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In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2026 (Stand: 2.12.2025).

  • Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.

  • Steuerliche Vorteile: Keine Mehrwertsteuer beim Kauf und Befreiung von der Einkommensteuer bis 30 kWp.

Inhaltsverzeichnis

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

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    Heinrich T.

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    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

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    Andrea W.

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Welche Zuschüsse gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026.

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Das Land NRW förderte Agri-PV, Floating-PV und PV-Freiflächenanlagen mit Zuschüssen von bis zu 25 % (max. 1 Mio. €).

  • Mieterstrom wurde erstmals über Zuschüsse zur Hauselektrik (bis 45 %) und Planungsförderung unterstützt.

  • Kommunen wie Düren, Oberhausen und Neuss boten Zuschüsse für Balkonkraftwerke (100–200 €, teils mit Sozialbonus).

  • PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden wurden mit bis zu 90 % gefördert (progres.nrw – Budget stark nachgefragt).

  • Neue Förderbausteine für gewerbliche Fassaden-PV und Parkplatz-PV wurden eingeführt.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Die Mieterstrom-Förderung wurde ausgebaut und mit neuen Mitteln fortgesetzt.

  • Zuschüsse für Agri- und Floating-PV wurden nach kurzer Pause wieder aufgenommen.

  • Die kommunale PV-Förderung für öffentliche Dächer endete im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel.

  • Kommunale Balkon-PV-Zuschüsse blieben bestehen, zum Teil mit höherer Förderung für einkommensschwache Haushalte.

  • Beratungszuschüsse für Unternehmen und Kommunen halfen bei Planung größerer PV-Projekte.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite ("KfW-Kredit 270"), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.

Häufig gestellte Fragen

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