Förderung & Finanzierung
Photovoltaik-Förderung Bayern 2026: Zuschüsse & Programme

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
In Bayern gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Bayern" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
In Bayern gibt es aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2026 (Stand: 4.12.2025).
Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.
Steuerliche Vorteile: Keine Mehrwertsteuer beim Kauf und Befreiung von der Einkommensteuer bis 30 kWp.
Welche Zuschüsse gibt es in Bayern?
Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Bayern für das Jahr 2026.
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Zinsgünstige Kredite über die LfA Förderbank standen für Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen zur Verfügung (z. B. Energiekredit Regenerativ).
Viele Städte (z. B. München, Augsburg, Regensburg, Erlangen, Fürth, Würzburg) förderten PV-Anlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke mit kommunalen Zuschüssen.
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Die kommunalen Programme wurden teils fortgeführt (z. B. Augsburg, Regensburg, Erlangen), in manchen Städten überarbeitet oder beendet (z. B. München förderte ab Ende 2024 nur noch Beratungskosten).
Würzburg startete ein neues PV-Förderprogramm mit Fokus auf denkmalgeschützte Gebäude, Fassaden- und Gründach-PV.
Für die Landwirtschaft und Unternehmen gab es weiterhin günstige Finanzierungen, aber keine eigenen Zuschüsse vom Land.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Bayern im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite („KfW-Kredit 270“), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.

















