Photovoltaik Förderung 2024: Entdecken Sie alle Zuschüsse in Ihrem Bundesland!

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Förderprogramme der Bundesländer

Die Förderung von Photovoltaikanlagen spielt eine große Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Verschiedene Städte, Kreise und Bundesländer bieten beachtliche Zuschüsse an.

Sie machen den Kauf von Solaranlagen und Stromspeichern attraktiver. Auch die staatliche KfW-Bank unterstützt mit Krediten. Bevor man eine Anlage kauft, muss man oft einen Antrag auf diese Hilfen stellen.

In Berlin und anderen Orten gibt es spezielle Programme wie das “Solar-Plus-Programm“. Es fördert den Erwerb von Batteriespeichern und bestimmten Solaranlagen zusätzlich. Die Unterstützung durch die Kommunen ist 2024 besonders stark.

Sie fördert die Energiewende durch finanzielle Anreize für die Installation von Solaranlagen und Batteriespeichern.

Überblick über die Photovoltaik-Förderungen 2024

Hast du dich jemals gefragt, wie du eine Förderung für deine Photovoltaikanlage erhalten kannst? Bundesweit gibt es staatliche Förderprogramme und Zuschüsse, die dir dabei helfen können. In diesem Artikel erfährst du, wie du von diesen Förderungen profitieren kannst. Lass uns gemeinsam einen Blick darauf werfen!

Bundesweit verfügbare Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unterstützt Eigentümer von Photovoltaikanlagen durch das Programm 270 “ERNEUERBARE ENERGIEN – STANDARD”. Hiermit können sie günstige Kredite für Solaranlagen und passende Batteriespeicher erhalten.

Im Jahr 2021 haben rund 6.400 Antragsteller Zusagen für Kredite erhalten. Die Summe dieser Zusagen belief sich auf etwa 300 Millionen Euro. Diese Kredite bieten lange Laufzeiten von fünf bis dreißig Jahren und einen effektiven Jahreszins ab 5,21%.

Neben den Krediten gibt es auch staatliche Hilfe durch Mehrwertsteuerbefreiung für Solarstromanlagen. Zusätzlich ist eine einheitliche Einspeisevergütung verfügbar. Diese unterstützt Besitzer von Photovoltaikanlagen finanziell, indem sie für den ins Netz eingespeisten Solarstrom eine Vergütung erhalten.

Alle diese Maßnahmen machen die Nutzung von Solarenergie in Deutschland noch attraktiver.

Wie man eine Förderung für Photovoltaikanlagen beantragt

Beantragen Sie eine Förderung für Photovoltaikanlagen, indem Sie die Voraussetzungen prüfen und den Antragsprozess einleiten. Erforderliche Dokumente sollten vollständig und korrekt eingereicht werden, um den Antrag zu genehmigen.

Erfahren Sie mehr über die Schritte zur Beantragung von Förderungen in Ihrem Bundesland. Lesen Sie weiter, um alle Details zu erfahren.

Voraussetzungen für die Beantragung

Um eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Ihr Projekt muss den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen.

Das bedeutet, dass Ihre Solarenergieanlage ökologisch nachhaltig sein und zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien beitragen muss. Außerdem ist wichtig, dass Sie Ihre Stecker-PV-Anlage nicht vor dem 22.

Juni 2023 gekauft oder verbindlich bestellt haben.

Sie müssen Ihre Anlage auch bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Nach der Installation ist es erforderlich, eine bezahlte Rechnung vorzulegen und ein Foto Ihrer funktionierenden Anlage einzureichen.

Diese Schritte sind entscheidend, um finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt zu sichern.

Erfolg in der Solarenergie beginnt mit der Erfüllung grundlegender Voraussetzungen. Die KfW-Förderung greift nur, wenn man sich genau an die Spielregeln hält – von der rechtzeitigen Bestellung bis zur Anmeldung bei der Regulierungsbehörde.

Antragsprozess und benötigte Dokumente

Nachdem Sie die Voraussetzungen für die Beantragung einer Photovoltaik-Förderung geprüft haben, ist der nächste Schritt, den Antragsprozess zu starten und alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen. Der Prozess kann einfach sein, wenn Sie wissen, was Sie tun müssen.

  1. Besuchen Sie das Förderportal Ihrer Wahl oder Ihre Hausbank, um Informationen über KfW-Förderkredite zu erhalten. Diese bieten oft Kreditlaufzeiten von 5 bis 30 Jahren an.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie eine bezahlte Rechnung für Ihre Photovoltaikanlage haben. Dies beweist, dass Sie bereits in erneuerbare Energien investiert haben.
  3. Machen Sie ein Foto von Ihrer betriebsbereiten Anlage. Dieses Bild zeigt, dass Ihre Anlage installiert und funktionsfähig ist.
  4. Sammeln Sie alle Unterlagen zur energetischen Sanierung Ihres Hauses, wenn dies zutrifft. Manche Förderprogramme unterstützen kombinierte Maßnahmen von Photovoltaikanlagen und energetischer Sanierung.
  5. Wenn Sie eine Einspeisevergütung beantragen möchten, kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber für die nötigen Formulare und Bedingungen.
  6. Für Mieterstromprojekte benötigen Sie zusätzliche Dokumentation über die Struktur des Projekts sowie Einwilligungen aller Beteiligten.
  7. Eine Kopie der Erlaubnis zur Installation Ihrer PV-Anlage durch lokale Behörden muss eventuell auch vorgelegt werden.
  8. Berücksichtigen Sie bei der Beantragung von staatlichen Zuschüssen alle erforderlichen Nachweise über Eigentumsrechte oder Mietverhältnisse.

Jeder dieser Schritte trägt dazu bei, dass Ihr Antrag auf Fördermittel reibungslos bearbeitet wird und erhöht damit Ihre Chancen auf finanzielle Unterstützung für Ihr Photovoltaik-Projekt in Deutschland.

Photovoltaik-Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern und ihren Städten

Entdecken Sie Förderprogramme für Photovoltaikanlagen in verschiedenen Bundesländern und Städten und wie Sie davon profitieren können. Lesen Sie mehr über die vielfältigen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Photovoltaikprojekte in Ihrer Region.

1. Baden-Württemberg

Landesförderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik“

Ziele des Programms:
Das Programm zielt darauf ab, die Installation von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen zu fördern. Dadurch soll die Nutzung regenerativer Energien erhöht und der Verbrauch fossiler Energieträger reduziert werden. Es unterstützt auch die Mobilitätswende durch die Integration von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
 
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen.
  • Einrichtung von netzdienlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
Förderkriterien:
  • Die Anlage muss eine neue Photovoltaikanlage sein.
  • Die Förderung wird nur für die Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher gewährt.
Förderhöhe:
  • 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität für Anlagen bis 30 kWp.
  • 300 Euro pro Kilowattstunde für Anlagen über 30 kWp.
  • Einmalige Boni: 500 Euro für netzdienliche Ladepunkte, 2500 Euro für Anlagen über 100 kWp.
Antragsverfahren:
Das Programm ermöglicht einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“, sodass direkt nach der Antragstellung mit der Installation begonnen werden kann. Die genauen Schritte des Antragsverfahrens sind auf der Webseite des Ministeriums detailliert beschrieben.
 
