Photovoltaik Förderungen in Berlin 2024: Fördermöglichkeiten im Überblick

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Viele Menschen in Berlin möchten Stromkosten senken. Das Förderprogramm SOLARPLUS kann dabei helfen, indem es Geld für Solaranlagen gibt. Unser Artikel zeigt, wie man diese Unterstützung bekommt und was man dafür tun muss.

Ziele des Förderprogramms SolarPLUS

Das Förderprogramm SolarPLUS hat ein großes Ziel: In Berlin soll mindestens 25 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Solarenergie kommen. Um das zu erreichen, setzt die Stadt auf den Ausbau von Photovoltaikanlagen, besonders auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern.

Diese Anlagen ermöglichen es den Bewohnern, ihren eigenen Strom zu produzieren und zu nutzen. Durch den Einsatz von Solarstrom verringern wir die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und tragen zum Klimaschutz bei.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Solarprojekten, die den Mietern in Mehrfamilienhäusern zugutekommen. Diese Projekte, bekannt als PV-Mieterstromprojekte, fördern nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Sie sorgen auch dafür, dass mehr Menschen Zugang zu sauberem und bezahlbarem Solarstrom haben. Durch solche Maßnahmen macht Berlin einen großen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieversorgung.

Fördermodule und ihre Spezifikationen

Das SolarPLUS Programm teilt seine Unterstützung in verschiedene Bereiche auf. Diese reichen von Beratung bis hin zur Installation von Photovoltaikanlagen.

Modul A: Gutachten, Studien, Konzepte und Beratung

Modul A unterstützt Besitzer von Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, mit speziellen Dachgutachten durch sachverständige Experten. Diese Begutachtungen helfen, die Eignung eines Daches für eine Photovoltaik-Anlage einschätzen zu können.

So erhalten Gebäudeeigentümer wichtige Informationen darüber, ob ihre Immobilie für die Installation von Solarzellen geeignet ist.

Neben den Dachgutachten umfasst Modul A auch Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte sowie Steuerberatungen speziell für Photovoltaik-Projekte. Diese Dienste sind darauf ausgerichtet, Antragstellern einen klaren Überblick über die technischen Möglichkeiten sowie steuerliche und finanzielle Aspekte bei der Umsetzung von Photovoltaikanlagen zu geben.

Durch diese Beratung wird ebenfalls sichergestellt, dass Projekte im Einklang mit dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) und dem Beihilferecht stehen, was den Weg für eine erfolgreiche Förderung ebnet.

Modul B: Hauselektrik

Im Rahmen des Moduls B werden Änderungen an der Hauselektrik für neue Photovoltaikanlagen gefördert. Hierbei können Bewohner bis zu 5.000 EUR brutto für die Anpassung ihrer Elektroinstallationen erhalten.

Dies beinhaltet sowohl die Installation von Messplätzen als auch andere notwendige Anpassungen, um die Sicherheit und Funktionalität der Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten.

Förderungen decken auch die Kosten für die Einbindung der Anlage ins Stromnetz Berlin GmbH, was einen stabilen und effizienten Betrieb sicherstellt. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien vorangetrieben, sondern auch der Eigenverbrauch von Grünstrom in Berliner Haushalten gefördert.

Modul C: Stromspeicher

Modul C des Förderprogramms SolarPLUS zielt darauf ab, den Kauf von netzdienlichen Stromspeichern zu unterstützen. Antragsteller können zwischen 45 und 65 Prozent der Kosten erstattet bekommen.

Hierbei ist der maximale Förderbetrag auf beeindruckende 30.000 EUR brutto pro Stromspeicher begrenzt. Somit fördert das Land Berlin aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zusammen mit Batteriespeichern.

Die Unterstützung beträgt 300 EUR brutto je Kilowattstunde des Speichers, jedoch maximal 15.000 EUR brutto pro Speicher. Dies ermöglicht es den Bürgern Berlins, ihre eigenen Energiequellen effizienter zu nutzen und trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.

Durch den Einsatz von PV-Modulen in Verbindung mit einem Batteriespeicher wird nicht nur grüner Strom erzeugt, sondern auch gespeichert, was eine flexible Nutzung ermöglicht.

