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In Hessen gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Hessen“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Hessen gibt es aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2026 (Stand: 4.12.2025).

  • Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.

  • Steuerliche Vorteile: Keine Mehrwertsteuer beim Kauf und Befreiung von der Einkommensteuer bis 30 kWp.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

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    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

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    hat 3.827 € gespart.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Hessen?

Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Hessen für das Jahr 2026.

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Die WIBank bot zinsgünstige Darlehen für private Eigentümer zur Finanzierung von PV-Anlagen mit Speicher auf selbstgenutzten Wohnhäusern.

  • Die Städte Darmstadt, Frankfurt und Kassel förderten private PV-Anlagen und Balkonkraftwerke mit direkten Zuschüssen zwischen 150 € und 6.000 €.

  • Frankfurt bezuschusste PV-Dachanlagen, Speicher und Ladestationen mit 20 % der Kosten, in Kassel erhielten einkommensschwache Haushalte bis zu 500 € für Mini-PV.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Das WIBank-Darlehen für private PV blieb bestehen und wurde weiter nachgefragt.

  • Die städtischen Programme in Darmstadt, Frankfurt und Kassel wurden fortgesetzt, in Frankfurt blieb die Mini-PV-Förderung jedoch ausgesetzt.

  • Für Kommunen stand weiterhin die hessische Kommunalrichtlinie zur Verfügung, mit Zuschüssen für energieeffiziente Gebäude und solare Komponenten.

Fördervoraussetzungen für Photovoltaik in Hessen

Auch wenn es im Jahr 2026 keine landesweite Photovoltaik-Förderung in Hessen gibt, können Anlagenbetreiber weiterhin bundesweite Förderinstrumente wie den KfW-Kredit 270 sowie steuerliche Vorteile nutzen. Zudem bieten einzelne Städte unter Umständen eigene Programme an. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte die jeweiligen Voraussetzungen genau prüfen.

Wer ist antragsberechtigt?

Im Rahmen der bundesweiten Förderprogramme sind in der Regel Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt. Für private Eigentümer gilt meist, dass sich die Photovoltaikanlage auf einem selbstgenutzten oder vermieteten Gebäude in Deutschland befinden muss.

Bei kommunalen Förderprogrammen können zusätzliche Bedingungen gelten. Etwa Einkommensgrenzen, eine Beschränkung auf bestimmte Stadtgebiete oder Vorgaben zur Gebäudenutzung. Die jeweiligen Förderrichtlinien der Kommune sind daher entscheidend.

Welche Anlagen sind förderfähig?

Förderfähig sind üblicherweise Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden, Freiflächenanlagen sowie Batteriespeicher, sowohl in Kombination mit einer neuen PV-Anlage als auch als Nachrüstung. Auch Modernisierungen, Erweiterungen oder sogenannte Repowering-Maßnahmen bestehender Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden.

Nicht förderfähig sind in der Regel reine Reparaturarbeiten oder Wartungsmaßnahmen. Balkonkraftwerke sind über klassische Kreditprogramme wie den KfW-Kredit 270 üblicherweise nicht eingeschlossen.

Technische und qualitative Anforderungen

Damit eine Förderung gewährt wird, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein. Die Installation sollte grundsätzlich durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Zudem müssen die verwendeten Komponenten den geltenden technischen Normen entsprechen.

Bei kreditbasierten Förderprogrammen ist häufig Voraussetzung, dass ein Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist oder vermarktet wird. Darüber hinaus ist jede neue Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.

Besondere Bedingungen und Kombinationsmöglichkeiten

Ein zentraler Punkt bei nahezu allen Förderprogrammen ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Das bedeutet: Der Förderantrag muss gestellt und je nach Programm bewilligt sein, bevor ein Liefer- oder Installationsvertrag verbindlich abgeschlossen wird.

Bundesweite Förderprogramme lassen sich in vielen Fällen mit steuerlichen Vorteilen, etwa dem Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp, kombinieren. Ob zusätzlich eine kommunale Förderung genutzt werden kann, hängt von den jeweiligen Förderrichtlinien ab. Eine sogenannte Doppelförderung identischer Kostenpositionen ist häufig ausgeschlossen.

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Ablauf der Antragstellung

Wer eine Förderung nutzen möchte, sollte strukturiert vorgehen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Beim KfW-Kredit 270 erfolgt die Antragstellung über die eigene Hausbank. Diese prüft die Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter.