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten können Interessierte die offizielle Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg besuchen. Dort finden sich spezifische Kontaktdaten und Details zum Antragsprozess.
 

Stadt Stuttgart: Förderung von Solarspeichern

Ziele des Programms:
  • Förderung der Installation von Solarspeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen und die städtischen Klimaschutzziele zu unterstützen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Stromspeichern zusammen mit neuen Photovoltaikanlagen.
  • Einrichtung von Elektro-Ladeinfrastruktur in Kombination mit Photovoltaikanlagen.
  • Installation steckerfertiger Photovoltaikmodule (Balkonmodule).
Förderkriterien:
  • Die Förderung richtet sich an Gebäudebesitzende, Mieter, Pächter sowie Anlagenbetreibende.
Förderhöhe:
  • Volleinspeiseanlagen: Bis zu 600 Euro je kWp.
  • Balkonmodule: Pauschaler Zuschuss von 200 Euro je Anlage, erhöht auf 300 Euro für Inhaber einer Bonuscard + Kultur.
Antragsverfahren:
  • Anträge können digital über das städtische Service-Portal eingereicht werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
  • Für weitere Details und Informationen ist das Amt für Umweltschutz, Energieabteilung der Stadt Stuttgart zuständig.

Stadt Freiburg: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden

Ziele des Programms:
  • Erhöhung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beim Umstieg auf nachhaltige Energiequellen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation neuer Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden.
  • Installation von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen.
  • Besondere Unterstützung für innovative Anlagen wie auf Gründächern oder denkmalgeschützten Gebäuden.
Förderkriterien:
  • Die Anlage muss eine Mindestleistung von 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche aufweisen.
  • Förderungen gelten auch für Bestandsgebäude mit einer Baugenehmigung vor dem 31.12.2021.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Bis zu 150 €/kWp, maximal 1.500 €.
  • Batteriespeicher: Individuelle Förderhöhe, abhängig von der Spezifikation der Anlage.
Antragsverfahren:
  • Kostenlose Erstberatung verfügbar, Anmeldung über die städtische Webseite.
  • Unterstützung bei der ersten Steuererklärung nach Installation der Anlage, befristet bis 31.12.2023.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
  • Details und Antragsformulare sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Freiburg verfügbar.

2. Bayern

„10.000-Häuser-Programm“: Förderung von PV-Anlagen und Speichern

Ziele des Programms:
  • Unterstützung des dezentralen Ausbaus erneuerbarer Energien in Bayern.
  • Aktive Förderung von Eigenheimbesitzern zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien durch Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Neue Photovoltaikanlagen.
  • Neue Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen.
  • Optionale Installation einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von selbst genutzten oder teilweise vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sind.
  • Die Leistung der PV-Anlage muss mindestens der Speicherkapazität des Batteriespeichers entsprechen.
Förderhöhe:
  • Gestaffelt nach der Kapazität des Batteriespeichers, von 500 Euro bis zu 3.200 Euro.
  • Zusätzlicher Zuschuss von 200 Euro für die Installation einer privaten Ladestation.
Antragsverfahren:
  • Online-Antragstellung, gefolgt von einer Bestätigung und Einreichung eines unterschriebenen Antragsformulars.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Fördervoraussetzungen und stellt bei Erfüllung einen Förderbescheid aus.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
  • Servicestelle der Staatsregierung für allgemeine Anfragen.
  • Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Energie-Atlas Bayern und auf dem BayernPortal verfügbar.
 

Stadt München: Zuschüsse für PV-Anlagen im Rahmen des „Münchner Solarprogramms“

Ziele des Programms:
  • Förderung der Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden in München zur Unterstützung der städtischen Klimaneutralitätsziele bis 2035.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von neuen Photovoltaikanlagen, einschließlich Bauteil-integrierter Lösungen und Anlagen unter Denkmalschutz oder mit Gründach.
Förderkriterien:
  • Die Förderung ist für Neuinstallationen oder Erweiterungen von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
  • Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb sind erforderlich.
  • Die Antragstellung muss vor Beauftragung der Maßnahme erfolgen.
Förderhöhe:
  • Die Förderung umfasst eine Grundförderung und variable Zuschläge abhängig von der installierten Leistung und speziellen Anlagenmerkmalen.
  • Grundförderung: 1.500 € plus 249 € bis 265 € pro kWp.
  • Zuschläge für Bauteil-integrierte PV, Denkmalschutz, Gründächer und Glas-Glas-Module variieren halbjährlich aufgrund eines Degressionsmechanismus.
  • Die Gesamtförderung setzt sich zusammen aus der Grundförderung, der Förderung pro installiertem kWp und etwaigen Zuschlägen.
Antragsverfahren:
  • Anträge können über das Förderportal der Stadt München eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt ohne die Notwendigkeit eines Energieberaters.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
  • Für allgemeine Anfragen und zur Beratung stehen die Servicestellen der Stadt München sowie die Münchner Energieagentur zur Verfügung.
 

Stadt Nürnberg: Förderung von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen und Unternehmen

Ziele des Programms:
  • Förderung der Nutzung von Solarenergie zur Unterstützung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Nürnberg.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation neuer Photovoltaikanlagen.
  • Die Förderung kann für sowohl für Wohngebäude als auch für Unternehmensgebäude in Anspruch genommen werden.
Förderkriterien:
  • Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Immobilien, die in Nürnberg eine Photovoltaikanlage installieren möchten.
  • Eine fachgerechte Installation und Inbetriebnahme durch zertifizierte Fachbetriebe ist erforderlich.
Förderhöhe:
  • Die genaue Höhe der Förderung kann variieren, basierend auf der installierten Leistung und anderen projektspezifischen Faktoren. Die Stadt Nürnberg unterstützt die Anschaffung und Installation durch verschiedene Zuschüsse, die sich nach der Art und Größe der Anlage richten.
Antragsverfahren:
  • Interessenten sollten die Förderung vor der Beauftragung der Maßnahme beantragen. Informationen zur Antragstellung sind auf der Website der Stadt Nürnberg oder bei der Solarinitiative Nürnberg erhältlich.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
  • Für detaillierte Informationen und persönliche Beratung bietet die Solarinitiative Nürnberg spezielle Beratungsangebote für Privathaushalte und Unternehmen an. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Solarinitiative Nürnberg verfügbar.

