Förderung & Finanzierung
Photovoltaik Förderung Sachsen-Anhalt 2026: Zuschüsse & Tipps

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
In Sachsen-Anhalt gibt es für das Jahr 2026 keine Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Sachsen-Anhalt" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
In Sachsen-Anhalt gibt es 2026 keine landesweiten Zuschüsse für private Photovoltaikanlagen oder Speicher
Die wichtigste Unterstützung sind bundesweite Förderungen wie der KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung, sowie der Nullsteuersatz.
Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung 7,86 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,47 ct/kWh (Volleinspeisung)
Welche Zuschüsse gibt es in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell für das Jahr 2026 keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen.
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Unternehmen und juristische Personen konnten über das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ Zuschüsse für größere Batteriespeicher beantragen (ab 30 kWh, mit 75 % EE-Anteil).
Kommunen und kommunale Träger nutzten das Programm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ zur Förderung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (Förderquote bis zu 90 %).
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ wurden erstmals PV-Projekte in Kombination mit Effizienzmaßnahmen bei Unternehmen landesweit bezuschusst.
Das STROMSPEICHER-Programm lief im Juli 2025 aus – weitere Speicherförderung war nur noch indirekt über ENERGIE oder Bundesmittel möglich.
Zinsgünstige Kredite der Investitionsbank unterstützten kommunale Transformationsvorhaben (u. a. PV auf Schul- und Verwaltungsgebäuden).
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Sachsen-Anhalt im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite ("KfW-Kredit 270"), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.









