Zuletzt aktualisiert am 1. April 2025
Viele fragen sich, wie sie 2025 bei einer PV-Anlage Geld sparen können. Die Photovoltaik Förderung BW 2025 bietet dafür spannende Möglichkeiten. In diesem Blog erfährst du alles über Zuschüsse, Steuervorteile und wichtige Voraussetzungen.
Lies weiter und entdecke, wie du profitieren kannst!
💡 Zusammenfassung
- Städte wie Freiburg, Stuttgart, Mannheim und Ulm bieten 2025 Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher – teils bis zu 600 €/kWp, je nach Art, Größe und Standort der Anlage. Einige Programme sind aktuell pausiert (z. B. Heidelberg, Tübingen), könnten aber wieder anlaufen.
- Ab 2025 entfällt die Einkommensteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp (rückwirkend ab 2022). Zudem sind Anlagen und Speicher seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit – das senkt die Anschaffungskosten deutlich.
- Mit Programmen wie dem KfW-Kredit 270 (ab 5,21 % Zins) und Zuschüssen können bis zu 30 % der Kosten abgedeckt werden. So wird die Investition auch für Privatpersonen finanzierbar.
- Förderungen gibt es nur bei Eintragung im Marktstammdatenregister. Ab 2025 sind zudem Smart Meter Pflicht (Einbau innerhalb von 4 Monaten). Für 1 kWp braucht man etwa 5–6 m² Dachfläche; 30° Neigung ist optimal.
- PV-Anlagen kosten 2025 etwa 950–1.520 €/kWp. Eine 3 kWp-Anlage liegt ohne Speicher bei 3.900–5.100 €, mit Speicher bis 8.700 €. Amortisation ohne Speicher dauert ca. 9 Jahre, mit Speicher 14–16 Jahre. Einsparung über 20 Jahre: bis zu 27.000 €.
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Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg 2025
In Baden-Württemberg bieten mehrere Städte im Jahr 2025 finanzielle Unterstützung für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher an. Besonders aktiv sind dabei Freiburg, Stuttgart, Mannheim und Ulm. Hier findest Du eine kompakte Zusammenfassung der aktuellen Fördermöglichkeiten:
📋 Freiburg: Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen“
Freiburg unterstützt 2025 über das Programm „Klimafreundlich wohnen“ sowohl Batteriespeicher als auch ausgewählte Photovoltaikanlagen. Die Fördermöglichkeiten lassen sich miteinander kombinieren:
- Batteriespeicher: 150 € je kWh Speicherkapazität, wenn die PV-Anlage mindestens 1,25 kWp pro kWh Speicher bietet. Maximal 1.500 €.
- Übergroße PV-Anlagen: Für Anlagen, die größer als gesetzlich vorgeschrieben gebaut werden (z. B. wegen Solarpflicht in BW), gibt es 150 € pro kWp. Maximal 1.500 €, mindestens 200 €.
- Bonusförderung: Für PV-Anlagen auf Gründächern, an Fassaden, auf denkmalgeschützten Gebäuden, für Mieterstrommodelle oder kombinierte PV- und Solarthermieanlagen gibt es Zusatzboni.
- Großanlagen: Im Rahmen eines Pilotprojekts können PV-Anlagen mit über 30 kWp bis zu 1.000 € pro kWp Förderung erhalten.
Zusätzlich bietet Freiburg kostenlose Beratungen rund um den Betrieb von PV-Anlagen. Weitere Details findest Du auf der Website der Stadt.
📋 Heidelberg: Förderung derzeit ausgesetzt
Aktuell ist das Heidelberger Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ pausiert. Die Mittel sind erschöpft, eine Wiederaufnahme ist mit dem Doppelhaushalt 2025/26 möglich.
Die letzte gültige Regelung sah folgende Förderungen vor:
- Dachanlagen: 100 € pro kWp, bis zu 10.000 € bei max. 100 kWp.
- Spezialflächen: Höhere Zuschüsse für aufgeständerte PV-Anlagen auf Grünflächen, Parkplätzen oder an Fassaden.
Alle Infos findest Du im Bereich „Photovoltaikanlagen“ des Förderprogramms auf der Website der Stadt Heidelberg.
📋 Mannheim: Förderprogramm „Solarbonus“
Mannheim unterstützt PV-Projekte 2025 mit attraktiven Zuschüssen – jedoch nur, wenn keine Solarpflicht greift (z. B. bei Neubauten oder Dachsanierungen).
- Dachanlagen: 180 € pro kWp bei vollständiger Dachnutzung oder Anlagen ab 15 kWp. Maximal 2.700 €.
- Dach + Begrünung: Erhöhter Zuschuss von 280 € pro kWp, maximal 4.200 €.
- Fassadenanlagen: 250 € pro kWp, bis zu 3.750 €. Keine Mindestleistung nötig.