3. Berlin

Landesprogramm „SolarPLUS“: Zuschüsse für Solaranlagen und Batteriespeicher

Ziele des Programms:
  • Beschleunigung des Ausbaus von Solarenergie in Berlin.
  • Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen und anderen Berechtigten bei der Investition in Solaranlagen und Speichertechnologien.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern.
  • Installation von Photovoltaikanlagen, einschließlich besonderer Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Kombination mit Gründächern.
  • Anschaffung von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken).
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen unterschiedlicher Größe, Wohnungseigentümergemeinschaften und verfügungsberechtigte Dritte wie Energieversorger.
  • Förderung wird für neue Installationen sowie für Pacht-, Miet- oder Leasingmodelle gewährt.
Förderhöhe:
  • Die Zuschüsse für Stromspeicher reichen bis zu 15.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 30.000 Euro für Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien.
  • Zusätzliche finanzielle Unterstützung wird für Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Mess- und Zählerkonzepte sowie steuerliche Erstberatung geboten.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen elektronisch über die Website der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden.
  • Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung werden durch die IBB angeboten.
Besonderheiten:
  • Förderung auch für Sonderanlagen wie Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden-Photovoltaikanlagen.
  • Steckersolargeräte erhalten einen festen Zuschuss von bis zu 500 Euro.

Förderung durch die Berliner Investitionsbank (IBB) für Mieterstromprojekte

Ziele des Programms:
  • Das Programm zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Solarstromspeichern zu fördern, um die Erzeugung von nachhaltiger Energie in Berlin zu beschleunigen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Unterstützt werden Mieterstromprojekte, die die Installation von Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern kombinieren.
  • Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Vorbereitung von Solarprojekten wie Studien, Gutachten und Konzepte.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen, die in Berlin ansässig sind.
  • Die Projekte müssen Mieterstrommodelle beinhalten, welche die Wirtschaftlichkeit bisher nicht umgesetzter Projekte verbessern.
Förderhöhe:
  • Die Förderung umfasst unterschiedliche Module, einschließlich der Unterstützung von Studien und Konzepten zur Vorbereitung von Projekten.
  • Spezifische Zuschüsse werden für die Anschaffung und Installation von Solarstromspeichern und Photovoltaikanlagen gewährt, mit einer beträchtlichen Unterstützung von bis zu 30.000 Euro für größere Anlagen.
Antragsverfahren:
  • Anträge für das Förderprogramm müssen elektronisch über das Antragssystem der IBB eingereicht werden.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen zum Förderprogramm, einschließlich der verschiedenen Fördermodule und spezifischen Fördersätze, sind auf der Webseite der Investitionsbank Berlin verfügbar.
 

4. Brandenburg

Förderung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für PV-Anlagen

Ziele des Programms:
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zur Unterstützung der Energiewende in Brandenburg.
  • Erhöhung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Speichersystemen.
  • Förderung beinhaltet sowohl finanzielle Unterstützung für die Anschaffung als auch für die Inbetriebnahme dieser Systeme.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privathaushalte, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.
  • Förderfähig sind neue Installationen sowie Erweiterungen bestehender Systeme.
Förderhöhe:
  • Die Förderung variiert je nach Projektart und Antragsberechtigten. Beispielsweise können private Haushalte Unterstützung für die Anschaffung eines Batteriespeichers in Kombination mit einer Photovoltaikanlage erhalten, wobei bis zu 30% der Investitionskosten, maximal jedoch 3.000 Euro, übernommen werden.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen über das Online-Portal der ILB eingereicht werden, wobei die genauen Anforderungen und Formulare auf der Website der ILB zu finden sind.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen zu den spezifischen Förderbedingungen, erforderlichen Unterlagen und zum Antragsverfahren sind auf der Website der ILB verfügbar.

Stadt Potsdam: Unterstützung für Photovoltaikanlagen auf kommunalen und privaten Gebäuden

Ziele des Programms:
  • Förderung der Nutzung von Solarenergie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
  • Unterstützung der städtischen Klimaschutzziele durch Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von kommunalen Gebäuden wie Schulen und Rathäusern.
  • Mögliche Ausweitung der Förderung auf private Gebäude zur Steigerung der lokalen Energieproduktion.
Förderkriterien:
  • Förderberechtigt sind sowohl kommunale Einrichtungen als auch private Gebäudeeigentümer.
  • Projekte müssen die technische und wirtschaftliche Machbarkeit nachweisen.
Förderhöhe:
  • Direkte Zuschüsse können bis zu 30% der Investitionskosten abdecken, mit einem maximalen Betrag von 2.500 Euro pro Projekt.
  • In bestimmten Fällen können zusätzliche Vergünstigungen wie reduzierte Darlehenszinsen oder steuerliche Erleichterungen verfügbar sein.
Antragsverfahren:
  • Interessierte müssen die Förderung vor Projektbeginn beantragen.
  • Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren sind über die städtischen Behörden oder die lokale Energieagentur erhältlich.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Beratung sind über die Webseite der Stadt Potsdam oder direkt bei den zuständigen städtischen Behörden verfügbar.

5. Bremen

Bremer Förderprogramm für erneuerbare Energien: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Speicher

Ziele des Programms:
  • Erhöhung der Nutzung von erneuerbaren Energien zur Unterstützung der Klimaschutzziele.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Bremen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Bis zu 40% der Anschaffungs- und Installationskosten, bis zu einem Maximum von 200 Euro pro installiertem Kilowatt peak (kWp).
  • Batteriespeicher: Bis zu 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, wobei die maximale Förderung 30% der Kosten decken kann.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen vor Beginn der Installation gestellt werden, und die Förderung muss genehmigt sein, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der offiziellen Webseite der Bremer Energieagentur verfügbar.

Stadt Bremen: Förderung durch das Programm „Bremen macht’s effizient“

Ziele des Programms:
  • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Bremen, um CO2-Emissionen zu reduzieren und Energiekosten zu senken.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichern zur Erhöhung der Eigenverbrauchsquote des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Bremen.
  • Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Zuschuss von bis zu 250 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 1.500 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher: Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch 3.000 Euro pro Speicher.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen vor Beginn der Installation online eingereicht werden.
  • Detaillierte Antragsformulare und Informationen sind auf der Webseite der Bremer Energieagentur verfügbar.
Weitere Informationen:
  • Weitere Details und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite der Bremer Energieagentur.

6. Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB): Zuschüsse für Photovoltaik und Speicher

Ziele des Programms:
  • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Hamburg.
  • Unterstützung privater und gewerblicher Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Speicherung des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg.
  • Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Zuschuss von bis zu 500 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 10.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher: Zuschuss von bis zu 400 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch 5.000 Euro pro Speicher.
Zusätzlich kann ein Bonus für besonders innovative Projekte oder kombinierte Systeme (z.B. Photovoltaik plus Elektroladestation) gewährt werden.
 
