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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vorerst keine aktuellen Informationen zu einer Photovoltaik-Förderung im Jahr 2026. Bundesweit stehen weiterhin die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Bei Änderungen im Bereich „Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern“ informieren wir Sie hier fortlaufend für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine landesweite Photovoltaik-Förderung.

  • Bundesweit stehen weiterhin die EEG-Einspeisevergütung sowie zinsgünstige KfW-Finanzierungen, insbesondere das Programm 270, zur Verfügung.

  • Steuerlich profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen durch den Nullsteuersatz beim Kauf sowie von der Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp.

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine Photovoltaik-Förderung für das Jahr 2026

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Das Land förderte Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte mit bis zu 500 € Zuschuss.

  • Unternehmen und Kommunen konnten im Rahmen des EFRE-Klimaschutzprogramms bis zu 70 % Zuschuss für PV-Anlagen, Speicher und Energieeffizienzprojekte erhalten.

  • Die Investitionsbank MV vergab keine eigenen PV-Kredite, war aber über die EFRE-Abwicklung involviert.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Die Mini-PV-Förderung für Eigentümer:innen war im Laufe des Jahres ausgeschöpft, für Mieter:innen blieb sie verfügbar.

  • Die EFRE-Zuschüsse für PV blieben zentral – insbesondere für kommunale Gebäude, soziale Träger und gewerbliche PV-Projekte mit CO₂-Einsparziel.

  • Für Agri-PV gab es keine separate Landesförderung, lediglich Erleichterungen bei Genehmigungen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

Für Mecklenburg-Vorpommern liegen derzeit keine Hinweise auf neue Photovoltaik-Förderprogramme für das Jahr 2026 vor. Unverändert bestehen jedoch die bundesweiten Fördermöglichkeiten weiter – darunter die Einspeisevergütung, der zinsgünstige KfW-Kredit 270 sowie der Nullsteuersatz für Anlagen bis 30 kWp.

Häufig gestellte Fragen

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