzen diese Unterstützung oft mit zusätzlichen Zuschüssen.
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es steuerliche Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe. Dies senkt die Investitionskosten deutlich. Betriebe können so nachhaltiger und unabhängiger wirtschaften.
Balkonkraftwerke sind zudem eine Option für kleinere Höfe.
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Antragstellung für Förderprogramme
Die Antragstellung erfolgt online über spezielle Plattformen. Bereiten Sie alle nötigen Unterlagen gründlich vor.
📋 Schritte zur Beantragung
Die Beantragung für Photovoltaik-Förderungen ist einfach. Man muss jedoch genaue Schritte einhalten.
- Information sammeln
Prüfe die Fördermöglichkeiten auf nationalen und regionalen Portalen. Stelle sicher, dass dein Projekt den Richtlinien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entspricht. - Anlagenplanung dokumentieren
Bereite alle Unterlagen zur Größe und Leistung der geplanten Photovoltaikanlage vor. Notiere auch geschätzte Investitionskosten. - Förderprogramm auswählen
Wähle das passende Programm nach deinem Bundesland oder Zielgruppe aus. NRW bietet 2025 spezielle Kommunal-Zuschüsse an. - Online-Antrag einreichen
Reiche den Antrag über das zuständige Förderportal ein. Achte darauf, dass alle geforderten Dokumente hochgeladen werden. - Nachweise bereitstellen
Lade Nachweise zu Anlagengröße und Investitionen hoch. Ohne diese Unterlagen kann die Förderung nicht geprüft werden. - Fristen beachten
Informiere dich über Einreichungsfristen im Jahr 2025. Verpasse keine Deadlines, um Anspruch auf Zuschüsse zu sichern. - Genehmigung abwarten
Warte auf die finale Entscheidung der Förderstelle. In manchen Fällen sind Rückfragen möglich, also halte weitere Daten bereit. - Zuschuss abrufen
Nach Bewilligung kannst du deinen Zuschuss beantragen und nutzen!
📋 Wichtige Fristen und Unterlagen
Wichtige Fristen und Unterlagen sind entscheidend für die Förderung von Photovoltaik 2025. Eine genaue Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Fehler.
- Frist zur Einreichung der Anträge
Förderprogramme haben feste Deadlines. Diese können je nach Bundesland variieren. Prüfen Sie frühzeitig die genauen Daten. - Einspeisevergütung für Bestandsanlagen
Die Einspeisevergütung bleibt für 20 Jahre garantiert. Neue Anlagen sollten vor Ablauf von Programmen angemeldet werden, um eine Vergütung zu sichern. - Notwendige Unterlagen
Der Personalausweis muss meist beigelegt werden. Ebenfalls erforderlich: ein Nachweis über Eigentum oder Mietvertrag der Immobilie. - Technische Dokumente
Anlagenbesitzer müssen technische Details ihrer Solaranlage bereitstellen. Dazu gehören Kapazitätsnachweise und Installationszertifikate. - Rechnungen und Kostenvoranschläge
Investitionskosten müssen belegt sein. Fügen Sie alle relevanten Rechnungen hinzu, auch für Batteriespeicher oder Balkonkraftwerke. - Unterlagen zur Finanzierung
Einige Programme verlangen Finanzierungspläne oder Kreditnachweise. Diese müssen aktuell sein. - Kommunale Zuschüsse beachten
In NRW oder Bayern gibt es oft Sonderaktionen mit separaten Fristen und Formularen. - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Angaben zur Einhaltung des EEG sind obligatorisch in vielen Programmen. Informieren Sie sich genau, welche Angaben verlangt werden. - Antragsvorbereitung beginnen
Rechtzeitiges Sammeln aller Dokumente erspart späteren Stress bei Abgaben und Überarbeitungen durch Behörden.
Fazit: Förderung für Photovoltaik 2025
Die Förderung für Photovoltaik 2025 bietet attraktive finanzielle Anreize: Steuerbefreiungen, neue Einspeisevergütungssätze und Zuschüsse für Batteriespeicher (bis 300 €/kWh) sowie Balkonkraftwerke (bis 800 €). Regionale Programme in NRW, Bayern und Baden-Württemberg unterstützen zusätzlich mit teils hohen Zuschüssen.
Die Solarpflicht ab 2025 und vereinfachte Antragsverfahren fördern den schnellen Umstieg auf Solarenergie – für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Wer jetzt plant, spart Kosten und stärkt die eigene Energieunabhängigkeit.
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Häufig gestellte Fragen
Ab Februar 2025 gelten neue, leicht gesenkte Vergütungssätze. Für Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung bei 7,96 Cent/kWh (Eigenverbrauch) und 12,60 Cent/kWh (Volleinspeisung). Außerdem greift die Pflicht zur Direktvermarktung bereits ab 25 kW, statt wie bisher ab 100 kW.
Ja, viele Städte wie Freiburg, Berlin, Düsseldorf oder Köln fördern Batteriespeicher mit Zuschüssen bis zu 300 €/kWh. Dadurch wird die Eigenverbrauchsquote gesteigert und die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage erhöht.
Ja. Berlin, Düsseldorf, Mecklenburg-Vorpommern und weitere Städte bieten Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Die Zuschüsse reichen von 250 € bis 800 €, je nach Standort und Einkommenssituation.
Photovoltaikanlagen sind weiterhin mehrwertsteuerfrei (0 % USt). Zudem sind Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit, was die Investition besonders für Privatpersonen attraktiver macht.
Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben regionale Förderprogramme mit hohen Zuschüssen, z. B. für Dachanlagen, Batteriespeicher oder Fassaden-PV. Zudem gilt ab 2025 in vielen Regionen eine Solarpflicht für Neubauten und Sanierungen.