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Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Statt einer einzigen zentralen Förderung greifen bundesweite Instrumente wie der KfW-Kredit, die Einspeisevergütung und steuerliche Erleichterungen sowie ergänzende Programme einzelner Bundesländer. Welche Förderung konkret infrage kommt, hängt vom Standort, der Anlagengröße und dem Nutzungskonzept ab. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen und wie sie sich sinnvoll kombinieren lassen.

Zusammenfassung

  • Die wichtigste bundesweite Förderung ist der KfW-Kredit 270, mit dem bis zu 100 Prozent der Kosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher finanziert werden können.

  • Die Einspeisevergütung garantiert für 20 Jahre feste Einnahmen für eingespeisten Solarstrom, wobei der Vergütungssatz nur für neue Anlagen halbjährlich sinkt.

  • Der Nullsteuersatz senkt seit 2023 die Anschaffungskosten von PV-Anlagen bis 30 kWp um 19 Prozent und gilt auch 2026 weiterhin.

  • Zusätzlich sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit, insbesondere die Einspeisevergütung.

  • Landesförderungen unterscheiden sich stark: Einige Bundesländer bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, andere setzen ausschließlich auf bundesweite Förderinstrumente.

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

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  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

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  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

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  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

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Die KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite

Die KfW ist die staatliche Förderbank Deutschlands und unterstützt Photovoltaikanlagen vor allem über zinsgünstige Kredite, nicht über direkte Zuschüsse. Zentrales Programm ist der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, mit dem bis zu 100 % der Kosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Erweiterungen oder Repowering finanziert werden können. Der Antrag erfolgt immer vor Projektstart über die Hausbank. Förderfähig sind private Eigentümer, Unternehmen und Kommunen in Deutschland, nicht jedoch Reparaturen oder Balkonkraftwerke. Durch günstige Zinsen, flexible Laufzeiten und hohe Kreditbeträge macht die KfW die Finanzierung von Photovoltaik planbar und wirtschaftlich attraktiv.

Die Einspeisevergütung: Geld im Tausch für eingespeisten Strom

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Zahlung für Solarstrom, der aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um den Ausbau der Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv zu machen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Anlagengröße, Einspeisemodell (Teil- oder Volleinspeisung) und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ist ab diesem Zeitpunkt für 20 Jahre fest garantiert. Für neue Anlagen sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 % jeweils zum 1. Februar und 1. August, wodurch frühere Inbetriebnahmen finanziell im Vorteil sind.

Wichtig: Ab der Inbetriebnahme bleibt die Vergütung unverändert und ist von weiteren Degressionen nicht betroffen.

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Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen sorgt seit dem 1. Januar 2023 dafür, dass beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Er gilt für Anlagen bis 30 kWp sowie für alle wesentlichen Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Unterkonstruktion und die komplette Montage. Dadurch sinken die Anschaffungskosten sofort um 19 Prozent, ganz ohne Antrag. Der Installateur stellt die Rechnung direkt mit 0 Prozent Umsatzsteuer aus.

Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem Wohngebäude oder einem überwiegend privat genutzten Gebäude installiert wird. Nicht unter den Nullsteuersatz fallen Reparaturen, Wartungen oder reine Serviceleistungen.

Zusätzlich profitieren Betreiber von einer zweiten steuerlichen Entlastung. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, insbesondere aus der Einspeisevergütung, sind vollständig von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung ist unabhängig vom Nullsteuersatz und ergänzt ihn sinnvoll, da sowohl die Anschaffung günstiger wird als auch die späteren Einnahmen steuerfrei bleiben.

Übersicht der PV-Förderung in jedem Bundesland

Hier finden Sie eine Kurzübersicht der Bundesländer mit länderspezifischen Förderungen. Die Bundesländer sind verlinkt, und leiten Sie zum umfassenden Beitrag zum jeweiligen Bundesland.


Bundesland

Art der Förderung

Förderdetails

Baden-Württemberg

Darlehn

Die L-Bank unterstützt jedoch mit dem Programm: "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik"
(Darlehn, kein Zuschuss)

Bayern

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Berlin

Zuschuss

Zuschüsse bis zu 15.000 € für Ein-/Zweifamilienhäuser,
sowie bis zu 30.000 € für Mehfamilienhäuser und Gewerbe

Hamburg

Zuschuss

Gründachförderung: Zuschuss für PV-Gründach-Kombinationen, 40–60 % der zusätzlichen PV-Mehrkosten (z. B. Unterkonstruktion, Wurzelschutz, Statik), PV-Module nicht förderfähig
Bis 50 €/m² Modulfläche, max. 100.000 € pro Gebäude

Hessen

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Niedersachsen

Zuschuss

Niedersachsen (NBank „Klimaschutz & Energieeffizienz“): Zuschuss bis 45 %, PV nur im Maßnahmenpaket (mind. 2 Klimaschutzmaßnahmen und 50 % CO₂-Einsparung)
Keine Einzel-PV-Förderung, Antrag vor Beginn, gültig bis 31.03.2026

Nordrhein-Westfalen

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Brandenburg

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Bremen

Darlehn

Bremen (BAB „Rund ums Haus / PV nach Plan“): Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €, bis zu 100 % der Kosten, für PV-Anlagen inkl. Speicher, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur und bauliche Maßnahmen
Laufzeit bis 10 Jahre, für private Eigentümer in Bremen

Mecklenburg-Vorpommern

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Rheinland-Pfalz

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Saarland

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Sachsen

Darlehn, Tilgungszuschuss

Sachsen (SAB-Sachsenkredit „Energie & Speicher“): Zinsgünstiges Darlehen + Tilgungszuschuss, PV ab 30 kWp und Batteriespeicher
Bis 10 % Zuschuss für PV, bis 20 % für Speicher, max. 50.000 € pro Projekt, für Private, Unternehmen, WEGs, Kommunen

Sachsen-Anhalt

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Schleswig-Holstein

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Thüringen

-

Aktuell keine Zuschüsse bekannt.

Fazit

Auch wenn die Förderlandschaft auf Länderebene zunehmend ausdünnt, bleibt Photovoltaik in Deutschland klar gefördert und wirtschaftlich sinnvoll. Die Kombination aus günstigen KfW-Krediten, garantierter Einspeisevergütung und umfassenden Steuererleichterungen sorgt dafür, dass sich Solarstrom langfristig rechnet. Wer seine Anlage richtig plant und Förderungen frühzeitig berücksichtigt, kann die Investitionskosten deutlich senken und dauerhaft von niedrigen Stromkosten profitieren.

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