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über das eAntragsportal der IFB Hamburg eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die IFB Hamburg in Anspruch zu nehmen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen, Antragsformulare und weiterführende Hinweise sind auf der Webseite der IFB Hamburg verfügbar.
  • Es gibt regelmäßige Informationsveranstaltungen und Webinare, die Interessenten über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren informieren.

„Solaroffensive Hamburg“: Unterstützung für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden

  1. Ziele des Programms:
    1. Förderung des Einsatzes von Solarenergie auf Dächern in Hamburg.
    2. Unterstützung privater und gewerblicher Investitionen in Photovoltaikanlagen zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz.
  2. Förderfähige Maßnahmen:
    1. Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden.
    2. Integration von Batteriespeichersystemen zur Speicherung des erzeugten Solarstroms.
    3. Kombination von Solaranlagen mit Gründächern zur Verbesserung des sommerlichen Überhitzungsschutzes.
  3. Förderkriterien:
    1. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden in Hamburg.
    2. Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  4. Förderhöhe:
    1. Photovoltaikanlagen:
      • Zuschuss von bis zu 500 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 10.000 Euro pro Anlage.
    2. Batteriespeicher:
      • Zuschuss von bis zu 400 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch 5.000 Euro pro Speicher.
    3. Zusätzlich können Boni für besonders innovative Projekte oder kombinierte Systeme (z.B. Photovoltaik plus Elektroladestation) gewährt werden.
  5. Antragsverfahren:
    1. Anträge müssen online über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) eingereicht werden.
    2. Eine Beratung durch die IFB wird empfohlen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
  6. Weitere Informationen:
    1. Detaillierte Informationen, Antragsformulare und weiterführende Hinweise sind auf der Webseite der IFB Hamburg verfügbar.
    2. Das SolarZentrum Hamburg bietet zusätzliche Beratungsleistungen wie Verschattungsanalysen, Ertragsberechnungen und Angebotschecks an.

7. Hessen

Förderprogramm „Solar Invest“: Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Hessen.
  • Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen bei der Installation von PV-Anlagen und Speichersystemen zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation neuer Photovoltaikanlagen auf selbstgenutzten Wohnimmobilien und Unternehmensgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen in Verbindung mit neuen oder bestehenden PV-Anlagen.
  • Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen selbstgenutzter Wohnimmobilien sowie Unternehmen in Hessen.
  • Die zu fördernden Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und dürfen vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 10.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher:
    • Zuschüsse von bis zu 400 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch 5.000 Euro pro Speicher.
  • Kombinierte Förderungen sind möglich, wodurch die finanzielle Unterstützung für größere Projekte maximiert werden kann.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden.
  • Die Darlehen haben eine Laufzeit von zehn Jahren und umfassen maximal 90% der Gesamtkosten der Installation.
  • Das erste Jahr nach Kreditaufnahme ist tilgungsfrei, was den Antragstellern eine finanzielle Entlastung in der Anfangsphase bietet.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen verfügbar.
  • Beratungsangebote zur Planung und Umsetzung der Projekte werden durch die LandesEnergieAgentur Hessen bereitgestellt.

Stadt Frankfurt am Main: Förderung von Solaranlagen und Batteriespeichern im Rahmen des Programms „Frankfurt spart Strom“

Ziele des Programms:
  • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion und Anpassung an klimatische Veränderungen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Wohngebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Speicherung des erzeugten Solarstroms.
  • Kombination mit anderen klimafördernden Maßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung, Regenwasserspeichern und Trinkbrunnen.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die Maßnahmen auf ihren Frankfurter Grundstücken umsetzen wollen.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: 20% der förderfähigen Kosten.
  • Solar-Gründächer: 30% der förderfähigen Kosten.
  • Batteriespeicher: 20% der förderfähigen Kosten.
  • Ladesäulen: 20% der förderfähigen Kosten.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro.
  • Gemeinschaftsprojekte erhalten einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über das Förderportal der Stadt Frankfurt eingereicht werden.
  • Die Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes nach Prüfung der Abschlussunterlagen.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Frankfurt verfügbar.
  • Bei Fragen können sich Interessenten an das Klimareferat der Stadt Frankfurt wenden (E-Mail: klimabonus@stadt-frankfurt.de).
 

8. Mecklenburg-Vorpommern

Förderung durch die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV)

Ziele des Programms:
  • Förderung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Unterstützung der Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Biogasanlagen.
  • Integration von Energiespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs von erneuerbarem Strom.
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und Betrieben, wie z.B. Modernisierung von Heizsystemen, Beleuchtung oder Dämmung.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und dürfen vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe:
  • Die genaue Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme und Zielgruppe. Beispielsweise können bis zu 50% der förderfähigen Kosten für bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen übernommen werden.
  • Es gibt spezifische Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern, deren genaue Beträge abhängig von der Größe und Art der Installation sind.
Antragsverfahren:
  • Anträge können online über die Webseite der LEKA MV eingereicht werden.
  • Vor der Antragstellung wird eine Beratung durch die LEKA MV empfohlen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten zu klären.
  • Nach der Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt und dokumentiert werden.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der LEKA MV verfügbar.
  • Zusätzlich bietet die LEKA MV verschiedene Beratungsangebote und Online-Checks zur Optimierung des Energieverbrauchs und zur Identifikation von Fördermitteln an.

Stadt Rostock: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf kommunalen und privaten Gebäuden

Ziele des Programms:
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Rostock.
  • Unterstützung der lokalen Klimaschutzziele durch die Installation von Solaranlagen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohn- und Geschäftsgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Erhöhung der Eigenverbrauchsquote des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Rostock.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Förderhöhe:
  • Die Förderung für Photovoltaikanlagen beträgt bis zu 500 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp).
  • Für Batteriespeichersysteme gibt es Zuschüsse von bis zu 400 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität.
  • Die maximale Fördersumme für kombinierte Systeme kann variieren und ist abhängig von der spezifischen Konfiguration der Anlage.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Webseite der Stadt Rostock eingereicht werden.
  • Eine vorherige Beratung durch die zuständigen Stellen wird empfohlen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Rostock verfügbar.
  • Zusätzliche Beratungsangebote werden durch die Klimaschutzleitstelle der Stadt Rostock bereitgestellt.

9. Niedersachsen

Landesförderung für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme durch die NBank

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Niedersachsen.
  • Unterstützung von Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern zur Reduzierung der CO2-Emissionen und Erhöhung der Energieeffizienz.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation neuer Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Erhöhung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
  • Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Niedersachsen.
  • Die zu fördernden Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und dürfen vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 2.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher: Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch 1.500 Euro pro Speichersystem.
  • Für innovative Projekte oder kombinierte Systeme (z.B. Photovoltaik plus Elektroladestation) können zusätzliche Boni gewährt werden.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Webseite der NBank eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die NBank in Anspruch zu nehmen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der NBank verfügbar.
  • Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet zusätzlich Beratungsangebote zur Planung und Umsetzung von Projekten.
 