Modul D: Förderboni für besondere PV-Anlagen

Nachdem wir die Unterstützung für Stromspeicher in Modul C gesehen haben, geht es in Modul D um ganz spezielle Photovoltaikanlagen. Diese besonderen Anlagen verdienen zusätzliche Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Für die Installation von Photovoltaikmodulen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden oder auf begrünten Dächern gibt es gute Nachrichten. Der Staat bietet hierfür besondere Förderboni an.

Die Unterstützung unterscheidet sich je nach Art der Anlage. Wer seine Photovoltaikmodule auf einem Denkmal oder einem grünen Dach installiert, kann mit bis zu 15.000 EUR Unterstützung rechnen.

Noch besser sieht es für diejenigen aus, die sich für eine Fassadenanlage entscheiden – hier sind sogar bis zu 30.000 EUR drin. Dies zeigt, wie ernst es Berlin mit der Förderung erneuerbarer Energien und dem Schutz des kulturellen Erbes ist.

Modul E: Steckersolargeräte

Modul E fördert die Anschaffung von Steckersolargeräten mit bis zu 500 EUR pro Wohnung oder Garten. Diese Unterstützung soll Eigentümern helfen, in erneuerbare Energien zu investieren und ihre Energiekosten zu senken.

Damit die Förderung genutzt werden kann, müssen die Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur und der Stromnetz-Berlin GmbH angemeldet werden. Es handelt sich hier um eine einfache Möglichkeit, Photovoltaik-Technologie zu nutzen, ohne große Installationen vornehmen zu müssen.

Diese Geräte wandeln Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um, die sofort im Haushalt verwendet oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Durch diesen direkten Beitrag zur grünen Energie tragen Besitzer von Steckersolargeräten aktiv zum Klimaschutz bei und können gleichzeitig ihre eigenen Energiekosten reduzieren.

Solche Initiativen stehen im Einklang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und unterstützen das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz zu erhöhen.

Antragsberechtigte und Antragsverfahren

Finden Sie heraus, ob Sie eine Unterstützung für Ihr Eigenheim oder Ihre Firma erhalten können. Lernen Sie die notwendigen Schritte kennen, um erfolgreich einen Antrag zu stellen.

Wer darf eine Förderung beantragen?

Eine Förderung können verschiedene Gruppen beantragen. Dazu gehören Unternehmen, Privatleute, Organisationen sowie öffentliche Stellen. Sie alle haben die Chance, Unterstützung für Projekte im Bereich erneuerbare Energien zu bekommen.

Doch es gibt klare Regeln darüber, wer nicht teilnehmen darf. Firmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder denen man schon einmal Fördergelder zurückgefordert hat, fallen heraus.

Das gilt auch für Antragsteller, über deren Besitz ein Insolvenzverfahren läuft.

Jeder Antrag muss sorgfältig geprüft werden. Es muss klar sein, dass die Regeln eingehalten werden. Die Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist dabei genauso wichtig wie die Beachtung der Gruppenfreistellungsverordnung der EU.

Nur wer alle Bedingungen erfüllt, kann eine positive Entscheidung erwarten und von der Unterstützung für Solarmodule oder andere nachhaltige Technologien profitieren.

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Zuerst müssen Antragsteller ihre Anträge elektronisch bei der IBB Business Team GmbH einreichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Fördermittel für Photovoltaik-Projekte in Berlin zu bekommen.

Sie sollten den Antrag auf Förderung unbedingt vor dem Beginn der Umsetzung ihres Projekts stellen. Dies stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

 

Bevor Sie beginnen, stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig bei der IBB Business Team GmbH eingereicht wird. Nach der Genehmigung des Antrags haben die Antragsteller dann eine Frist von einem Jahr, um mit den bewilligten Maßnahmen zu beginnen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Vorlage der erforderlichen Nachweise über die Verwendung. Dieser Prozess hilft dabei, die finanzielle Unterstützung effizient und zielgerichtet einzusetzen.

Finanzielle Aspekte der Förderung

Die Förderung bietet verschiedene finanzielle Unterstützungen für Ihr Solarprojekt. Erfahren Sie, wie Sie Geld für Ihre Photovoltaikanlage oder Ihren Energiespeicher bekommen können.

Art und Form der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Das bedeutet, Empfänger müssen das Geld nicht zurückzahlen. Es handelt sich dabei um Projektförderung. Unterstützt werden Projekte, die zum Umweltschutz beitragen.

Dabei kann es sich um eine Umweltschutzbeihilfe oder eine De-minimis-Beihilfe handeln.

