Förderung & Finanzierung
Photovoltaik-Förderung Baden-Württemberg 2026

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
05.02.2026
In Baden-Württemberg stehen auch 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Über die L-Bank wird jedoch weiterhin das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ angeboten, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Stromspeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden bereitstellt. Ergänzend können Anlagenbetreiber bundesweite Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, den Nullsteuersatz für PV-Investitionen und zusätzliche KfW-Finanzierungen nutzen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen; die Förderung erfolgt über das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.
Das Programm ermöglicht die Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Installationsmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümer.
Bundesweite Förderinstrumente wie die EEG-Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz bleiben auch 2026 zentrale Bausteine für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen.
Kommunale Programme wie die Stuttgarter Solaroffensive und die Solardachpflicht ergänzen die bestehenden Förderangebote und unterstützen den Ausbau von Photovoltaik in Baden-Württemberg.
Die Kombination aus Förderkrediten, Steuervorteilen und Einspeisevergütung sorgt auch 2026 für stabile und wirtschaftlich attraktive Rahmenbedingungen für Solaranlagen.
Welche Zuschüsse gibt es in Baden-Württemberg?
Aktuell gibt es keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaik in Baden Württemberg für das Jahr 2026.
Statt direkter Zuschüsse unterstützt Baden-Württemberg private Eigentümer über die L-Bank mit dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“. Das Darlehen kann bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher finanzieren. Förderfähig sind Anlagen im Neubau und Bestand sowie Fassaden-, Carport- und Garagen-PV einschließlich aller notwendigen Planungs- und Installationskosten.
Hier ein Kurzüberblick zu „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“:
Kategorie | Information |
|---|---|
Art der Förderung | Zinsgünstiges Darlehen (kein Zuschuss) |
Förderfähige Maßnahmen | PV-Anlagen, Batteriespeicher, Kombination PV + Speicher, Erweiterungen bestehender Anlagen |
Kreditbetrag | Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit |
Finanzierungsanteil | Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
Zinssatz | Zinsverbilligt über die L-Bank; Konditionen abhängig von Laufzeit und Marktumfeld |
Laufzeiten | 5–20 Jahre, optional mit tilgungsfreier Anlaufzeit |
Antragsvoraussetzung | Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank stellen |
Zielgruppen | Private Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg |
Kombinierbarkeit | Kombinierbar mit Einspeisevergütung, Nullsteuersatz, KfW-Programmen (z. B. KfW-270) |
Besonderheit | Fördert ausschließlich selbstgenutzte Immobilien; keine Förderung für vermietete Objekte |
Solardachpflicht in Baden-Württemberg
Was ist die Solardachpflicht in Baden-Württemberg?
Die Solardachpflicht in Baden-Württemberg ist eine gesetzliche Vorgabe zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Sie verpflichtet Eigentümer bestimmter Gebäude dazu, ihre Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Rechtliche Grundlage bildet das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg, das die Nutzung von Solarenergie auf geeigneten Dachflächen verbindlich regelt.
Für wen gilt die Solardachpflicht?
Die Solardachpflicht in Baden-Württemberg gilt grundsätzlich für folgende Gebäude und Eigentümergruppen:
Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Bestandsgebäude mit umfassender Dachsanierung
Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
Öffentliche Gebäude und kommunale Einrichtungen
Industrie- und Verwaltungsgebäude
Von der Pflicht ausgenommen oder befreit sein können unter bestimmten Voraussetzungen:
Denkmalgeschützte Gebäude
Dachflächen mit ungünstiger Ausrichtung oder starker Verschattung
Technisch ungeeignete oder statisch eingeschränkte Dächer
Gebäude mit besonderen baulichen Einschränkungen
Für kleinere Gebäude, Sonderbauten oder Sondernutzungen können individuelle Regelungen gelten. Daher empfiehlt sich vor Projektbeginn eine frühzeitige Prüfung bei der zuständigen Baubehörde oder einem Fachbetrieb.
Technische Anforderungen an Photovoltaikanlagen
Für die Erfüllung der Solardachpflicht müssen bestimmte technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Dazu zählt vor allem, dass ein festgelegter Anteil der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt wird. Die genaue Belegungsquote richtet sich nach der Gebäudeart und der nutzbaren Dachfläche.
Zudem spielen Faktoren wie Dachausrichtung, Neigungswinkel, Verschattung und statische Tragfähigkeit eine wichtige Rolle. Das Dach muss technisch geeignet sein, um eine wirtschaftliche und sichere Installation der Solaranlage zu ermöglichen.
