Die Photovoltaik-Förderung in Deutschland ist 2026 klar strukturiert und besteht aus mehreren Bausteinen. Auf Bundesebene stehen vor allem die EEG-Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite sowie die 0 % Mehrwertsteuer auf Anlagen bis 30 kWp im Fokus. Ergänzt wird dies durch regionale Zuschüsse, die je nach Standort meist zwischen 100 und 300 € pro kWp oder kWh Speicher liegen.
Das Wichtigste zuerst
Die 0 % Mehrwertsteuer gilt auch in 2026 weiterhin
Die EEG-Einspeisevergütung liegt aktuell bei 7,78 ct/kWh für die Teileinspeisung bis 10 kWp
Das KfW-Programm-270 ist weiterhin verfügbar
Regionale Direktzuschüsse sind möglich
Es gibt keine bundesweiten Direktzuschüsse für Dach-PV außer Sonderprogramme (z. B. Berlin SolarPlus)
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Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es 2026?
Die Photovoltaik-Förderung in Deutschland ist 2026 mehrstufig aufgebaut. Es gibt Förderungen auf Bundesebene (z. B. Einspeisevergütung und KfW-Kredite), auf Landesebene sowie durch kommunale Programme mit zusätzlichen Zuschüssen. Ergänzt wird dies durch steuerliche Vorteile wie die 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen.

EEG-Einspeisevergütung 2026
Die EEG-Einspeisevergütung liegt 2026 bei Anlagen bis 10 kWp bei etwa 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,35 ct/kWh (Volleinspeisung). Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp beträgt sie 6,73 ct/kWh (Teileinspeisung) und 10,35 ct/kWh (Volleinspeisung). Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt und nur der Überschuss ins Netz eingespeist, während bei der Volleinspeisung der gesamte Strom ins Netz geht und deshalb höher vergütet wird.
Aktuelle EEG Vergütungssätze (Tabelle)
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |

Entwicklung der Photovoltaik-Förderung in den letzten Jahren
Die Einspeisevergütung wurde Anfang der 2000er-Jahre mit dem EEG eingeführt und lag damals bei über 50 ct/kWh, um den noch teuren Photovoltaik-Markt aufzubauen. In den Folgejahren wurde sie planmäßig reduziert. Besonders stark fiel die Absenkung zwischen 2012 und 2014 aus, als die Vergütung teils mehrfach pro Jahr angepasst wurde. Ab 2014 wurde die Degression verlangsamt und stärker am tatsächlichen Ausbau orientiert. Seitdem sinkt die Vergütung kontinuierlich weiter und liegt heute bei etwa 7 bis 12 ct/kWh. Seit 2023 wird zusätzlich zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Heute spielt die Einspeisevergütung nur noch eine ergänzende Rolle, während der Eigenverbrauch entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist.
0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen
Seit 2023 gilt in Deutschland eine 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen. Die Regelung gilt für Anlagen bis 30 kWp, umfasst auch Stromspeicher und wird direkt beim Kauf wirksam. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf Wohngebäuden oder nahezu ausschließlich privat genutzten Gebäuden installiert wird – einschließlich Nebenanlagen wie Garagen oder Carports.
Bei einer 10 kWp Anlage mit Speicher und Gesamtkosten von 13.655 € ergibt sich durch die 0 % Mehrwertsteuer eine steuerliche Entlastung von rund 2.594 €.
KfW-Förderung für Photovoltaik (Programm 270)
Der KfW-Kredit 270 ist ein zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Speichern und ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten. Die Zinssätze starten aktuell bei etwa 3,69 % (Stand April 2026) und sind abhängig von Bonität und Laufzeit
Es handelt sich hierbei nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Kredit. Der Antrag erfolgt über die Hausbank und muss vor Projektbeginn gestellt werden. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Förderart | Kredit |
| Zinssatz | ab 3,69 % |
| Max. Summe | 150 Mio € |
| Speicher enthalten | Ja |
Weitere KfW-Programme (293 für Unternehmen)
Der KfW-Kredit 293 richtet sich an Unternehmen und fördert Photovoltaik im Rahmen eines Transformationskonzepts. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % des erzeugten Stroms selbst genutzt werden. Es handelt sich um einen zinsgünstigen Kredit für gewerbliche Investitionen.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzlich regionale Förderprogramme an. Dabei werden häufig Zuschüsse von etwa 100 bis 300 € pro kWp Anlagenleistung oder pro kWh Speicherkapazität gewährt. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je nach Region, sodass eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.