Antragssteller müssen genau angeben, ob sie in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen bekommen haben und wie hoch diese waren. Diese Information ist wichtig, weil sie die Höhe der möglichen Förderung beeinflussen kann.

So stellt man sicher, dass die Unterstützung gerecht verteilt wird.

Zuwendungsfähige Ausgaben und Höhe der Zuwendung

Förderfähige Ausgaben umfassen Kosten für die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Modulen, Hauselektrik und Stromspeichern. Besitzer von Photovoltaikanlagen können bis zu 10.000 EUR brutto erhalten.

Wer in seine Hauselektrik investiert, hat Anspruch auf bis zu 5.000 EUR brutto. Für Stromspeicher kann die Förderung bis zu 30.000 EUR brutto erreichen, wobei 300 EUR brutto je kWh des Speichers gewährt werden, jedoch nicht mehr als 15.000 EUR brutto insgesamt.

Förderquoten variieren je nach Antragsteller zwischen 45 und 65 Prozent der zugelassenen Ausgaben. Eigenleistungen, zum Beispiel bei Gutachten, sind förderfähig, müssen aber mit angemessenen Stundensätzen angesetzt werden.

Dies zeigt, dass sowohl kleine als auch umfangreichere Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien Unterstützung finden können.

 

Investitionen in erneuerbare Energien werden nicht nur belohnt, sondern sind ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Zukunft.

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen bilden das Skelett für das Förderprogramm SolarPLUS. Sie beachten Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz und stellen sicher, dass alle Prozesse korrekt ablaufen.

Allgemeine und spezielle Rechtsvoraussetzungen

Für die Förderung durch das Programm SolarPLUS müssen Projekte spezielle Bedingungen erfüllen. Sie finden diese in der “Förderrichtlinie SOLARPLUS”, die am 10. Februar 2023 herausgekommen ist.

Diese Richtlinie stellt sicher, dass alle geförderten Projekte den Gesetzen in Berlin und der EU entsprechen. Projekte müssen zum Beispiel in Berlin sein. Die Gebäude, auf denen die Photovoltaikanlagen installiert werden, müssen ihren Standort in Berlin haben.

Das zeigt, dass nicht jedes Projekt Geld bekommen kann. Nur diejenigen, die diese Bedingungen erfüllen, haben eine Chance auf Unterstützung.

Zudem spielen Regeln aus dem Europäischen Beihilferecht eine wichtige Rolle. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Förderung nicht den Wettbewerb verfälscht. Jeder, der eine Förderung beantragen möchte, muss diese spezifischen Anforderungen beachten.

Es geht nicht nur darum, eine gute Idee zu haben. Man muss auch zeigen, dass das Projekt den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dabei helfen Sachverständige und eventuell auch Steuerberatinnen oder Steuerberater.

So wird sichergestellt, dass alle geförderten Projekte gerecht ausgewählt werden und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

Europäisches Beihilferecht

Das europäische Beihilferecht kontrolliert staatliche Hilfen, um fairen Wettbewerb in der EU zu gewährleisten. Dieses Recht betrifft auch die Förderung von Photovoltaik-Projekten in Berlin durch das Programm SolarPLUS.

Unternehmen müssen ihre Größe nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung angeben. Kleine, mittlere und große Unternehmen werden unterschiedlich behandelt. Das soll sicherstellen, dass staatliche Unterstützungen den Markt nicht unfair beeinflussen.

Spezielle Regeln gelten, wenn ein Projekt gleichzeitig aus dem Programm SolarPLUS und dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ Geld erhält. Diese Kumulierungsvorschriften helfen zu vermeiden, dass ein Unternehmen zu viel staatliche Hilfe bekommt.

Es schafft eine Balance und fördert Nachhaltigkeit und Innovation im Bereich der erneuerbaren Energien, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Jetzt richten wir unseren Blick auf die notwendigen Verfahrensdetails und Dokumentationspflichten für Antragsteller.

Verfahrensdetails und Dokumentationspflichten

Antragsteller müssen alle erforderlichen Dokumente genau einreichen. Sie halten die Regeln zum Nachweis ihrer Ausgaben streng ein.

Antragstellung und erforderliche Anlagen

Um eine Förderung für Solaranlagen in Berlin zu bekommen, muss man seinen Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen stellen. Die Anträge nimmt die IBB Business Team GmbH elektronisch entgegen.

Für den Antrag gebraucht man eine Einverständniserklärung. Diese Erklärung erlaubt die Sammlung und Weitergabe von Daten. Dies dient der Überwachung und Bewertung des Programms.

