In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
💡 Zusammenfassung
- In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2026 (Stand: 2.12.2025).
- Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.
- Steuerliche Vorteile: Keine Mehrwertsteuer beim Kauf und Befreiung von der Einkommensteuer bis 30 kWp.
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Welche Zuschüsse gibt es in Nordrhein-Westfalen?
Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): • Dach-PV • Fassaden-PV • Freiflächen-PV • Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen • Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung) Batteriespeicher: • Stationäre Batteriespeicher • Speicher + neue PV • Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV • Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung |
| Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke • Speicher für Balkon-PV • Reine Reparaturen/Instandhaltung • Fossile Anlagen |
| Wer wird gefördert? | • Privatpersonen • Unternehmen (KMU & Großunternehmen) • Freiberufler • Kommunen & kommunale Betriebe • Vereine, Stiftungen, Genossenschaften Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden. |
| Kreditkonditionen | Kreditrahmen: • Bis 150 Mio. € pro Projekt • Keine Mindestkreditsumme • Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar Zinsen & Laufzeiten: • Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig) • Laufzeit 2–30 Jahre • Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich Auszahlung: • 100 % Auszahlung • Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage • Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat |
| Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). 2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil. 3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung. 4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
| Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite („KfW-Kredit 270“), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.
Häufig gestellte Fragen
Einige Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bieten eigene Zuschüsse an, z. B. für Batteriespeicher oder Dachsanierungen. Diese Programme variieren jedoch regional und sind nicht landesweit gültig.
Derzeit gibt es keine Ankündigungen zu neuen Landesförderungen. NRW konzentriert sich auf bundesweite Förderinstrumente. Sollten Programme neu aufgelegt werden, werden sie separat veröffentlicht.
NRW hat keine landesweite Solarpflicht, allerdings können Kommunen in Bebauungsplänen eigene Vorgaben festlegen, insbesondere bei größeren Neubauprojekten.
Ja. Mieterstrom wird bundesweit über den EEG-Mieterstromzuschlag geregelt und kann auch in NRW umgesetzt werden. Eine zusätzliche Landesförderung gibt es jedoch nicht.
Ja. Durch den Nullsteuersatz, die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre und den KfW-Kredit 270 bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv, insbesondere bei hohem Eigenverbrauch und mit Batteriespeicher.
✍️ Geschrieben von:
Arian ist leidenschaftlicher Autor mit Fokus auf erneuerbare Energien und nachhaltige Gebäudetechnik. Seit über drei Jahren erstellt er verständliche, praxisorientierte Inhalte zu Wärmepumpen, Förderprogrammen und Energieeffizienz, um Hausbesitzern zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Energieversorgung selbstbewusst zu gestalten.