Stadt Hannover: Unterstützung durch das Programm „proKlima – Der enercity-Fonds“

Ziele des Programms:
  • Förderung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz in der Region Hannover.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom.
  • Unterstützung von Projekten zur Modernisierung von Heizsystemen, insbesondere Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse.
  • Förderung der Gebäudedämmung und weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Fördergebiet (Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze).
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und den technischen Anforderungen entsprechen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 3.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher: Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch 1.500 Euro pro Speichersystem.
  • Für fassadenmontierte Solarstromanlagen können Zuschüsse von 100 Euro pro installiertem kWp, bis maximal 3.000 Euro, gewährt werden. Für fassadenintegrierte Lösungen beträgt die Förderhöhe 300 Euro pro installiertem kWp, bis maximal 9.000 Euro.
  • Solar-Gründächer: Förderung von 200 Euro pro installiertem kWp, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen über das Antragsportal von proKlima eingereicht werden.
  • Eine Beratung durch die proKlima-Geschäftsstelle wird empfohlen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite von proKlima verfügbar.
  • Zusätzliche Beratungsangebote werden durch proKlima und das enercity-Team bereitgestellt.

10. Nordrhein-Westfalen

„progres.nrw“: Landesweites Förderprogramm für erneuerbare Energien, inklusive Photovoltaik

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion und zur Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Wohn- und Gewerbegebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
  • Weitere förderfähige Technologien umfassen thermische Solaranlagen, oberflächennahe Geothermie und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • Bis zu 900 Euro pro Kilowattpeak (kWp) für freistehende und dachgebundene PV-Anlagen.
    • Für Anlagen auf Freiflächen, Agri-PV und Floating-PV können höhere Fördersätze gelten.
  • Batteriespeicher:
    • Bis zu 500 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 75% der Investitionskosten.
  • Thermische Solaranlagen:
    • Bis zu 90 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche, maximal jedoch 50% der Investitionskosten.
Antragsverfahren:
  • Anträge können online über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die Bezirksregierung in Anspruch zu nehmen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
  • Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg verfügbar.
  • Zusätzliche Beratungsangebote werden durch die EnergieAgentur.NRW bereitgestellt.

 

Stadt Köln: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Ziele des Programms:
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz in Köln.
  • Unterstützung der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Anpassung an klimatische Veränderungen durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom.
  • Kombination von Solaranlagen mit Dachbegrünung.
  • Installation von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerke).
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden sowie Energiedienstleister (Contractoren).
  • Die zu fördernden Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und sich im Kölner Stadtgebiet befinden.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • 300 Euro pro Kilowattpeak (kWp) bis zu einer Leistung von 10 kWp.
    • 250 Euro pro kWp für den Leistungsanteil über 10 kWp bis maximal 50 kWp.
  • Batteriespeicher:
    • 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität.
    • Maximal die zweifache Leistung der Photovoltaikanlage.
  • Mieterstrom-Lösungen:
    • Bis zu 6.000 Euro, maximal 50% der förderfähigen Kosten.
  • Bonus für Dachbegrünung unter Photovoltaikanlagen:
    • 50 Euro pro kWp.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen über das Online-Förderportal der Stadt Köln eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung die Förderrichtlinien und Merkblätter zu lesen.
  • Bestellungen und Beauftragungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Köln verfügbar.
  • Für weitere Unterstützung und Beratung bietet die Stadt Köln eine telefonische und persönliche Beratung an.

11. Rheinland-Pfalz

Förderprogramm „Solar Invest“: Unterstützung für PV-Anlagen und Speicher

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz.
  • Unterstützung von Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bei der Installation von PV-Anlagen und Speichersystemen zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation neuer Photovoltaikanlagen.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • Die genaue Höhe der Förderung variiert und richtet sich nach den spezifischen Projektdetails.
  • Batteriespeicher:
    • Zuschuss von 100 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität, maximal jedoch 1.000 Euro pro Anlage.
    • Es werden nur neue Installationen gefördert, keine Nachrüstungen an bestehenden Anlagen.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Webseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz eingereicht werden.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Projekts erfolgen. Angebote können jedoch vorher eingeholt werden.
  • Nach der Installation und Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen für die Auszahlung des Zuschusses erforderlich:
    • Herstellererklärung
    • Fachunternehmererklärung
    • Rechnung
    • Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister
    • Mittelabrufformular
    • Teilnahme am Basis-Monitoring
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz verfügbar.
  • Die Energieagentur bietet zusätzliche Beratungsangebote zur Planung und Umsetzung der Projekte.

Stadt Mainz: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms „Mainzer Erneuerbare Energien“

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Mainz.
  • Unterstützung der Reduzierung von CO2-Emissionen und Erhöhung der Energieeffizienz.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die Maßnahmen auf ihren Mainzer Grundstücken umsetzen wollen.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: 300 Euro pro Kilowattpeak (kWp) bis zu einer Leistung von 10 kWp.
  • Batteriespeicher: 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität.
  • Bonus für Dachbegrünung unter Photovoltaikanlagen: 50 Euro pro kWp.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 Euro für PV-Anlagen und 1.000 Euro für Batteriespeicher.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen über das Online-Förderportal der Stadt Mainz eingereicht werden.
  • Die Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes nach Prüfung der Abschlussunterlagen.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Mainz verfügbar.
  • Bei Fragen können sich Interessenten an die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz wenden.

12. Saarland

Landesförderung für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme durch die SIKB

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien im Saarland.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von CO2-Emissionen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Wohn- und Geschäftsgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
  • Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 2.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher:
    • Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 1.500 Euro pro Speichersystem.
  • Für besonders innovative Projekte oder kombinierte Systeme (z.B. Photovoltaik plus Elektroladestation) können zusätzliche Boni gewährt werden.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Webseite der SIKB eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die SIKB in Anspruch zu nehmen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der SIKB verfügbar.
  • Die Energieagentur des Saarlandes bietet zusätzlich Beratungsangebote zur Planung und Umsetzung von Projekten.

