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In Sachsen-Anhalt gibt es für das Jahr 2026 keine Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Sachsen-Anhalt" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Sachsen-Anhalt gibt es 2026 keine landesweiten Zuschüsse für private Photovoltaikanlagen oder Speicher

  • Die wichtigste Unterstützung sind bundesweite Förderungen wie der KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung, sowie der Nullsteuersatz.

  • Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung 7,86 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,47 ct/kWh (Volleinspeisung)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

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Welche Zuschüsse gibt es in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell für das Jahr 2026 keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen.

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Unternehmen und juristische Personen konnten über das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ Zuschüsse für größere Batteriespeicher beantragen (ab 30 kWh, mit 75 % EE-Anteil).

  • Kommunen und kommunale Träger nutzten das Programm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ zur Förderung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (Förderquote bis zu 90 %).

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ wurden erstmals PV-Projekte in Kombination mit Effizienzmaßnahmen bei Unternehmen landesweit bezuschusst.

  • Das STROMSPEICHER-Programm lief im Juli 2025 aus – weitere Speicherförderung war nur noch indirekt über ENERGIE oder Bundesmittel möglich.

  • Zinsgünstige Kredite der Investitionsbank unterstützten kommunale Transformationsvorhaben (u. a. PV auf Schul- und Verwaltungsgebäuden).

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Sachsen-Anhalt im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite ("KfW-Kredit 270"), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.

Häufig gestellte Fragen

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