- Denkmalgeschützte Gebäude: 300 € pro kWp, maximal 4.500 €.
Detaillierte Infos und die Antragsformulare gibt’s in der Förderrichtlinie der Stadt Mannheim.
📋 Stuttgart: Förderung im Rahmen der „Solaroffensive“
Stuttgart bezuschusst nicht die Module selbst, sondern Installationskosten, wie Gerüstbau, Zählerschrank, Blitzschutz oder Dachertüchtigung.
- Dachanlagen: Bis zu 50 % der förderfähigen Installationskosten, maximal 350 € pro kWp.
- Fassadenanlagen oder über Grünflächen: Bis zu 450 € pro kWp.
- Volleinspeisung: Wer den gesamten Strom für mindestens 10 Jahre einspeist, erhält bis zu 600 € pro kWp – 100 % der Installationskosten werden übernommen.
- Batteriespeicher: 300 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität. Gefördert werden 0,8 kWh Speicher pro 1 kWp PV-Leistung.
- Wallbox-Anschluss: Für Kabelverlegung bei gleichzeitiger PV-Installation gibt es bis zu 1.000 € – jedoch keine Förderung für die Wallbox selbst.
Mehr dazu findest Du in der Förderrichtlinie der Stadt Stuttgart. Die Antragstellung erfolgt beim Amt für Umweltschutz.
📋 Tübingen: Förderung aktuell pausiert
2024 gab es in Tübingen ein umfassendes PV-Förderprogramm, derzeit (Stand April 2025) ist es jedoch gestoppt. Ob es 2025 wieder anlaufen wird, ist noch offen.
Die vorherigen Regelungen:
- Dachanlagen:
- 1.500 € ab 2 kWp,
- 2.250 € ab 6 kWp,
- 3.000 € ab 10 kWp.
- Norddach-Bonus: Bis zu 2.000 € zusätzlich für Anlagen auf Norddächern.
- Indach-Anlagen: Förderung für in das Dach integrierte PV-Anlagen.
- Altanlagen mit Speicher: Für Anlagen mit 17–20 Jahren Laufzeit, die bald aus der Einspeisevergütung fallen, gibt es 250 € pro kWh Speicherkapazität (1–20 kWh förderfähig).
Infos findest Du in der Förderrichtlinie für EEG-Altanlagen.
📋 Ulm: Förderprogramm 2025
Ulm bietet 2025 eine einfache, aber effektive Förderung:
- Dach- und Fassadenanlagen: 75 € pro kWp installierter Leistung.
- Gültig für Anlagen zwischen 2 und 100 kWp.
Die Details sind in der Richtlinie zum Ulmer Energieförderprogramm 2025 nachzulesen.
Tabellarische Übersicht der Förderungen
Stadt | Förderung |
---|---|
Freiburg | – 150 €/kWh für Batteriespeicher (max. 1.500 €), – 150 €/kWp für übergroße PV-Anlagen (200–1.500 €), – Bonuszahlungen für Gründächer, Fassaden, Denkmalschutz, Mieterstrom, Hybridanlagen, – Bis zu 1.000 €/kWp für Anlagen über 30 kWp (Pilotprojekt), – Kostenlose PV-Beratung |
Heidelberg | – Förderung aktuell ausgesetzt – Zuletzt: 100 €/kWp für Dachanlagen (bis 10.000 €), – Höhere Zuschüsse für Anlagen auf Grünflächen und Fassaden |
Mannheim | – 180 €/kWp bei voller Dachnutzung oder ab 15 kWp (max. 2.700 €), – 280 €/kWp bei Kombination mit Dachbegrünung (max. 4.200 €), – 250 €/kWp für Fassadenanlagen (max. 3.750 €), – 300 €/kWp bei Denkmalschutz (max. 4.500 €) |
Stuttgart | – Bis zu 50 % der Installationskosten: • max. 350 €/kWp für Dachanlagen • max. 450 €/kWp für Fassade/Grünflächen – 600 €/kWp bei Volleinspeisung (100 % Installationskosten), – 300 €/kWh für Stromspeicher (max. 0,8 kWh/kWp), – Bis zu 1.000 € für Kabelverlegung zur Wallbox |
Tübingen | – Förderung aktuell pausiert – Zuletzt: • 1.500 € ab 2 kWp • 2.250 € ab 6 kWp • 3.000 € ab 10 kWp – Bis zu 2.000 € Norddach-Bonus, – Förderung für Indach-PV, – 250 €/kWh für Speicher bei Altanlagen (1–20 kWh) |
Ulm | – 75 €/kWp für Dach- und Fassadenanlagen, – Gültig für Anlagen von 2 bis 100 kWp |
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Voraussetzungen für die Förderung
Eine PV-Anlage muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um Förderung zu erhalten. Auch der Eintrag ins Marktstammdatenregister ist wichtig für die Unterstützung.
