Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2024
Viele fragen sich, wie sie Solarstrom auf ihrem Hausdach finanzieren können. Die Photovoltaik Förderung in Hamburg 2025 bietet dafür viele finanzielle Hilfen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten und wie Sie profitieren können.
Lesen Sie weiter und sparen Sie bei Ihrer Solaranlage!
💡 Zusammenfassung
- Die KfW bietet Kredite mit bis zu 100 % Finanzierungskosten und Zuschüsse bis 60.000 Euro für Photovoltaikanlagen.
- Balkonkraftwerke für Mieter werden mit bis zu 500 Euro pro Anlage gefördert. Eine pauschale Förderung von 100 Euro gilt für Anlagen mit 600 W Leistung.
- Wallboxen für Elektroautos werden gefördert, wenn sie mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden. Smarte Technik wie Batteriespeicher wird ebenfalls unterstützt.
- Die Einspeisevergütung bleibt über 20 Jahre fest und sinkt ab Februar 2024 leicht: Teileinspeisung auf 8,11 ct/kWh, Volleinspeisung auf 12,87 ct/kWh. Ab Februar 2024 erfolgt alle sechs Monate eine Degression von 1 %
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Ziele der Photovoltaik-Förderung in Hamburg 2025
Hamburg will den CO₂-Ausstoß bis 2030 um 70 % (im Vergleich zu 1990) verringern. Die Stadt plant, bis 2045 CO₂-neutral zu werden. Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Es gibt seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten. Ab dem 01.01.2024 müssen bei Dachsanierungen mindestens 30 % der Dachfläche mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Stellplatzanlagen folgen ab 2027.
Gründächer sollen ebenfalls verpflichtend sein, ab dem Jahr 2027. Diese Kombination aus Gründach- und Solar-Pflicht soll nachhaltige Energie fördern und Hamburg klimafreundlicher machen.
Solaranlagen reduzieren Stromkosten und erhöhen den Eigenverbrauchsanteil an erneuerbaren Energien. Das unterstützt auch die Energieversorgungssicherheit der Stadt.
Mit mehr Sonnenenergie stärker in die Zukunft.
Bundesweite Fördermöglichkeiten für Photovoltaik
Es gibt viele Wege, Solaranlagen zu fördern. Dazu zählen finanzielle Hilfen und gesetzliche Anreize wie die Einspeisevergütung.
Zuschüsse und Kredite der KfW
Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen durch das Programm 270. Diese Kredite decken bis zu 100% der Investitionskosten, einschließlich Installation. Hausbesitzer und Unternehmen können so hohe Ausgaben besser stemmen.
Ein Zuschuss von 20% der Kosten ist ebenfalls möglich. Die Förderung beträgt maximal 60.000 Euro mit Energieberatung. Ohne Beratung liegt das Limit bei 30.000 Euro. Tilgungszuschüsse reduzieren zusätzlich die Rückzahlungslast.
Eine Kombination mit der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöht die Attraktivität.
Gesetzliche Einspeisevergütung
Gesetzliche Einspeisevergütungen sichern Einnahmen für Photovoltaik-Besitzer. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es bei Teileinspeisung 8,20 ct/kWh bis Januar 2024. Ab Februar 2024 sinkt der Wert auf 8,11 ct/kWh.
Bei Volleinspeisung liegt die Vergütung bis Januar 2024 bei 13,00 ct/kWh und dann ab Februar 2024 bei 12,87 ct/kWh.
Die Werte sind 20 Jahre fix. Ab Februar 2024 erfolgt alle sechs Monate eine Degression von 1 %. Der Jahresmarktwert Solar betrug 2023 etwa 7,2 ct/kWh und wird 2024 leicht sinken. So wird der Ausbau erneuerbarer Energien stabil gefördert.
Inbetriebnahmedatum | Installierte Leistung | Teileinspeisung (Cent/kWh) | Volleinspeisung (Cent/kWh) |
---|---|---|---|
Januar 2023 – Januar 2024 | bis 10 kWp | 8,20 Cent/kWh | 13,00 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 7,10 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh | |
40 – 100 kWp | 5,80 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh | |
Februar – Juli 2024 | bis 10 kWp | 8,10 Cent/kWh | 12,90 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 7,00 Cent/kWh | 10,80 Cent/kWh | |
40 – 100 kWp | 5,70 Cent/kWh | 10,80 Cent/kWh | |
August 2024 – Januar 2025 | bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 12,73 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 6,95 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh | |
40 – 100 kWp | 5,68 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh | |
Ab Februar 2025 | bis 10 kWp | 7,96 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
10 – 40 kWp | 6,88 | 10,56 | |
40 – 100 kWp | 5,62 | 10,56 |
Regionale Photovoltaik-Förderungen in Hamburg
Hamburg fördert Solarenergie mit speziellen Programmen. Diese erhöhen die Energieeffizienz und helfen beim Klimaschutz.
Förderung für Gründächer und Solarthermie
Ab 2027 gilt eine Gründachpflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2024 besteht eine Solarpflicht bei Dachsanierungen. Die Kombination von Photovoltaik und begrünten Dächern wird besonders gefördert.