 

Stadt Saarbrücken: Unterstützung durch das Programm „Energieberatung Saarbrücken“

Ziele des Programms:
  • Förderung der Energieeffizienz und Reduktion von CO2-Emissionen in Saarbrücken.
  • Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen bei der Identifizierung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Umfassende Energieberatung für Haus- und Wohnungseigentümer zur Identifizierung von Energiesparmöglichkeiten.
  • Beratung zu energetischen Gebäudesanierungen, Heizungserneuerungen, Wärmedämmungen und Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik.
  • Spezielle Beratungsangebote für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Betriebe.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter, die Energiesparmaßnahmen umsetzen möchten.
  • Die Beratung ist für alle Bürger und Bürgerinnen in Saarbrücken kostenlos zugänglich.
Förderhöhe:
  • Die Energieberatung selbst ist kostenfrei. Für eine Vor-Ort-Beratung (am Objekt) fällt eine geringe Eigenbeteiligung von 30 Euro an.
  • Weitere spezifische finanzielle Zuschüsse für umgesetzte Maßnahmen werden nicht im Rahmen der Beratung gewährt, aber Hinweise auf mögliche Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten werden gegeben.
Antragsverfahren:
  • Termine für die Energieberatung können online oder telefonisch bei der Verbraucherzentrale Saarland oder der ARGE Solar vereinbart werden.
  • Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich, insbesondere für die Vor-Ort-Beratung.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung sind auf der Webseite der Stadt Saarbrücken und bei der Verbraucherzentrale Saarland verfügbar.
  • Zusätzlich bietet die ARGE Solar spezialisierte Beratungsangebote, wie den Stromspar-Check, an.

13. Sachsen

Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“: Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien im Saarland.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von CO2-Emissionen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Wohn- und Geschäftsgebäuden.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
  • Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 2.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher:
    • Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 1.500 Euro pro Speichersystem.
  • Für besonders innovative Projekte oder kombinierte Systeme (z.B. Photovoltaik plus Elektroladestation) können zusätzliche Boni gewährt werden.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Webseite der SIKB eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die SIKB in Anspruch zu nehmen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der SIKB verfügbar.
  • Die Energieagentur des Saarlandes bietet zusätzlich Beratungsangebote zur Planung und Umsetzung von Projekten.

Stadt Dresden: Förderung von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms „Dresden energetisch“

Ziele des Programms:
  • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Dresden.
  • Unterstützung der Reduktion von CO2-Emissionen und Steigerung der Energieautarkie durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden und gewerblichen Immobilien.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom.
  • Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, wie Dämmung und moderne Heizanlagen.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Stadtgebiet Dresden.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen:
    • Zuschüsse von bis zu 300 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 3.000 Euro pro Anlage.
  • Batteriespeicher:
    • Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 2.000 Euro pro Speichersystem.
  • Energetische Sanierung:
    • Zuschüsse für Dämmmaßnahmen und moderne Heizsysteme, die je nach Maßnahme und Einsparpotenzial variieren können.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen über das Online-Förderportal der Stadt Dresden eingereicht werden.
  • Eine vorherige Beratung durch die zuständigen Stellen wird empfohlen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes nach Prüfung der Abschlussunterlagen.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Dresden verfügbar.
  • Weitere Unterstützung und Beratung bietet das Umweltamt der Stadt Dresden, welches auch Informationsveranstaltungen zu Förderprogrammen organisiert.

14. Sachsen-Anhalt

Landesförderung für erneuerbare Energien durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt.
  • Unterstützung von Investitionen in Technologien zur Reduktion von CO2-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen.
  • Integration von Energiespeichersystemen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Eigenverbrauchsquote.
  • Maßnahmen zur Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Gas, insbesondere für industrielle Anwendungen und die Erzeugung von grünem Wasserstoff.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, Kommunen sowie andere juristische Personen.
  • Die geförderten Projekte müssen den technischen Anforderungen entsprechen und vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen: Zuschüsse von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen. Für Kommunen kann die Förderung bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Batteriespeicher: Spezifische Förderhöhen variieren und sind projektabhängig.
  • Für besonders innovative Projekte oder Projekte zur Sektorenkopplung können zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen online über die Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen umfassen u.a. eine ausführliche Projektbeschreibung, das ausgefüllte Antragsformular und Erklärungen zur Datenverarbeitung.
  • Die Antragsfristen und spezifischen Einreichungsdaten sind auf der Webseite der Investitionsbank verfügbar.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt verfügbar.
  • Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt bietet zusätzliche Beratungsangebote und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Projekten.

Stadt Magdeburg: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf kommunalen und privaten Gebäuden

  1. Ziele des Programms:
    1. Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Magdeburg.
    2. Unterstützung der Reduzierung von CO2-Emissionen und Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von Solarenergie.
  2. Förderfähige Maßnahmen:
    1. Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dächern kommunaler und privater Gebäude.
    2. Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
  3. Förderkriterien:
    1. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Stadtgebiet Magdeburg.
    2. Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  4. Förderhöhe:
    1. Photovoltaikanlagen: Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal jedoch 2.000 Euro pro Anlage.
    2. Batteriespeicher: Zuschüsse von bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, maximal jedoch 1.500 Euro pro Speichersystem.
    3. Für innovative Projekte oder kombinierte Systeme (z.B. Photovoltaik plus Elektroladestation) können zusätzliche Boni gewährt werden.
  5. Antragsverfahren:
    1. Anträge müssen online über die Webseite der Stadt Magdeburg eingereicht werden.
    2. Eine vorherige Beratung durch die zuständigen Stellen wird empfohlen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
    3. Nach der Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt und dokumentiert werden.
  6. Weitere Informationen:
    1. Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Magdeburg verfügbar.
    2. Die Stadtverwaltung Magdeburg bietet zusätzlich Beratungsangebote zur Planung und Umsetzung von Projekten.

15. Schleswig-Holstein

Landesförderung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
  • Projekte zur Nutzung weiterer erneuerbarer Energiequellen wie Windenergie und Biomasse.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein.
  • Die geförderten Projekte müssen den technischen Anforderungen entsprechen und vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Förderhöhe:
  • Die Höhe der Förderung variiert je nach Art und Umfang des Projekts:
    • Photovoltaikanlagen: Zuschüsse können bis zu 45% der förderfähigen Kosten für Unternehmen und bis zu 90% für kommunale Projekte betragen.
    • Batteriespeicher: Spezifische Förderbeträge sind abhängig von der Speicherkapazität und den Projektdetails.
  • Es gibt zusätzliche Fördermittel für innovative Projekte und die Kombination von Technologien (z.B. PV-Anlagen mit Elektroladestationen).
Antragsverfahren:
  • Anträge können online über die Webseite der IB.SH eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die IB.SH in Anspruch zu nehmen, um die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten im Detail zu klären.
  • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein verfügbar.
  • Zusätzliche Beratungsangebote und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Projekten werden ebenfalls durch die IB.SH und die Landesenergieagentur Schleswig-Holstein bereitgestellt.

