Zuletzt aktualisiert am 1. April 2025
Die Förderung für Photovoltaik in Niedersachsen 2025 hilft, Kosten zu senken und umweltfreundlich Strom zu erzeugen. In diesem Blog erfährst du alles über Zuschüsse, Einspeisevergütungen und Förderprogramme 2025 in Niedersachsen.
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💡 Zusammenfassung
- Ab dem 1. April 2025 wird das Förderprogramm für erneuerbare Energien in Braunschweig neu aufgelegt. Gefördert werden vertikale PV-Anlagen mit 200 €/kWp (bei 3–20 kWp) sowie gemeinschaftliche Solarprojekte mit pauschal 4.000 € ab 10 kWp Anlagengröße.
- In Hannover und umliegenden Städten (z. B. Hemmingen, Laatzen, Langenhagen) werden PV-Anlagen bis zum 31. Oktober 2025 gefördert. Die Antragsfrist endet früher, wenn das Förderbudget aufgebraucht ist.
- Dachanlagen mit mindestens 2 kWp erhalten 100 €/kWp (max. 1.000 €). Für Fassadenanlagen gibt es bis zu 3.000 €, bei fassadenintegrierten Modulen sogar bis zu 9.000 €. Anlagen auf Gründächern werden mit bis zu 6.000 € gefördert.
- PV-Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei, auch der Kauf ist mehrwertsteuerbefreit. Dadurch sinken die Gesamtkosten deutlich, und die Wirtschaftlichkeit verbessert sich spürbar.
- Überschüssiger Solarstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Vergütung dafür ist gesetzlich geregelt und für 20 Jahre garantiert – das schafft langfristige Planungssicherheit für Betreiber.
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Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen – Überblick für 2025
In Niedersachsen gibt es auch im Jahr 2025 interessante Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, insbesondere in der Region Hannover sowie in der Stadt Braunschweig. Hier erfährst Du, welche Zuschüsse in diesen Gebieten verfügbar sind und unter welchen Voraussetzungen Du davon profitieren kannst:
📋 Braunschweig: Bis zu 4.000 € für Solaranlagen
Ab dem 1. April 2025 startet in Braunschweig erneut das Förderprogramm zur Unterstützung regenerativer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Im Fokus stehen dabei auch Photovoltaikprojekte. Die Stadt bietet folgende Förderungen:
- Für vertikale PV-Anlagen, die beispielsweise an Fassaden montiert sind oder als PV-Zäune genutzt werden und eine Leistung zwischen 3 und 20 Kilowatt-Peak aufweisen, gibt es 200 € pro kWp.
- Bei gemeinschaftlichen Solarstromprojekten, wie Mieterstrommodellen oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, werden pauschal 4.000 € ausgezahlt – vorausgesetzt, die installierte PV-Anlage hat mindestens 10 kWp Leistung.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Bedingungen findest Du im Service-Portal der Stadt Braunschweig sowie in den aktuellen Förderrichtlinien.
📋 Region Hannover: Zuschüsse von bis zu 9.000 € möglich
Auch in der Region Hannover – einschließlich der Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze – gibt es 2025 Förderungen für Photovoltaikanlagen. Die Unterstützung erfolgt über das https://www.proklima-hannover.de/antragsportal/. Förderanträge können bis spätestens 31. Oktober 2025 eingereicht werden. Sollte das Budget vorher ausgeschöpft sein, endet die Antragsfrist entsprechend früher.
Hier die wichtigsten Förderkonditionen:
- Wer sein Dach vollständig mit Solarmodulen belegt (mindestens 2 kWp), erhält 100 € pro kWp, maximal 1.000 €.
- Auch für PV-Anlagen an Außenfassaden werden 100 € pro kWp gezahlt – hier liegt die maximale Fördersumme bei 3.000 €.
- Besonders attraktiv ist die Förderung für fassadenintegrierte PV-Module: Diese wird mit 300 € pro kWp bezuschusst – bis zu einem Maximalbetrag von 9.000 €.
- Wer eine PV-Anlage auf einem neuerrichteten Gründach installiert, bekommt 200 € pro kWp, maximal 6.000 €.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung und den Förderrichtlinien findest Du auf der offiziellen Webseite des Programms proKlima.
Steuerliche Entlastungen für PV-Anlagen
Eigentümer von PV-Anlagen bis 30 kWp profitieren von Steuererleichterungen. Der Eigenstrom bleibt einkommensteuerfrei, und die Mehrwertsteuer entfällt komplett. Diese Regelungen senken die Kosten für die Anschaffung und machen PV-Systeme noch attraktiver. Überschüssiger Solarstrom kann weiterhin ins Netz eingespeist werden und bringt eine feste Einspeisevergütung, die für 20 Jahre stabil bleibt.
Fazit
Die Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen bietet im Jahr 2025 sowohl in Braunschweig als auch in der Region Hannover attraktive finanzielle Anreize für private und gemeinschaftliche PV-Projekte. Mit Zuschüssen von bis zu 9.000 Euro, besonders für fassadenintegrierte oder innovative Anlagenformen, wird der Umstieg auf Solarenergie gezielt unterstützt. Ergänzt wird das Ganze durch steuerliche Entlastungen wie die Befreiung von Einkommen- und Mehrwertsteuer für Anlagen bis 30 kWp. Diese Kombination aus Förderung, Steuervorteilen und garantierter Einspeisevergütung macht Photovoltaik wirtschaftlich besonders interessant und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen. Wer jetzt investiert, profitiert langfristig von niedrigeren Stromkosten und stabiler staatlicher Unterstützung.
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Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. April 2025 unterstützt Braunschweig wieder Photovoltaikprojekte im Rahmen eines Programms für regenerative Energien. Gefördert werden vertikale PV-Anlagen, etwa an Fassaden oder als PV-Zäune, mit 200 Euro pro Kilowatt-Peak bei einer Leistung von 3 bis 20 kWp. Gemeinschaftliche Projekte wie Mieterstromanlagen erhalten eine Pauschalförderung von 4.000 Euro, wenn die Anlage mindestens 10 kWp leistet.
In Hannover sowie in Städten wie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze läuft die Förderung über das proKlima-Programm. Anträge können bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden – es sei denn, das Förderbudget ist vorher ausgeschöpft. Die Förderung variiert je nach Anlagentyp und reicht von 100 Euro bis zu 300 Euro pro Kilowatt-Peak.
Für vollständig belegte Dächer ab 2 kWp gibt es 100 Euro pro kWp, mit einer Obergrenze von 1.000 Euro. Außenfassadenanlagen erhalten ebenfalls 100 Euro pro kWp, bis zu 3.000 Euro. Besonders hoch ist die Förderung für fassadenintegrierte Module mit 300 Euro pro kWp und maximal 9.000 Euro. Anlagen auf neu errichteten Gründächern werden mit 200 Euro pro kWp gefördert, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro.
Eigentümer von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp profitieren von einer vollständigen Befreiung von der Einkommensteuer auf selbst genutzten Strom. Darüber hinaus entfällt auch die Mehrwertsteuer auf den Kauf von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Diese Regelungen reduzieren die Investitionskosten spürbar und verbessern die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
Ja, Betreiber von PV-Anlagen können überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese Einspeisevergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, was eine verlässliche finanzielle Planung ermöglicht.
✍️ Geschrieben von:
Christian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien, ist eigentlich gelernter Dachdecker. Mit seinem fundierten Wissen über Solartechnologie und praktische Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Solaranlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.