Pflichten für Bauherren und Eigentümer
Bauherren und Eigentümer sind verpflichtet, die Photovoltaikanlage im Rahmen des Bau- oder Sanierungsvorhabens einzuplanen und fachgerecht installieren zu lassen. Nach Fertigstellung muss in der Regel ein entsprechender Nachweis bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
Wichtig ist, die Solardachpflicht bereits in der frühen Planungsphase zu berücksichtigen, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die Einhaltung der Fristen und formalen Vorgaben ist dabei entscheidend.
Ausnahmen und Befreiungen von der Solardachpflicht
In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Solardachpflicht beantragt werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Installation technisch nicht umsetzbar, wirtschaftlich unzumutbar oder aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist.
Der Antrag auf Befreiung muss in der Regel bei der zuständigen Behörde gestellt und mit entsprechenden Nachweisen begründet werden. Eine automatische Ausnahme besteht nicht, sodass jede Befreiung individuell geprüft wird.
KfW-Förderung für Photovoltaik
Was ist die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)“ den Ausbau erneuerbarer Energien. Über dieses Förderprogramm lassen sich Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zu günstigen Konditionen finanzieren. Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Stromerzeugung zu erleichtern und den Eigenverbrauch zu stärken.
Warum ist die KfW-Förderung für Photovoltaik so relevant?
Die KfW-Förderung ist einer der wichtigsten Bausteine für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Da sie bundesweit verfügbar ist, profitieren private und gewerbliche Anlagenbetreiber unabhängig vom Standort von einheitlichen Förderbedingungen. Im Vergleich zu regionalen Programmen bietet sie mehr Planungssicherheit und eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung von Solarprojekten.
Förderfähige Maßnahmen und antragsberechtigte Zielgruppen
Über den KfW-Kredit 270 werden Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen sowie neue und nachgerüstete Batteriespeicher gefördert. Auch Kosten für Planung, Installation, Erweiterung und Modernisierung sind in der Regel förderfähig. Nicht unterstützt werden hingegen Balkonkraftwerke, reine Reparaturen und fossile Anlagen.
Kategorie | Inhalte |
|---|---|
Förderfähige Anlagen | Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen |
Batteriespeicher | Neue Speicheranlagen und Speicher-Nachrüstung |
Förderfähige Kosten | Planung, Projektierung, Installation, Erweiterung, Modernisierung |
Nicht förderfähig | Balkonkraftwerke, reine Reparaturen, fossile Anlagen |
Antragsberechtigte | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Organisationen |
Voraussetzung | Teilweise Einspeisung oder Vermarktung des Stroms |
Antragstellung | Vor Projektbeginn über die Hausbank |
Konditionen und Vorteile der KfW-Förderung
Mit dem KfW-Programm 270 („Erneuerbare Energien - Standard“) können in der Regel bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Dazu zählen z. B. Planung, Kauf, Installation und Speicher. Die Zinssätze sind meist günstiger als bei herkömmlichen Bankdarlehen, zudem stehen flexible Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufzeiten zur Verfügung.
Ein großer Vorteil ist die Kombinierbarkeit mit weiteren Förderinstrumenten wie der Einspeisevergütung, dem L-Bank-Programm und dem Nullsteuersatz. Dadurch lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen langfristig optimieren.
Stuttgarter Solaroffensive: Kommunale Förderung für Photovoltaik
Was ist die Stuttgarter Solaroffensive?
Die Stuttgarter Solaroffensive ist ein städtisches Förderprogramm zum Ausbau von Photovoltaik. Ziel ist es, den Klimaschutz voranzubringen und Eigentümer finanziell bei der Installation von Solaranlagen zu unterstützen.
Übersicht zur Förderung der Stuttgarter Solaroffensive
Kategorie | Inhalte |
|---|---|
Antragsberechtigte | Private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Organisationen |
Voraussetzungen | Immobilie im Stadtgebiet, Einhaltung der technischen Vorgaben |
Förderfähige Maßnahmen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, begleitende Maßnahmen |
Förderhöhe | Zuschuss abhängig von Anlagengröße und Fördermodul, meist pro kWp |
Antragstellung | Vor Projektbeginn mit Angeboten und technischen Unterlagen |
Bewilligung | Prüfung durch die Stadt vor Umsetzung |
Auszahlung | Nach Abschluss der Maßnahme und Einreichen des Nachweises |
Steuervorteile und Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Fazit
Für Baden-Württemberg sind 2026 keine neuen Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen geplant. Die Förderung erfolgt weiterhin über das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Batteriespeicher bereitstellt. Ergänzend bleiben die bundesweiten Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz bestehen und sichern auch im Jahr 2026 eine verlässliche finanzielle Grundlage für private Eigentümer, die in Photovoltaik investieren möchten.
