Für die Antragstellung sind verschiedene Dokumente notwendig. Dazu gehören Gutachten von Sachverständigen, wenn man zum Beispiel besondere Anlagen wie Gründach-PV-Anlagen oder Brennstoffzellen plant.

Auch der Zuwendungsbescheid ist wichtig, da er Details zur finanziellen Unterstützung enthält. Jeder, der eine Förderung beantragt, muss diese Unterlagen bereithalten.

Auszahlungsmodalitäten und Prüfrechte

Fördermittel fließen erst nach Einreichung aller notwendigen Belege über die richtige Verwendung. Antragsteller müssen zeigen, dass sie die Gelder gemäß den festgelegten Bedingungen einsetzen.

Dabei prüft die zuständige Behörde die eingereichten Unterlagen sorgfältig. Erst wenn alles passt, überweist sie die Fördersumme. Dieses Vorgehen sichert, dass die Mittel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezielt für den Ausbau von Photovoltaik in Berlin genutzt werden.

Die Prüfrechte umfassen unter anderem die Kontrolle der Zeitwertersatzgarantie des Speichersystems über einen Zeitraum von zehn Jahren. Zudem muss ein eingetragener Elektrofachbetrieb die Inbetriebnahme des Speichersystems durchführen.

Diese Schritte helfen, die Qualität und Langlebigkeit der geförderten Projekte zu gewährleisten. So wird sichergestellt, dass jede Investition in erneuerbare Energien einen echten Beitrag zur Energiewende leistet.

Verwendungsnachweis und dessen Anlagen

Jeder, der Fördermittel für Photovoltaik in Berlin beantragt, muss einen Verwendungsnachweis einreichen. Dieser Nachweis bestätigt, dass die finanziellen Mittel wie geplant verwendet wurden.

Er umfasst Dokumente wie den Prüfbericht über die Statik des Daches sowie Aussagen zur Eignung des Daches hinsichtlich Verschattung und Ausrichtung. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen sorgfältig und vollständig sind, um Verzögerungen oder Probleme bei der Förderung zu vermeiden.

Zur Einreichung gehören auch Anlagen, die spezifische Details über die durchgeführten Maßnahmen enthalten. Diese Details zeigen auf, wie die Verbesserungen das Ziel unterstützen, erneuerbare Energien zu fördern und den Lichtblick für eine grünere Zukunft zu stärken.

Ein korrekter Verwendungsnachweis sichert nicht nur die Auszahlung der Fördermittel, sondern trägt auch zur Aufhebung traditioneller Energiequellen bei.

 

Genauigkeit und Vollständigkeit beim Verwendungsnachweis entscheiden über den Erfolg der Förderung.

Geltungsdauer und Überprüfung der Förderung

Die Fristen für die Inanspruchnahme der Unterstützung und die Mechanismen zu ihrer Anpassung sind klar festgelegt.

Befristung der Fördermaßnahmen

Fördermaßnahmen für Photovoltaik in Berlin haben eine klare Fristsetzung. Nach der Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres beginnen. Dies bedeutet, dass Antragsteller zügig handeln müssen, um die Vorteile, wie niedrigere Zinsen und Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, zu nutzen.

Es ist wichtig, dass die Umsetzung schnell erfolgt, um von diesen finanziellen Unterstützungen zu profitieren.

Für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen gilt zudem eine Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist von mindestens drei Jahren. Dies soll sicherstellen, dass die Investition langfristig zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Verteilnetze beiträgt.

Antragsteller müssen diese Zeitspanne einhalten, um ihre Förderung nicht zu gefährden. Die Kombination aus Photovoltaik-System und Speicherlösung ist besonders effektiv, um das Netz zu stabilisieren und den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen

Im Rahmen des Förderprogramms SolarPLUS setzt man regelmäßige Kontrollen ein, um die Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Diese Überprüfungen stellen sicher, dass alle Projekte im Einklang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz stehen und die Vorgaben für Umweltschutzbeihilfen sowie De-minimis-Beihilfen erfüllen.

Während dieser Kontrollen wird auch bewertet, ob bei den geförderten Installationen eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt ist, besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Anpassungen können erforderlich werden, wenn sich Gesetze ändern oder wenn neue Technologien für die Herstellung von Wasserstoff oder die Wiederverwertung von Speichersystemen am Ende ihrer Lebensdauer verfügbar werden.