Gründächer erhöhen die Energieeffizienz und verbessern den Klimaschutz.
Innovative Technologien wie Solardachziegel sind ebenfalls förderfähig. Solarthermie-Anlagen für warmes Wasser oder Heizung können Zuschüsse erhalten. Kollektoren, die Sonnenenergie nutzen, tragen zu nachhaltiger Energie bei.
Diese Maßnahmen unterstützen das Klimaschutzgesetz und fördern erneuerbare Energien.
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Wallbox-Förderung für Elektroautos
Die Förderung von Wallboxen unterstützt den Ausbau nachhaltiger Energie in Hamburg. Hauseigentümer erhalten Zuschüsse für private Ladeinfrastruktur, wenn sie eine Photovoltaikanlage kombinieren.
So wird E-Mobilität und erneuerbare Energien gefördert.
Besonders attraktiv ist die Integration von Solartechnik mit Stromspeicher. Damit lädt die Wallbox Elektroautos umweltfreundlich auf. Kommunale Förderungen erleichtern den Zugang zu intelligenter Technik wie Smart Meter und Batteriespeicher.
Ein Beispiel sind Programme der Investitionsbank.
Balkonkraftwerk-Förderungen 2025
Die Förderung erleichtert den Zugang zu nachhaltiger Energie für Mieter. Zuschüsse senken die Kosten für Solarmodule auf Balkonen erheblich.
Zuschüsse für Mietwohnungen und Balkonanlagen
Balkonkraftwerke bieten eine einfache Lösung für Mietwohnungen. Die Förderung macht sie noch attraktiver und senkt die Kosten.
- Mieter können bis zu 500 Euro Zuschuss für Balkonanlagen erhalten.
- Eine pauschale Förderung von 100 Euro gilt für Anlagen mit 600 W Einspeiseleistung.
- Die Zuschüsse helfen, nachhaltige Energie in Städten voranzutreiben.
- Verschiedene Städte bieten spezielle Programme für Mietwohnungen an.
- Solarmodule auf Balkonen reduzieren Stromkosten im Haushalt spürbar.
- Förderungen machen den Einstieg in erneuerbare Energien leichter.
- Intelligente Messsysteme verbessern Überwachung und Energieverbrauch effizient.
- EEG 2023 unterstützt auch die Nutzung kleiner Solaranlagen auf Balkonen.
- Verbraucherzentralen geben Infos zu passenden Förderprogrammen weiter.
- Mehrwertsteuerbefreiung verkleinert Anschaffungskosten zusätzlich.
Alternative Unterstützungsoptionen für Photovoltaikanlagen
Solardachziegel bieten eine ästhetische Lösung für Denkmalschutz. Sie fügen sich nahtlos in alte Gebäude ein. Förderungen unterstützen ihre Installation, da sie nachhaltige Energie liefern.
Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch. Dieses intelligente Messsystem speichert überschüssigen Solarstrom. Es verbessert die Nutzung und spart langfristig Kosten, ist aber teuer in der Anschaffung.
Energieberater planen individuelle Lösungen und beraten zu Förderbedingungen.
Fazit
Die Photovoltaik-Förderung 2025 in Hamburg senkt Anschaffungskosten deutlich. Der Wegfall der 19% Mehrwertsteuer spart viel Geld. Zinsgünstige Kredite, wie das Programm 270 der KfW, machen den Einstieg leichter.
Private Haushalte und Firmen profitieren von den Angeboten.
Auch Balkonkraftwerke werden speziell gefördert. Zuschüsse helfen Mietern bei der Installation. Insgesamt fördern diese Maßnahmen nachhaltige Energie und sorgen für geringere Kosten.
Hamburg macht so einen wichtigen Schritt zur sauberen Energiezukunft.
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Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. Januar 2024 besteht bei Dachsanierungen eine Solarpflicht, die vorschreibt, dass mindestens 30 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Ab 2027 wird zusätzlich eine Gründachpflicht eingeführt.
Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite über das Programm 270, die bis zu 100 % der Investitionskosten abdecken. Zusätzlich sind Zuschüsse bis zu 60.000 Euro möglich, wenn eine Energieberatung in Anspruch genommen wird. Ohne Beratung liegt das Limit bei 30.000 Euro.
Ja, Balkonkraftwerke für Mieter werden gefördert. Es gibt einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Anlage und eine pauschale Förderung von 100 Euro für Anlagen mit 600 W Leistung.
Wallboxen werden gefördert, wenn sie mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden. Die Zuschüsse erleichtern die Installation privater Ladeinfrastruktur und fördern die Nutzung von erneuerbaren Energien in Verbindung mit E-Mobilität.
Die Einspeisevergütung beträgt ab Februar 2024 bei Teileinspeisung 8,11 ct/kWh und bei Volleinspeisung 12,87 ct/kWh. Diese Vergütung ist für 20 Jahre festgelegt, wobei ab Februar 2025 alle sechs Monate eine Degression von 1 % erfolgt.