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In Baden-Württemberg stehen auch 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Über die L-Bank wird jedoch weiterhin das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ angeboten, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Stromspeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden bereitstellt. Ergänzend können Anlagenbetreiber bundesweite Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, den Nullsteuersatz für PV-Investitionen und zusätzliche KfW-Finanzierungen nutzen. Bei Änderungen zum Thema „Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg“ halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Baden-Württemberg gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen; die Förderung erfolgt ausschließlich über das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.


  • Das Programm finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher und notwendige Installationsmaßnahmen und richtet sich an selbstnutzende Eigentümer.


  • Ergänzend bleiben bundesweite Förderinstrumente wie die EEG-Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz auch 2026 bestehen und bilden die zentrale Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen.

Inhaltsverzeichnis

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

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Welche Zuschüsse gibt es in Baden-Württemberg?

Aktuell gibt es keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaik in Baden Württemberg für das Jahr 2026.

Statt direkter Zuschüsse unterstützt Baden-Württemberg private Eigentümer über die L-Bank mit dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“. Das Darlehen kann bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher finanzieren. Förderfähig sind Anlagen im Neubau und Bestand sowie Fassaden-, Carport- und Garagen-PV einschließlich aller notwendigen Planungs- und Installationskosten.

Hier ein Kurzüberblick zu „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“:


Kategorie

Information

Art der Förderung

Zinsgünstiges Darlehen (kein Zuschuss)

Förderfähige Maßnahmen

PV-Anlagen, Batteriespeicher, Kombination PV + Speicher, Erweiterungen bestehender Anlagen

Kreditbetrag

Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit

Finanzierungsanteil

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Zinssatz

Zinsverbilligt über die L-Bank; Konditionen abhängig von Laufzeit und Marktumfeld

Laufzeiten

5–20 Jahre, optional mit tilgungsfreier Anlaufzeit

Antragsvoraussetzung

Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank stellen

Zielgruppen

Private Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Einspeisevergütung, Nullsteuersatz, KfW-Programmen (z. B. KfW-270)

Besonderheit

Fördert ausschließlich selbstgenutzte Immobilien; keine Förderung für vermietete Objekte

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Das Land BW förderte, im Jahr 2024, Batteriespeicher zu neuen PV-Anlagen mit attraktiven Zuschüssen (200–300 €/kWh).

  • Die L-Bank bot zinsgünstige Kredite für PV und Speicher auf Wohnhäusern.

  • Viele Städte (u. a. Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Ulm) unterstützten PV-Projekte mit kommunalen Zuschüssen für Anlagen, Speicher, Wallboxen oder Balkonkraftwerke.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Die Landesförderung für Speicher lief weiter, mit aufgestocktem Budget.

  • Mehrere kommunale Programme wurden fortgesetzt (z. B. Stuttgart, Freiburg), einige aber wegen ausgeschöpfter Mittel vorzeitig beendet (z. B. Karlsruhe, Ulm).

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

Für Baden-Württemberg sind 2026 keine neuen Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen geplant. Die Förderung erfolgt weiterhin über das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Batteriespeicher bereitstellt. Ergänzend bleiben die bundesweiten Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz bestehen und sichern auch im Jahr 2026 eine verlässliche finanzielle Grundlage für private Eigentümer, die in Photovoltaik investieren möchten.

Häufig gestellte Fragen

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