Diese flexiblen Mechanismen ermöglichen es dem Programm, auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren und Fördermittel effektiv einzusetzen. Die Notwendigkeit zur Anpassung zeigt, wie wichtig es ist, dass Förderprogramme nicht statisch sind, sondern sich dynamisch an den Fortschritt und neue Rahmenbedingungen anpassen können.

Jetzt wenden wir uns zusätzlichen Informationen und Beratung zu.

Zusätzliche Informationen und Beratung

Um mehr über das SolarPLUS-Programm zu erfahren, stehen zahlreiche Informationsquellen und Beratungsdienste bereit.

Informations- und Beratungsangebote

Das SolarZentrum Berlin und die Solardachbörse bieten umfangreiche Beratungsdienste an. Sie unterstützen Personen, die sich für erneuerbare Energien interessieren. Hier erhält man Hilfe, von der Planung bis zur Umsetzung von Photovoltaik-Projekten.

Die Berater dort kennen sich mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus und können auch zu Themen wie Insolvenz oder der Auswahl einer Steuerberaterin beraten.

Auf der Website der IBT findet man weitere wichtige Informationen zum SolarPLUS Programm. Der Energieatlas zeigt, wo in Berlin Photovoltaikanlagen am besten funktionieren. Diese Tools machen es leichter, Entscheidungen über Solarprojekte zu treffen.

Wer mehr über erneuerbare Energien erfahren möchte, bekommt hier die nötigen Infos und Unterstützung.

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Informationen

Neben den umfassenden Beratungsangeboten spielt die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Informationen eine entscheidende Rolle im Förderprogramm SolarPLUS. Um jedem den Zugang zu Informationen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Insolvenzberatung zu erleichtern, arbeitet die IBB Business Team GmbH unermüdlich daran, ihre Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen.

Dies bedeutet, dass Informationen in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, sodass Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sie problemlos nutzen können.

Die IBB Business Team GmbH stellt sicher, dass jeder, der Informationen zum Förderprogramm SolarPLUS sucht, diese ohne Hindernisse finden kann. Dies umfasst den leichteren Zugang zu schriftlichen Materialien für Personen mit Sehbehinderungen sowie die Verfügbarkeit von Informationen in leicht verständlicher Sprache für diejenigen, die komplexe juristische Termini schwer verstehen.

Ziel ist es, niemanden auszuschließen und gleichzeitig das Bewusstsein und die Nutzung erneuerbarer Energien in Berlin zu fördern.

Schlussfolgerung

Das Förderprogramm SolarPLUS ist eine tolle Chance für Berlin. Es hilft, mehr Sonnenenergie zu nutzen. Unternehmen und Privatleute können Geld bekommen, um Photovoltaik zu installieren.

Das macht Berlin grüner und schafft neue Möglichkeiten für alle. So erreichen wir zusammen mehr Sonnenstrom in unserer Stadt.

Häufig gestellte Fragen

Personen, Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen in Berlin haben die Möglichkeit, von SolarPLUS zu profitieren. Es gibt jedoch klare Ausschlusskriterien für Antragsteller, darunter finanzielle Instabilität und laufende Insolvenzverfahren.

SolarPLUS bietet verschiedene Fördermodule an, darunter Unterstützung für Gutachten, Hauselektrik-Anpassungen, Stromspeicher und besondere PV-Anlagen. Auch Steckersolargeräte werden gefördert.

Anträge müssen elektronisch bei der IBB Business Team GmbH eingereicht werden, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Nach Genehmigung des Antrags haben Antragsteller ein Jahr Zeit, um mit den bewilligten Maßnahmen zu beginnen.

Die Förderbeträge variieren je nach Modul und Antragsteller zwischen 45 und 65 Prozent der zugelassenen Ausgaben. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und ist an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden.

Das SolarZentrum Berlin und die Solardachbörse bieten umfangreiche Beratungsdienste an. Die IBB Business Team GmbH stellt auf ihrer Website wichtige Informationen zum Programm bereit und arbeitet an der Zugänglichkeit von Informationen für alle.

 
Geschrieben von:
David Streicher
Hauptautor

David ist ein erfahrener Experte im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien. Mit seinem fundierten Verständnis für Solartechnologie und seiner langjährigen Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praktische Ratschläge. Seine Expertise umfasst die Planung und Umsetzung von Solaranlagen sowie ein tiefes Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien.

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