Zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2024
Die steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) spielen eine entscheidende Rolle bei der Planung und Finanzierung nachhaltiger Energieprojekte. Seit 2023 profitieren Anlagenbesitzer in Deutschland von der Befreiung der Mehrwertsteuer, die die Anschaffungskosten, auch im Jahr 2025, deutlich reduziert. Diese Regelung setzt wichtige Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die aktuellen Mehrwertsteuerregelungen und deren Auswirkungen auf die Kosten Ihrer PV-Anlage.
💡 Zusammenfassung
- Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Dies senkt die Anschaffungskosten erheblich und fördert Investitionen in erneuerbare Energien.
- Die Steuerbefreiung betrifft Anlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Auch Batteriespeicher sowie Dienstleistungen wie Wartung und Instandhaltung sind von der Steuer befreit.
- Alle PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (auf Einfamilienhäusern) oder 15 kWp pro Wohneinheit (bei Mehrparteiengebäuden) sind von der Einkommensteuer befreit.
- Mieter von PV-Anlagen profitieren ebenfalls, da Mietzahlungen seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit sind.
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Grundlagen der Mehrwertsteueränderungen für PV-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Deutschland neue Regelungen zur Mehrwertsteuer für Solaranlagen. Das betrifft sowohl neue als auch bestehende Anlagenbesitzer.
📋 Was ändert sich 2025?
Es gibt keine wesentlichen Änderungen bei der Mehrwertsteuer für eine PV-Anlage im Jahr 2025. Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG bleibt weiterhin bestehen und betrifft folgende Leistungen:
- Kauf von Photovoltaikanlagen
- Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen
Dies reduziert die Anschaffungskosten und fördert Investitionen in Solarenergie. Die Regelung unterstützt die Energiewende und erleichtert den Einstieg in erneuerbare Energien.
Bedeutung für neue und bestehende PV-Anlagenbesitzer
Für neue Kunden ab dem 1. Januar 2023
Neue Kunden profitieren besonders von der Steuerbefreiung. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die 19 % Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten für PV-Anlagen. Dies gilt auch für Batteriespeicher. Damit wird Solarenergie für private und gewerbliche Investoren attraktiver.
Für bestehende Kunden vor dem 1. Januar 2023
Bestandskunden, die ihre PV-Anlage vor dem 1. Januar 2023 installiert haben, profitieren nicht rückwirkend von der Mehrwertsteuerbefreiung. Sie unterliegen weiterhin den alten Steuerregelungen. Allerdings können sie seit 2022 von der Einkommensteuerbefreiung für kleinere Anlagen profitieren.
Einkommensteuerbefreiung
Seit dem 1. Januar 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit, wenn die Anlage folgende Bedingungen erfüllt:
- Installierte Leistung von maximal 30 kWp auf Einfamilienhäusern oder 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrparteiengebäuden
- Installation auf Wohngebäuden oder deren Nebengebäuden
Dies gilt rückwirkend für alle Anlagen, die diese Kriterien erfüllen, unabhängig vom Installationsdatum.
Praktische Tipps für PV-Anlagenbesitzer
- Steuernummer beantragen: Betreiber müssen beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Eine Umsatzsteuer-ID ist nur notwendig, wenn grenzüberschreitende Lieferungen oder Leistungen erbracht werden.
- Kleinunternehmerregelung prüfen: Betreiber können sich für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) entscheiden, wenn ihr Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuerpflicht, allerdings auch der Vorsteuerabzug.
- Einkommensteuerfreiheit nutzen: Betreiber kleiner PV-Anlagen müssen keine Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage versteuern, was die laufenden Kosten reduziert.
Fazit
Die seit 2023 geltende Befreiung von der Mehrwertsteuer für eine PV-Anlage reduziert die Anschaffungskosten erheblich, auch im Jahr 2025. Auch Batteriespeicher und Dienstleistungen wie Wartung profitieren von dieser Regelung.
Zusätzlich ist die Einkommensteuer für kleine Anlagen rückwirkend ab 2022 komplett aufgehoben. Diese steuerlichen Vorteile fördern Investitionen in erneuerbare Energien und machen PV-Anlagen sowohl für Eigenverbrauch als auch als Investition noch attraktiver.
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Häufig gestellte Fragen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz für die Lieferung, Installation und Wartung von PV-Anlagen. Dadurch sinken die Anschaffungskosten erheblich, was sowohl für neue Kunden als auch für Mieter von PV-Anlagen von Vorteil ist. Die Regelung gilt auch für Batteriespeicher.
Ja, seit dem 1. Januar 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp (bei Einfamilienhäusern) oder 15 kWp pro Wohneinheit (bei Mehrparteiengebäuden) von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend und reduziert die laufenden Kosten.
Es gibt keine wesentlichen Änderungen. Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen, Batteriespeicher und dazugehörige Dienstleistungen bleibt bestehen. Dies erleichtert weiterhin den Einstieg in erneuerbare Energien und unterstützt die Energiewende.
Betreiber sollten eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) für sie infrage kommt. Diese Regelung entfällt die Umsatzsteuerpflicht, bietet jedoch keinen Vorsteuerabzug. Einkommensteuerfreiheit und steuerliche Vorteile sollten ebenfalls genutzt werden.
✍️ Geschrieben von:
Christian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien, ist eigentlich gelernter Dachdecker. Mit seinem fundierten Wissen über Solartechnologie und praktische Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Solaranlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.