Photovoltaik (PV)-Anlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Viele Hausbesitzer setzen auf erneuerbare Energien, um Stromkosten zu senken. Sie nutzen dafür die Überschusseinspeisung.
Diese Methode speist nur den überschüssigen Strom ins Netz ein.
Die Bundesregierung hat das EEG 2023 reformiert. Das Ziel ist, den Ausbau der PV-Anlagen zu fördern. Betreiber von PV-Anlagen müssen ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
Die Umstellung von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung ist einfach und erfordert oft keine technischen Änderungen.
💡 Zusammenfassung
- Vergütungsmodelle und Tarife: Die Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung ist 2024 geringer als in den Vorjahren. Die Tarife variieren nach Anlagengröße, und Betreiber kleiner Anlagen (unter 10 kW) erhalten eine niedrigere Vergütung als zuvor.
- Betriebsformen und Flexibilität: Betreiber von PV-Anlagen können zwischen verschiedenen Betriebsmodellen wählen, darunter Überschusseinspeisung, Direktvermarktung und Mieterstrom. Jedes Modell bietet Flexibilität und passt sich unterschiedlichen Bedürfnissen an.
- Technische Anforderungen und Verwaltung: PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Jährliche Anpassungen der Betriebsform, wie der Wechsel zwischen Voll- und Überschusseinspeisung, sind möglich und müssen bis zum 1. Dezember des Vorjahres gemeldet werden.
- Energie-Management-Systeme (EMS): EMS verbessern die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen, indem sie den Eigenverbrauch optimieren und den Betrieb der Anlage steuern. Sie ermöglichen eine effiziente Integration in das Stromnetz und steigern die Unabhängigkeit der Betreiber.
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Grundlagen der Überschusseinspeisung
Überschusseinspeisung bedeutet, dass der überschüssige Strom aus Ihrer Solaranlage ins Netz eingespeist wird. Diese Methode hilft dabei, den Eigenverbrauchsanteil zu steigern und die Stromkosten zu senken.
Definition und Funktionsweise
Überschusseinspeisung bedeutet, dass nicht genutzter Strom aus einer Photovoltaikanlage ins Stromnetz eingespeist wird. Die PV-Anlage wandelt Sonnenlicht in Solarstrom um. Oft wird nicht der gesamte erzeugte Strom sofort verbraucht.
Der Überschuss fließt dann ins öffentliche Netz und wird vergütet.
Diese Form der Einspeisung bietet Unabhängigkeit vom Energieversorger. Ein Zweirichtungszähler misst sowohl den verbrauchten als auch den eingespeisten Strom. Dieser Zähler hilft, den Eigenverbrauchsanteil zu optimieren.
So kann jeder Haushalt einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig Kosten senken.
Unterschiede zur Volleinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Sonnenstrom ins Netz eingespeist. Dagegen speist man bei der Überschusseinspeisung nur den nicht selbst verbrauchten Strom ein. Volleinspeiser sind vom Energiemarktpreis abhängig.
Überschusseinspeiser nutzen zuerst ihren eigenen Strom und verkaufen nur den Rest.
Volleinspeisung ist attraktiv, wenn du große Dachflächen und geringen Eigenverbrauch hast. Die technische Anforderung für Volleinspeisung ist ein Einspeisezähler. Bei der Überschusseinspeisung braucht man dagegen einen Zweirichtungszähler.
Vergütungsmodelle für Überschusseinspeisung 2024
Im Jahr 2024 gibt es neue Tarife und Konditionen für die Einspeisung von Solarstrom. Die Vergütung orientiert sich an den aktuellen Strompreisen an der Strombörse.
Aktuelle Tarife und Konditionen
Für das Jahr 2024 gelten neue Tarife und Konditionen für die Überschusseinspeisung von Photovoltaikanlagen.
