Förderung & Finanzierung
Photovoltaik-Förderung Hessen 2026: Zuschüsse & Programme

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
In Hessen gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Hessen“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
In Hessen gibt es aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2026 (Stand: 4.12.2025).
Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.
Steuerliche Vorteile: Keine Mehrwertsteuer beim Kauf und Befreiung von der Einkommensteuer bis 30 kWp.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Hessen?
Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Hessen für das Jahr 2026.
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Die WIBank bot zinsgünstige Darlehen für private Eigentümer zur Finanzierung von PV-Anlagen mit Speicher auf selbstgenutzten Wohnhäusern.
Die Städte Darmstadt, Frankfurt und Kassel förderten private PV-Anlagen und Balkonkraftwerke mit direkten Zuschüssen zwischen 150 € und 6.000 €.
Frankfurt bezuschusste PV-Dachanlagen, Speicher und Ladestationen mit 20 % der Kosten, in Kassel erhielten einkommensschwache Haushalte bis zu 500 € für Mini-PV.
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Das WIBank-Darlehen für private PV blieb bestehen und wurde weiter nachgefragt.
Die städtischen Programme in Darmstadt, Frankfurt und Kassel wurden fortgesetzt, in Frankfurt blieb die Mini-PV-Förderung jedoch ausgesetzt.
Für Kommunen stand weiterhin die hessische Kommunalrichtlinie zur Verfügung, mit Zuschüssen für energieeffiziente Gebäude und solare Komponenten.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Hessen im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite („KfW-Kredit 270“), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.

















