Gesetze & Regeln
Marktstammdatenregister: PV-Analge richtig anmelden

Kerim Sagir
Stand:
19.01.2026
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder neu installiert, kommt am Marktstammdatenregister nicht vorbei. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, dass eine PV-Anlage rechtssicher betrieben werden kann. Trotzdem ist vielen Anlagenbetreibern nicht klar, was genau dahintersteckt und wie die Registrierung abläuft.
Zusammenfassung
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen in Deutschland erfasst werden müssen.
Jede PV-Anlage, egal ob neu installiert oder schon seit Jahren in Betrieb, muss im Marktstammdatenregister registriert sein, ebenso separat vorhandene Stromspeicher.
Die Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister erfolgt kostenlos online und erfasst ausschließlich Stammdaten wie Standort, technische Daten und Betreiberangaben.
Für neue Anlagen gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Bei fehlender oder verspäteter Anmeldung drohen der Verlust der Einspeisevergütung und mögliche Bußgelder.
Änderungen an der Anlage, etwa Erweiterungen, Speicher-Nachrüstungen oder Stilllegungen, müssen ebenfalls im Marktstammdatenregister PV-Anlage zeitnah aktualisiert werden.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register der Bundesnetzagentur. Dort werden alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst, darunter auch jede Photovoltaikanlage, egal ob auf dem Einfamilienhaus, dem Mehrfamilienhaus oder als Balkonkraftwerk.
Welche PV-Anlagen müssen ins Marktstammdatenregister?
Grundsätzlich gilt: Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss angemeldet werden. Das betrifft neue und bestehende Anlagen gleichermaßen. Auch ältere Solaranlagen, die schon vor Jahren in Betrieb gegangen sind, müssen im Marktstammdatenregister erfasst sein. Gleiches gilt für Stromspeicher, die zu einer PV-Anlage gehören. Sie werden separat registriert.
Nicht meldepflichtig sind lediglich sogenannte Inselanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind.
Marktstammdatenregister PV-Anlage richtig anmelden
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Portal der Bundesnetzagentur und ist kostenlos. Zuerst wird ein Benutzerkonto angelegt, anschließend wird die PV-Anlage im System registriert. Abgefragt werden dabei nur sogenannte Stammdaten, also Informationen, die sich kaum ändern. Dazu gehören der Standort der Anlage, technische Eckdaten sowie die Kontaktdaten des Betreibers.
Wichtig zu wissen: Erträge oder Zählerstände werden nicht abgefragt. Die Registrierung dient ausschließlich der Marktübersicht und Netzplanung.
Die Anmeldung kann vom Betreiber selbst durchgeführt werden, häufig übernimmt aber auch der Installationsbetrieb diese Aufgabe im Rahmen der Inbetriebnahme.
Fristen und Folgen bei fehlender Anmeldung
Eine neue Photovoltaikanlage muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister gemeldet sein. Wird diese Frist überschritten, kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung aussetzen. Bei dauerhaft fehlender Registrierung drohen zudem Bußgelder.
Auch Änderungen an der Anlage, etwa eine Erweiterung, der Wechsel von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch oder die Nachrüstung eines Speichers, müssen im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.
Pflicht, aber unkompliziert
Das Marktstammdatenregister für PV-Anlagen ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine formale Pflicht, die heute in wenigen Minuten erledigt ist. Wer seine Photovoltaikanlage korrekt anmeldet, vermeidet rechtliche Probleme und stellt sicher, dass Vergütungen und Förderungen nicht gefährdet werden.
Für Betreiber von Solaranlagen gilt daher: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kein optionaler Schritt, sondern ein fester Bestandteil jeder PV-Anlage in Deutschland.
