Zeitraum | bis 10 kWp | Volleinspeisung |
---|---|---|
01.01.2023 – 31.01.2024 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
Ab 01.08.2024 | 8,0 ct/kWh | – |
Ab 01.02.2025 | 7,96 ct/kWh | – |
Die Einspeisevergütung ist im Vergleich zu früheren Jahren gesunken. Neue Tarife ab 2024 bieten niedrigere Vergütungen. Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen müssen diese Änderungen berücksichtigen. Die Vergütungssätze sind je nach Zeitraum gesplittet. Volleinspeisung wird höher vergütet als Teil-Einspeisung.
Vergleich zu früheren Vergütungsmodellen
Die Vergütungsmodelle für die Photovoltaik-Überschusseinspeisung haben sich 2024 wesentlich verändert.
Kategorie | Vergütung bis 2023 | Vergütung 2024 |
---|---|---|
< 10 kW | 6,24 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
< 40 kW | 6,06 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
< 100 kW | 4,74 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
Die neuen Vergütungssätze sind attraktiver. Anlagen mit weniger als 10 kW erhalten jetzt 13,0 ct/kWh. Vorher betrug die Vergütung nur 6,24 ct/kWh. Für Anlagen bis 40 kW lag der Satz früher bei 6,06 ct/kWh. Jetzt sind es 10,9 ct/kWh. Auch für Anlagen bis 100 kW zeigt sich eine Steigerung. Statt 4,74 ct/kWh gibt es nun 10,9 ct/kWh. Diese Veränderungen fördern die Einspeisung über den Eigenverbrauch hinaus.
Betriebsformen der Photovoltaik-Anlagen in 2024
Es gibt verschiedene Wege, wie man eine Photovoltaik-Anlage im Jahr 2024 betreiben kann. Diese Optionen bieten Flexibilität und können den Eigenverbrauch von Sonnenenergie steigern.
Direktvermarktung
Neuanlagen unter 100 kW können zwischen einer pauschalen Einspeisevergütung und der Direktvermarktung wählen. Bei der Direktvermarktung verkaufen Besitzer ihren Strom direkt an der Energiebörse.
Diese Form gilt auch für größere Anlagen über 100 kW. Diese müssen verpflichtet den Strom direkt vermarkten. Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Marktpreis.
Die Direktvermarktung bringt Vorteile. Besitzer können von höheren Marktpreisen profitieren und sind unabhängiger von festen Tarifen. Allerdings erfordert sie mehr Aufwand für das Energiemanagement.
Es gibt einen positiven Aspekt: „Die Direktvermarktung fördert die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt.“.
Eigenverbrauch mit und ohne Speicherung
Eigenverbrauch ohne Speicherung nutzt den erzeugten Solarstrom direkt, wenn die Sonne scheint. Der überschüssige Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil oft nur bei 30%.
Mit einem Batteriespeicher steigt der Eigenverbrauchsanteil. Tagsüber lädt der Speicher sich auf und gibt nachts Energie ab. Batteriespeicher erhöhen die Autarkie und machen unabhängiger vom Stromversorger.
Die Anfangsinvestition für einen Speicher kann hoch sein, aber langfristig lohnt es sich oft.
Gewerblicher Mieterstrom
Gewerblicher Mieterstrom ist eine spannende Möglichkeit für Unternehmen, ihre Energiekosten zu senken. Anlagen bis 30 kWp sind in der Regel einkommensteuerbefreit für Privatpersonen, größere Anlagen für gewerbliche Zwecke unterliegen jedoch anderen Regelungen. Für die Nutzung gewerblicher PV-Anlagen in einem Mieterstrommodell gelten besondere Meldepflichten, die fristgerecht jährlich erfolgen müssen.
Ein Beispiel zeigt den Autarkiegrad einer PV-Anlage mit Überschusseinspeisung: Typischerweise liegt dieser zwischen 20% und 50%, abhängig von der Lastkurve des Unternehmens und der Speicherkapazität. Dies bedeutet, dass ein relevanter Teil des benötigten Stroms selbst erzeugt werden kann.
Gewerbliche Nutzer profitieren durch niedrigere Stromkosten und unter bestimmten Bedingungen durch steuerliche Vorteile.
Technische Anforderungen und Änderungen
Neue Photovoltaik-Anlagen müssen bestimmten Regeln folgen. Ein gutes Energie-Management-System (EMS) hilft, diese Anforderungen zu erfüllen.