| Bundesland | Zuschuss PV | Zuschuss Speicher | Besonderheit | Details |
|---|---|---|---|---|
| NRW | Nein | Nein | Nur kommunale Förderung | Landesprogramm pausiert; Zuschüsse nur in Städten wie Bonn, Düsseldorf, Münster |
| Bayern | Nein | Nein | – | Nur Bundesförderung + kommunale Programme möglich |
| Baden-Württemberg | Nein | Nein | Kommunale Zuschüsse + L-Bank Kredit | Keine Landeszuschüsse mehr; Städte fördern (z. B. 150–350 €/kWp), L-Bank Kredit verfügbar |
| Berlin | Ja | Ja | SolarPLUS | Einer der wenigen echten Zuschüsse auf Landesebene |
| Niedersachsen | Ja | Ja | Nur im Maßnahmenpaket | Förderung nur im Rahmen von Klimaprogrammen möglich |
| Hessen | Nein | Teilweise | Nur lokal | Förderung meist kommunal, kein klares Landesprogramm |
| Rheinland-Pfalz | Nein | Nein | – | Nur Bundesförderung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nein | Nein | – | Keine aktuellen Programme 2026 |
| Schleswig-Holstein | Nein | Nein | – | Nur Bundesförderung |
| Saarland | Nein | Nein | – | Keine Landeszuschüsse bekannt |
| Brandenburg | Nein | Nein | Nur kommunal | Städte fördern teilweise |
| Bremen | Ja | Ja | Eines der wenigen Länder mit Zuschuss | Zuschüsse möglich (z. B. mehrere tausend € je Anlage) |
| Hamburg | Nein | Nein | Spezialförderung | Zuschuss nur für Gründach + PV Kombination |
| Sachsen-Anhalt | Nein | Nein | – | Nur Bundesförderung |
| Sachsen | Ja | Ja | Aktive Förderung | Speicher + PV werden unterstützt |
| Thüringen | Nein | Nein | – | „Solar Invest" beendet |
Details finden Sie auf unserer jeweiligen Landesförder-Seite.
Förderungen für Stromspeicher
Für Stromspeicher gibt es 2026 teilweise separate Zuschüsse, die jedoch meist über kommunale Programme bereitgestellt werden. Eine Förderung erfolgt häufig in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Reine Speicherförderungen sind seltener, in vielen Fällen ist die Kopplung mit einer PV-Anlage Voraussetzung oder ausdrücklich vorgesehen.
Förderung für Photovoltaik im Gewerbe
Für gewerbliche Photovoltaikanlagen stehen neben dem KfW-Kredit vor allem steuerliche Vorteile im Fokus. Die Investition kann über die lineare AfA über 20 Jahre abgeschrieben werden. Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung nach §7g EStG möglich sowie der Investitionsabzugsbetrag (IAB), mit dem kleine Betriebe bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vorab steuerlich geltend machen können. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung ist relevant, da zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung gewählt werden kann.
Welche Förderungen lassen sich kombinieren?
Viele Förderungen lassen sich miteinander kombinieren. Dabei gelten je nach Programm unterschiedliche Voraussetzungen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Kombinationen und worauf Sie achten sollten.
| Kombination | Möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| 0 % MwSt + KfW 270 | Ja | Standard |
| EEG + KfW | Ja | üblich |
| Landeszuschuss + KfW | abhängig | Programm prüfen |
| Speicherförderung + PV | meist ja | regional prüfen |
Wie beantrage ich eine PV-Förderung?
Angebot einholen: Zunächst wird ein konkretes Angebot für die Photovoltaikanlage eingeholt. Dieses ist die Grundlage für die Förderung.
Förderfähigkeit prüfen: Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Förderprogramme infrage kommen (z. B. abhängig von Standort, Anlagengröße und Speicher).
Förderantrag vor Baubeginn stellen: Der Antrag muss vor der Installation gestellt werden. Ein vorzeitiger Start kann die Förderung ausschließen.
Installation durchführen: Nach der Zusage wird die Anlage wie geplant installiert.
Nachweise einreichen: Zum Abschluss werden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, damit die Förderung ausgezahlt wird.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos prüfen, welche Förderungen in Ihrer Region verfügbar sind – inklusive individueller Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Häufige Fehler bei der Beantragung von PV-Förderungen
Häufige Fehler bei der Beantragung von PV-Förderungen sind ein zu spät gestellter Antrag (nach Baubeginn oder Vertragsunterschrift), verpasste Fristen sowie falsche Angaben zur Anlagengröße. Ebenfalls problematisch sind nicht zulässige Förderkombinationen, eine falsch kalkulierte Förderhöhe oder das Nicht-Erfüllen der Förderbedingungen, wodurch die Förderung ganz oder teilweise entfallen kann.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung?
Ja, eine Photovoltaikanlage lohnt sich auch ohne Förderung. Entscheidend ist vor allem der Eigenverbrauch, da selbst erzeugter Strom deutlich günstiger ist als Netzstrom. Förderungen sind dabei nur ein zusätzlicher Bonus, die Wirtschaftlichkeit wird in erster Linie durch den Strompreis bestimmt.
Selbst ohne staatliche Förderung amortisieren sich PV-Anlagen in vielen Fällen innerhalb von 8 bis 12 Jahren – allein durch den selbst genutzten Strom.
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