Kommunale Förderprogramme werden in der Regel direkt bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder über ein Online-Portal beantragt. Steuerliche Vorteile müssen nicht gesondert beantragt werden, sondern werden im Rahmen der steuerlichen Behandlung berücksichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Praxis werden meist folgende Unterlagen verlangt:

  • Ein detaillierter Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs

  • Technische Angaben zur geplanten Anlage

  • Nachweis über Eigentum oder Nutzungsberechtigung

  • Finanzierungsunterlagen bei Kreditbeantragung

  • Gegebenenfalls weitere Nachweise gemäß Förderrichtlinie

Je vollständiger die Unterlagen eingereicht werden, desto reibungsloser verläuft die Bearbeitung.

Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Planung der Photovoltaikanlage und Einholung von Angeboten

  2. Klärung der Finanzierung

  3. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

  4. Prüfung und Bewilligung durch die Förderstelle

  5. Installation der Anlage durch einen Fachbetrieb

  6. Anmeldung im Marktstammdatenregister

  7. Einreichung der Rechnungen und Auszahlung

Was passiert nach der Antragstellung?

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung. Bei positiver Entscheidung erhalten Antragsteller eine Bewilligung oder Kreditzusage. Erst danach sollte die Umsetzung beginnen.

Nach Abschluss der Installation müssen häufig Rechnungen und technische Nachweise eingereicht werden. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung des Zuschusses oder die Bereitstellung der Kreditmittel.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Photovoltaik sinnvoll kombinieren: Speicher, Wärmepumpe und Wallbox

Eine Photovoltaikanlage entfaltet ihr volles Potenzial häufig erst in Kombination mit weiteren Technologien. Durch die intelligente Verbindung mit einem Batteriespeicher, einer Wärmepumpe oder einer Wallbox für das Elektroauto lässt sich der Eigenverbrauch deutlich steigern. Das erhöht die Unabhängigkeit vom Stromversorger und verbessert langfristig die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Der größte Vorteil einer Kombination liegt in der Erhöhung der Eigenverbrauchsquote. Ohne Speicher wird ein erheblicher Teil des tagsüber erzeugten Solarstroms ins Netz eingespeist. Mit zusätzlichen Komponenten kann dieser Strom gezielt im eigenen Haushalt genutzt werden, etwa für Heizung, Warmwasser oder das Laden eines E-Autos.

Weitere Vorteile sind:

  • geringere Strombezugskosten

  • höhere Autarkie

  • bessere Planbarkeit der Energiekosten

  • langfristige Absicherung gegen steigende Strompreise

Typische kombinierbare Technologien sind Batteriespeicher, Wärmepumpen sowie Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Auch Energiemanagementsysteme oder Smart-Home-Lösungen können integriert werden.

Kombination

Fördermöglichkeiten 2026

Was ist förderfähig?

Voraussetzungen & wichtige Hinweise

Photovoltaik + Batteriespeicher

KfW-Kredit 270 (bundesweit, kreditbasiert); keine landesweiten Speicherzuschüsse in Hessen 2026; ggf. kommunale Programme

• Neue PV-Anlage mit Batteriespeicher
• Nachrüstung eines Speichers bei bestehender PV
• Steuer- und Energiemanagementtechnik

• Teilweise Netzeinspeisung erforderlich (KfW)
• Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
• Installation durch Fachbetrieb

Photovoltaik + Wärmepumpe

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wärmepumpe; PV über KfW-Kredit 270 finanzierbar

• Wärmepumpe (bei Erfüllung technischer Anforderungen)
• PV-Anlage separat förderfähig über Kreditprogramm

• Technische Mindestanforderungen der BEG
• Fachgerechte Installation
• Antrag vor Beginn der Maßnahme
• Frühzeitige Gesamtplanung empfohlen

Photovoltaik + Wallbox

Keine flächendeckende Bundesförderung; ggf. kommunale oder regionale EVU-Zuschüsse

• Wallbox (je nach Programm)
• Teilweise in Kombination mit PV oder Energiemanagementsystem

• Installation durch qualifizierten Fachbetrieb
• Häufig Kombination mit PV-Anlage erforderlich
• Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Weitere Kombinationsmöglichkeiten

Neben Speicher, Wärmepumpe und Wallbox lassen sich auch Energiemanagementsysteme oder Smart-Home-Technologien integrieren. Diese steuern den Stromverbrauch automatisch und priorisieren den Eigenverbrauch. Dadurch wird die Effizienz des Gesamtsystems weiter gesteigert.

In einzelnen hessischen Kommunen können besondere Förderbedingungen gelten, insbesondere wenn mehrere Technologien kombiniert werden. Die jeweiligen Förderrichtlinien sollten sorgfältig geprüft werden.

Fazit

Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Hessen im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite („KfW-Kredit 270“), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.

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