 

Stadt Kiel: Unterstützung für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden

Ziele des Programms:
  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Kiel.
  • Unterstützung der Reduktion von CO2-Emissionen und Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von Solarenergie.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern.
  • Integration von Batteriespeichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs des erzeugten Solarstroms.
  • Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonanlagen).
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Organisationen im Stadtgebiet Kiel.
  • Die Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein und den technischen Anforderungen entsprechen.
Förderhöhe:
  • Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern: Zuschuss von 300 Euro pro Kilowattpeak (kWp) für jede Leistung über 5 kWp, maximal jedoch 2.000 Euro pro Anlage.
  • Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern: Zuschuss von 100 Euro pro kWp, maximal jedoch 3.000 Euro pro Anlage.
  • Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonanlagen): Maximal 200 Euro pro Anlage.
  • Innovationsbonus: Bis zu 100 Euro zusätzlich pro kWp für innovative Lösungen wie Fassadenanlagen oder Kombinationen aus Photovoltaik und Solarthermie.
Antragsverfahren:
  • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden und können online über die Webseite der Stadt Kiel eingereicht werden.
  • Nach Bewilligung muss das Projekt innerhalb von 12 Monaten umgesetzt und abgeschlossen werden.
  • Notwendige Unterlagen nach Abschluss der Maßnahmen umfassen die Endrechnung, Fotos der installierten Anlage und die Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen:
  • Detaillierte Informationen, Antragsformulare und eine Checkliste zur Antragstellung sind auf der Webseite der Stadt Kiel verfügbar.
  • Weitere Beratung und Unterstützung bietet das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel.

16. Thüringen

Förderprogramm „Solar Invest“: Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher

  1. Ziele des Programms:
    1. Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich.
    2. Unterstützung von Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz.
  2. Förderfähige Maßnahmen:
    1. Installation neuer Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Kombination mit Batteriespeichern.
    2. Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit Batteriespeichern.
    3. Investitionen in “Mieterstrom- und Mieterwärmemodelle”.
    4. Investitionen in Hausanschlussstationen.
    5. Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen.
  3. Förderkriterien:
    1. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wohnungsbaugesellschaften, Bürgerenergiegesellschaften, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und Stiftungen.
    2. Maßnahmen müssen vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  4. Förderhöhe:
    1. Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher:
      • Bis zu 900 Euro pro kWp für Anlagen bis 4 kWp.
      • Festbetrag von 4.000 Euro für Anlagen von 5 bis 10 kWp.
      • Für Anlagen größer als 10 kWp bis zu 20% der förderfähigen Kosten; für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40%.
    2. Batteriespeicher:
      • Bis zu 200 Euro pro kWh Speicherkapazität für Anlagen bis 10 kWh.
      • Für größere Speicher bis zu 20% der förderfähigen Kosten.
    3. Mieterstrom- und Mieterwärmemodelle:
      • Bis zu 80% der förderfähigen Kosten.
    4. Hausanschlussstationen:
      • Bis zu 40% bei neu zu errichtendem Netz, bis zu 25% bei bestehendem Netz.
    5. Öffentlichkeitsarbeit:
      • Bis zu 80% der Kosten, maximal 3.000 Euro pro Förderantrag.
    6. Maximaler Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 Euro.
  5. Antragsverfahren:
    1. Anträge können online über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.
    2. Notwendige Unterlagen umfassen eine ausführliche Projektbeschreibung, das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere spezifizierte Dokumente.
    3. Nach der Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt und dokumentiert werden.
  6. Weitere Informationen:
    1. Detaillierte Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank verfügbar.
    2. Für weitere Unterstützung und Beratung können Interessierte die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) kontaktieren.
 

Stadt Erfurt: Förderung von Solaranlagen im Rahmen des Programms „Erfurt Solar“

Ziele des Programms:
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Erfurt.
  • Reduzierung der CO2-Emissionen der Stadt durch die Unterstützung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden.
Förderfähige Maßnahmen:
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohngebäuden in Erfurt.
Förderkriterien:
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungsbaugesellschaften, die in Erfurt ansässig sind.
  • Die Förderung gilt ausschließlich für neu zu installierende Anlagen.
Förderhöhe:
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der einen bestimmten Prozentsatz der Installationskosten abdeckt. Die genauen Beträge variieren je nach Anlagengröße und spezifischen Installationsmerkmalen.
Antragsverfahren:
  • Anträge sollten vor Beginn der Installation eingereicht werden.
  • Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Verfahren sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Erfurt verfügbar.
Weitere Informationen:
  • Interessierte können sich über die offiziellen Kanäle der Stadt Erfurt oder bei speziellen Informationsveranstaltungen beraten lassen.
  • Die Stadt bietet zudem Beratungsdienste an, um Antragstellern bei der Erfüllung der Förderkriterien zu helfen.

KfW-Förderprogramme für Photovoltaik

Das KfW 270 Programm bietet Unterstützung für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und wie Sie davon profitieren können.

Lesen Sie weiter, um die Details zu erfahren!

Details zum KfW 270 Programm

Das KfW 270 Programm bietet Kredite für Solaranlagen und Batteriespeicher an. Im Jahr 2021 wurden rund 6.400 Antragsteller mit Zusagen über Kredite in Höhe von etwa 300 Millionen Euro unterstützt.

Die KfW-Förderkredite haben Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und einen effektiven Jahreszins ab 5,21 %. Darüber hinaus können Antragsteller bei dem KfW-Förderprogramm 270 bis zu 10.200 Euro Zuschuss für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladestationen erhalten.

Das KfW 270 Programm hat vielen Hausbesitzern bereits geholfen, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern. Das Programm bietet attraktive finanzielle Anreize und unterstützt die Verbreitung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Deutschland.

Antragstellung bei der Hausbank

Um das KfW 270-Programm zu nutzen, müssen Sie den Antrag über Ihre Hausbank stellen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der erforderlichen Schritte und Informationen für die Antragstellung:

  1. Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anforderungen für die Förderung
  2. Prüfung der Laufzeiten des Kreditvertrags (5 bis 30 Jahre) und des effektiven Jahreszinses ab 5,21%
  3. Einreichung aller notwendigen Unterlagen bei der Hausbank gemäß den KfW-Richtlinien
  4. Überprüfung der Finanzierungsbedingungen und Rückzahlungsmodalitäten durch die Hausbank
  5. Bestätigung des Förderantrags durch die KfW nach erfolgreicher Prüfung —————————————————————————–

Staatliche Unterstützungen und Einspeisevergütung

Staatliche Unterstützungen und Einspeisevergütung helfen, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern. Entdecken Sie, wie Sie von staatlichen Zuschüssen und der Einspeisevergütung profitieren können.

Lesen Sie mehr darüber in unserem Artikel.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom

Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt aktuell 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Seit Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz für den Kauf einer PV-Anlage. Zusätzlich gibt es eine indirekte Förderung durch Steuerersparnis.

Betreibende kleinerer Anlagen sind außerdem von der Einkommensteuer befreit.