📋 Anmeldung und technische Vorschriften
Die Anmeldung und technischen Vorschriften sind wichtig für Photovoltaikanlagen. Es gibt feste Regeln, die man befolgen muss.
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- Jede Anlage muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
- Ohne Registrierung erhält man keine Vergütung.
- Wechsel zwischen Betriebsformen
- Der Wechsel zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung ist jährlich möglich.
- Die Meldung dafür muss bis zum 1. Dezember des Vorjahres erfolgen.
- Technische Vorschriften
- Anlagen müssen bestimmte technische Standards erfüllen.
- Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden.
- Energie-Management-Systeme (EMS)
- EMS können helfen, den Energieverbrauch zu optimieren.
- Sie steuern den Eigenverbrauch und die Einspeisung ins Netz.
- Zählerschrank und Stromzähler
- Ein geeigneter Zählerschrank ist notwendig.
- Der Stromzähler misst die erzeugte und verbrauchte Energie genau.
- Netzanbindung
- Die Netzanbindung muss stabil sein.
- Netzbetreiber geben genaue Vorgaben zur Anbindung vor.
- Anmeldungen bei Änderungen
- Änderung der Anlagengröße oder des Standorts müssen gemeldet werden.
- Fristen einhalten
- Alle Meldungen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Diese Schritte sind unerlässlich für einen reibungslosen Betrieb Ihrer Anlage im Jahr 2024.
Optimierungen durch Energie-Management-Systeme (EMS)
Energie-Management-Systeme (EMS) steigern die Effizienz von Photovoltaik-Anlagen um bis zu 20%.
EMS sorgen für einen optimalen Einsatz von Solarenergie und machen den Eigenverbrauch rentabler. Mit intelligenten Steuerungen lassen sich Stromspeicher besser nutzen und der Strommix optimieren.
Durch EMS können Betreiber von Solaranlagen ihre Stromgestehungskosten senken. Das führt zu einem nachhaltigen Energiesystem. Dank der technischen Vorschriften und Marktprämienmodelle ist 2024 ein gutes Jahr, um in EMS zu investieren.
Sie tragen zur Versorgungssicherheit bei und reduzieren die EEG-Umlagekosten.
Schlussfolgerung
Überschusseinspeisung bietet Chancen für nachhaltige Energie. Neue Vergütungsmodelle machen sie 2024 noch attraktiver. Die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung maximiert den Nutzen.
Betreiber profitieren von verbesserten technischen Lösungen. So wird die Energiewende vorangetrieben.
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Häufig gestellte Fragen
Die Überschusseinspeisung bedeutet, dass nur der nicht selbst verbrauchte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der Eigenverbrauch steht im Vordergrund, während der überschüssige Strom vergütet wird.
Die Vergütung orientiert sich an den aktuellen Strompreisen. Für Anlagen unter 10 kW beträgt die Vergütung 8,0 ct/kWh ab August 2024 und sinkt auf 7,96 ct/kWh ab Februar 2025. Die Vergütung ist gesunken im Vergleich zu früheren Jahren.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, während bei der Überschusseinspeisung nur der überschüssige, ungenutzte Strom eingespeist wird. Volleinspeiser erhalten eine höhere Vergütung, sind jedoch vom Marktpreis abhängig.
Es gibt verschiedene Betriebsformen wie die Direktvermarktung, Eigenverbrauch mit und ohne Batteriespeicher, sowie gewerblicher Mieterstrom. Jede Form bietet unterschiedliche Vorteile in Bezug auf Eigenverbrauch und Unabhängigkeit vom Energieversorger.
Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden und bestimmten technischen Standards und Sicherheitsvorschriften folgen. Ein Energie-Management-System (EMS) wird empfohlen, um den Eigenverbrauch zu optimieren und die Einspeisung zu steuern.
✍️ Geschrieben von:
Christian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien, ist eigentlich gelernter Dachdecker. Mit seinem fundierten Wissen über Solartechnologie und praktische Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Solaranlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.