Anforderungen an die Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlagen müssen ab 2025 mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Die Installation erfolgt innerhalb von 4 Monaten. Eine Dachneigung von 30° gilt als ideal für maximale Effizienz.
Pro kWp Leistung werden etwa 5-6 m² Dachfläche benötigt. Neue Solarmodule bieten doppelte Leistung auf gleicher Fläche.
Die Solardachpflicht erfordert eine ausreichende Größe und Stabilität des Dachs. Für maximale Sonnenenergie ist eine unverschattete Fläche wichtig. Speicherlösungen wie Stromspeicher können die Nutzung von Solarstrom optimieren.
Photovoltaikmodule sollten mit hochwertigen Energiespeichern kombiniert werden, um den Eigenverbrauch zu steigern und Kosten zu senken.
Eintragung im Marktstammdatenregister
Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist Pflicht für alle Solaranlagen. Ohne diese Eintragung gibt es keine Förderung für Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg 2025. Die Registrierung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen.
Nur dort erfasste Anlagen können Zuschüsse oder steuerliche Vorteile erhalten. Das Register verwaltet Daten zu erneuerbaren Energien und sorgt für einen Überblick über alle Anlagen in Deutschland.
Die rechtzeitige Eintragung ist entscheidend für Fördermittel. Ohne Registrierung bleibt die Anlage förderlos. Sie unterstützt die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien.
Kosten und Amortisation
Die Kosten für eine PV-Anlage hängen von Größe und Ausstattung ab. Solarstrom reduziert langfristig den Strompreis und steigert den Gewinn.
Kosten einer PV-Anlage in 2025
Die Kosten einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) variieren je nach Größe. Im Jahr 2025 liegen die Preise durchschnittlich zwischen 950 und 1.520 Euro pro kWp. Hier ein Überblick:
Anlagengröße | Kosten ohne Speicher (€) | Kosten mit Speicher (€) |
---|---|---|
3 kWp | 3.900 € – 5.100 € | 5.100 € – 8.700 € |
5 kWp | 6.500 € – 8.500 € | 8.500 € – 14.500 € |
10 kWp | 13.000 € – 17.000 € | 17.000 € – 29.000 € |
Ein höherer kWp-Wert senkt oft die Kosten pro Einheit. Kleine Anlagen sind in der Regel teurer pro kWp. Größere Anlagen lohnen sich bei langfristiger Perspektive. Die Investitionssumme variiert stark nach individueller Planung und Ausführung.
Wann rentiert sich die Investition?
Eine PV-Anlage ohne Speicher amortisiert sich nach etwa 9 Jahren. Mit einem Speicher dauert es 14 bis 16 Jahre. Über 20 Jahre spart eine Photovoltaikanlage bis zu 27.000,00 Euro ein.
Wird ein Speicher integriert, steigt der Eigenverbrauch auf 70 %, ohne Speicher liegt er bei 30 %.
Die Installation hängt von Faktoren wie Sonnenstunden und dem Börsenstrompreis ab. Kleinunternehmer profitieren von der Kleinunternehmerregelung, während Privatpersonen Steuervorteile nutzen können.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert zudem grünen Strom und beschleunigt die Rentabilität.
Fazit
Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen. Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak an Einfamilienhäusern bleiben einkommensteuerfrei. Das erleichtert Investitionen in grünen Strom und fördert den Klimaschutz.
Energieversorger müssen dynamische Tarife mit Spotpreisen anbieten. Das macht Solarstrom attraktiver. Die Amortisation dauert oft 14 bis 16 Jahre, vor allem bei hohem Eigenverbrauch.
Betreiber können trotz Wegfall der EEG-Förderung ihre Anschlussvergütung behalten.
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Häufig gestellte Fragen
Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm bieten Zuschüsse bis zu mehreren tausend Euro – etwa für Batteriespeicher, große oder denkmalgeschützte Anlagen. Die Programme sind je nach Stadt unterschiedlich. Heidelberg und Tübingen pausieren ihre Förderung derzeit.
Die Einkommensteuer entfällt für Anlagen bis 30 kWp rückwirkend ab 2022. Neue PV-Anlagen und Speicher sind weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Anlage muss vor Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Ab 2025 ist außerdem ein Smart Meter Pflicht. Ideal sind verschattungsfreie Dächer mit 30° Neigung.
Die Preise liegen zwischen 950 und 1.520 € pro kWp. Ohne Speicher rechnet sich die Anlage nach ca. 9 Jahren, mit Speicher nach 14–16 Jahren. Über 20 Jahre spart man bis zu 27.000 €.
Er erhöht den Eigenverbrauch von 30 % auf bis zu 70 % und spart Netzstrom. Seit 2023 ist er zudem von der Mehrwertsteuer befreit, was ihn günstiger macht.