Staatliche Zuschüsse und deren Wirkungen

Staatliche Zuschüsse für Photovoltaikanlagen tragen dazu bei, den Kauf und Betrieb von Solaranlagen attraktiver zu gestalten. Die Mehrwertsteuerbefreiung und die einheitliche Einspeisevergütung sind Beispiele für staatliche Unterstützung.

Seit Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz für den Kauf einer PV-Anlage. Des Weiteren profitieren Betreibende kleinerer Anlagen von einer Einkommensteuerbefreiung. Die indirekte Förderung durch Steuerersparnis seit 2023 verstärkt die finanziellen Anreize für den Einsatz von Photovoltaik.

Indem der Kauf und Betrieb von Solaranlagen attraktiver gemacht wird, unterstützen staatliche Zuschüsse dabei, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland voranzutreiben. Die indirekten steuerlichen Vorteile, die seit 2023 in Kraft getreten sind, tragen ebenfalls dazu bei, die Rentabilität von PV-Anlagen zu steigern und machen sie somit zu einer wirtschaftlich attraktiven Option zur Energieerzeugung.

Wirtschaftliche Vorteile einer Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaikanlage bietet langfristige wirtschaftliche Vorteile durch die Senkung der Stromkosten und potenzielle Einnahmen aus der Einspeisung von überschüssigem Solarstrom.

Dennoch ist es wichtig, sich über die individuellen Fördermöglichkeiten und finanziellen Aspekte zu informieren, um das volle Potenzial der Anlage auszuschöpfen. Lesen Sie weiter, um mehr über die wirtschaftlichen Aspekte von Photovoltaikanlagen zu erfahren.

Beispielrechnung zur Kostenersparnis

Hier sehen wir uns an, wie viel eine Photovoltaikanlage einsparen kann. Wir nehmen eine Anlage, die jedes Jahr 1.500 kWh Strom liefert.

 

Kosten und ErsparnisseWerte
Jährlich produzierte Energie1.500 kWh
Jährliche Ersparnis500 Euro
Kosten für eine 5 kWp Anlage9.000 Euro
Preis pro kWpWeniger als 1.800 Euro
Zusatzkosten für einen kleinen StromspeicherMehrere Tausend Euro

 

Die Zahlen zeigen: Eine Photovoltaikanlage zahlt sich aus. Jetzt schauen wir uns die technischen Grundlagen und Planung einer PV-Anlage an.

Langfristige finanzielle Vorteile

Die langfristigen finanziellen Vorteile von Photovoltaikanlagen sind bedeutend. Eine Beispielrechnung zeigt, dass eine Anlage, die 1.500 kWh pro Jahr erzeugt, eine potenzielle Ersparnis von rund 500 Euro pro Jahr ermöglicht.

In der Regel rentiert sich eine Photovoltaikanlage, wenn weniger als 1.800 Euro pro Kilowatt peak bezahlt werden. Zusätzlich können Betreibende kleinerer Anlagen von einer Einkommensteuerbefreiung profitieren.

Seit 2023 gibt es zudem eine indirekte Förderung durch Steuerersparnisse im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.

Technische Grundlagen und Planung einer PV-Anlage

Die Ausrichtung und Dimensionierung einer PV-Anlage hängen von verschiedenen Faktoren ab. Lesen Sie mehr, um die technischen Grundlagen zu verstehen und Ihre Anlage optimal zu planen.

Ausrichtung und Dimensionierung (kWp und kWh einfach erklärt)

Die Ausrichtung und Dimensionierung einer Photovoltaikanlage sollten sorgfältig geplant werden, um die bestmögliche Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Die Ausrichtung der Module sollte idealerweise nach Süden ausgerichtet sein, um die höchste Effizienz zu erzielen.

Bei der Dimensionierung ist es wichtig, die installierte Leistung in Kilowattpeak (kWp) zu berücksichtigen, um die potenzielle Energieproduktion der Anlage zu bestimmen. Zudem sollte der jährliche Energieertrag in Kilowattstunden (kWh) entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Verbrauchers berechnet werden, um eine optimale Nutzung des Solarstroms zu ermöglichen.

Bei der Ausrichtung und Dimensionierung einer Photovoltaikanlage ist es entscheidend, die örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Schattenwurf oder Dachneigung, zu berücksichtigen.

Eine präzise Planung gemäß der lokalen Begebenheiten sowie eine realistische Einschätzung des Energiebedarfs sind essenziell, um die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile einer solchen Anlage optimal zu nutzen und langfristig davon zu profitieren.

Planen Sie die Installation Ihrer Photovoltaikanlage unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Ihres individuellen Energiebedarfs, um eine effiziente Nutzung von Solarstrom sicherzustellen.

Abschluss und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

In Zukunft werden weitere Entwicklungen erwartet, um die Förderung von PV-Anlagen zu verbessern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Neue Technologien und innovative Finanzierungsinstrumente könnten die Effizienz und Rentabilität von Photovoltaik-Förderprogrammen weiter steigern.

Es wird erwartet, dass die Regierung zusätzliche Anreize und Fördermittel bereitstellen wird, um die Nutzung von Photovoltaik in Deutschland weiter zu fördern. Zukünftige Entwicklungen könnten dazu beitragen, die Vorteile der Photovoltaikanlagen noch zugänglicher und attraktiver zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Photovoltaik Förderung 2024 sind finanzielle Unterstützungen und Zuschüsse, die Personen erhalten können, wenn sie Solaranlagen für ihre Häuser oder Unternehmen installieren. Diese helfen, die Kosten für die Anschaffung und Installation zu senken.

Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Unternehmen, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder mit einer Solaranlage ausstatten möchten, können von diesen Zuschüssen profitieren. Auch für Mieter gibt es Möglichkeiten, durch Eigenverbrauch der Solarnergie zu sparen.

Es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene, darunter Zuschüsse für die Installation von Solardächern, Energiespeichern und Wärmepumpenheizungen. Ebenfalls unterstützt werden energetische Sanierungen und der Einbau von Effizienzhäusern.

Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage) beeinflusst direkt die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, indem sie die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom regelt. Die Förderung zielt darauf ab, diesen Aspekt auszugleichen und den Eigenverbrauch attraktiver zu machen.

Ja, innovative Projekte wie Agri-Photovoltaik oder die Installation von Solaranlagen auf Gründächern können unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Fördermittel erhalten. Diese Programme fördern die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie bzw. die Nutzung unkonventioneller Flächen für Photovoltaik-Anlagen.

Geschrieben von:
Dennis Weiser
Hauptautor

Dennis ist ein versierter Experte im Bereich Photovoltaik und erneuerbarer Energien. Mit seinem tiefgreifenden Verständnis für Solartechnologie und seiner Erfahrung in diesem Sektor bietet er wertvolle Einsichten und praktische Ratschläge. Seine Fachkenntnisse umfassen die Planung und Implementierung von Solaranlagen sowie das Wissen über aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

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