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Die EEG Vergütung 2026 aktuell beträgt für Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh bei Volleinspeisung. Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert und hängt von Anlagengröße sowie Einspeisemodell ab.

Zusammenfassung

  • Die aktuelle Vergütung bis 10 kWp liegt bei 7,78 ct/kWh

  • Die Volleinspeisung wird mit 12,352 ct/kWh höher vergütet

  • Sie gilt 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme

  • Es gibt eine halbjährliche Degression von 1%

  • Die Einspeisevergütung gilt bundesweit

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt 2026 etwa 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen bis 40 kWp liegt sie bei rund 6,68 ct/kWh bzw. 10,45 ct/kWh. Bei Anlagen von 40 bis 100 kWp liegt die Vergütung für Teileinspeisung bei 5,50 ct/kWh und bei Volleinspeisung bei 10,35 ct/kWh.

Tabelle: Aktuelle EEG-Vergütungssätze 2026

Die aktuelle Einspeisevergütungs Tabelle 2026 zeigt folgende Vergütungssätze:


Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

>100 kWp

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Teileinspeisung vs. Volleinspeisung – was ist der Unterschied?

Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des Stroms selbst genutzt, während der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet wird.

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom eingespeist, es gibt keinen Eigenverbrauch. Dafür ist die Vergütung höher, wirtschaftlich ist dieses Modell der Volleinspeisung selten sinnvoll.


Modell

Eigenverbrauch

Vergütung

Sinnvoll für

Teileinspeisung

Ja

7,78 ct/kWh (Anlage bis 10 kWp)

Haushalte mit normalem Stromverbrauch

Volleinspeisung

Nein

12,35 ct/kWh (Anlage bis 10 kWp)

Selten sinnvoll, eher bei sehr geringem Eigenverbrauch oder speziellen Konzepten

Kann man von Teileinspeisung zu Volleinspeisung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber nicht jederzeit frei.

Ein Wechsel von Teileinspeisung zu Volleinspeisung erfordert in der Praxis eine Umstellung beim Netzbetreiber und meist auch eine Anpassung der Anmeldung (z. B. im Marktstammdatenregister). Zudem gelten dann die aktuellen Vergütungssätze zum Zeitpunkt der Umstellung, nicht die ursprünglichen.

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Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre plus das restliche Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Der Vergütungssatz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und bleibt über den gesamten Zeitraum konstant, unabhängig von späteren Änderungen. Die Vergütung ist im EEG gesetzlich geregelt und damit garantiert.

Einspeisevergütung nach 20 Jahren – was passiert danach?

Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung, der Weiterbetrieb der Anlage ist jedoch weiterhin möglich. Das betrifft aktuell viele Anlagen aus den Jahren 2004 bis 2006. Betreiber können den Strom weiterhin zum Marktpreis verkaufen, verstärkt auf Eigenverbrauch setzen oder die Anlage durch ein Repowering technisch erneuern und optimieren.

Wie lange gibt es noch Einspeisevergütung für PV?

Die Einspeisevergütung nach dem EEG bleibt auch über 2026 hinaus bestehen. Eine Abschaffung der EEG-Förderung ist derzeit nicht vorgesehen.

Fragen wie „Wird das EEG 2027 abgeschafft?“ oder „Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?“ tauchen regelmäßig auf. Aktuell gibt es jedoch keine politischen Beschlüsse, die ein Ende der festen Vergütung vorsehen. Stattdessen wird die Vergütung weiterhin schrittweise abgesenkt (Degression), um Kosten zu steuern – sie entfällt aber nicht vollständig.

Vor dem Hintergrund der Ausbauziele bis 2030 ist davon auszugehen, dass eine Form der Einspeisevergütung oder Marktprämie auch langfristig Bestandteil der deutschen Energiepolitik bleibt.

Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Während sie um 2010 noch bei ca. 36 ct/kWh lag, wurde sie anschließend im Zuge einer starken Degression schrittweise reduziert. Mit der Reform 2023 wurde das System angepasst und erstmals zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Aktuell zeigt sich eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau, mit nur noch einer moderaten, halbjährlichen Degression von 1% .

Entwicklung der Einspeisevergütung (Teileinspeisung) von 2004 bis 2026

Halbjährliche Degression – was bedeutet das?

Die halbjährliche Degression bedeutet, dass die Einspeisevergütung alle 6 Monate angepasst wird und aktuell um etwa 1 % reduziert wird. Die Anpassungen erfolgen jeweils zum Februar und August eines Jahres. Sie betreffen nur neu in Betrieb gehende Anlagen, da sich deren Vergütung am aktuellen Zeitpunkt orientiert. Wichtig: Bestandsanlagen behalten ihren einmal festgelegten Vergütungssatz für 20 Jahre und sind von der Degression nicht betroffen.

Die Vergütungssätze ab dem 01.08.2026 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.


Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,70 ct/kWh

12,23 ct/kWh

10–40 kWp

6,66 ct/kWh

10,25 ct/kWh

40–100 kWp

5,44 ct/kWh

10,25 ct/kWh

>100 kWp

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Beispielrechnung – Wie viel bringt die Einspeisevergütung?

Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich die Einnahmen aus Einspeisung und die Ersparnis durch Eigenverbrauch bei einer typischen 10 kWp Anlage unterscheiden. Dabei wird deutlich, welchen Einfluss der Eigenverbrauch auf die Wirtschaftlichkeit hat.

Annahmen:

  • 10 kWp Anlage

  • 9.500 kWh Jahresertrag

  • 60 % Eigenverbrauch

  • 40 % Einspeisung

Teileinspeisung Berechnung:

3.800 kWh × 0,0778 € = 295,64 € pro Jahr

295,64 € × 20 Jahre = 5.912,8 €


Parameter

Wert

Anlagengröße

10 kWp

Jahresertrag

9.500 kWh

Einspeisung

40%

Eingespeister Strom

3.800 kWh

Vergütung

0,0778 €/kWh

Einnahmen pro Jahr

295,64 €

Einnahmen über 20 Jahre

5.912,80 €

Eigenverbrauch Berechnung:

5.700 kWh x 0,32 € (Strompreis April 2026) = 1.824 € pro Jahr

1.824 € x 20 Jahre = 36.480 €


Parameter

Wert

Anlagengröße

10 kWp

Jahresertrag

9.500 kWh

Eigenverbrauch

60%

Selbst genutzter Strom

5.700 kWh

Strompreis

0,32 €/kWh

Ersparnis pro Jahr

1.824 €

Ersparnis über 20 Jahre

36.480 €

Bei aktuellen Strompreisen von 30–40 ct/kWh ist der Eigenverbrauch wirtschaftlich deutlich attraktiver als die Einspeisung mit rund 7,78 ct/kWh.

Gilt die Einspeisevergütung auch für Speicherstrom?

Die Einspeisevergütung gilt auch für Strom aus dem Speicher, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vergütet wird ausschließlich Strom, der ursprünglich aus der Photovoltaikanlage stammt. Eine Einspeisung von zwischengespeichertem Netzstrom wird nicht vergütet – ein Handel mit Netzstrom zur Gewinn­erzielung ist nicht erlaubt.

Lohnt sich Einspeisung überhaupt noch?

Die Einspeisung lohnt sich auch heute noch, spielt jedoch eine untergeordnete Rolle. Der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich deutlich attraktiver, da selbst genutzter Strom teuren Netzstrom ersetzt und somit die Amortisationszeit verkürzt. Dadurch kann die Investition der Anlage etwas abfedert werden. Die Einspeisung dient vor allem als Ergänzung für überschüssigen Strom. Eine Volleinspeisung ist in den meisten Fällen nicht optimal.

Direktvermarktung ab 100 kWp

Ab einer Anlagengröße von 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend. Der erzeugte Strom wird dabei nicht mehr über die feste Einspeisevergütung vergütet, sondern direkt am Strommarkt verkauft. Betreiber erhalten den aktuellen Marktpreis sowie eine Marktprämie für PV, die die Differenz zur EEG-Vergütung ausgleicht. Die Vermarktung erfolgt über einen Direktvermarkter, der den Stromverkauf und die Abrechnung übernimmt.

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Wie bekommt man die EEG-Förderung für PV-Strom?

Für die EEG-Förderung ist kein klassischer Förderantrag notwendig. Entscheidend ist vielmehr, dass die Photovoltaikanlage korrekt angemeldet, registriert und in Betrieb genommen wird. Erst danach kann die Einspeisevergütung über den Netzbetreiber ausgezahlt werden.

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber Zunächst wird die Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet. Dort wird geprüft, wie die Anlage angeschlossen werden kann.

  2. Registrierung im Marktstammdatenregister Die Anlage muss anschließend im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Diese Registrierung ist verpflichtend.

  3. Zählereinbau Vor der Inbetriebnahme wird der passende Stromzähler eingebaut, damit Einspeisung und Verbrauch korrekt erfasst werden können.

  4. Inbetriebnahmemeldung Nach der Installation wird die Inbetriebnahme der Anlage gemeldet. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt der Vergütungsanspruch.

  5. Auszahlung über den Netzbetreiber Die Einspeisevergütung wird anschließend über den Netzbetreiber ausgezahlt.


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Häufig gestellte Fragen

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Ein lächelnder Mann in einer legeren Weste steht im Freien, mit Grünpflanzen im Hintergrund.

M. Eng. Ralf Teiwes

AUTOR

Mit einem fundierten Abschluss im Bauingenieurwesen (1997) sowie einem Master in energieeffizientem und nachhaltigem Bauen verbindet Ralf Teiwes tiefgehendes technisches Know-how mit einem modernen Verständnis für zukunftsorientiertes Planen und Bauen.