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    Einspeisevergütung 2026: Die aktuelle Tabelle für den Überblick

    Hand mit Münze und Dollarzeichen, Symbol für Finanzen und Investitionen vor grünem Hintergrund.

    Die Einspeisevergütung ist neben dem KfW-Kredit 270 und dem Nullsteuersatz eine der im Jahr 2026 Bundesweiten aktiven Förderinstumente für Photovoltaikanlagen. Im Jahr 2000 startete die Vergütung und wurde über die Jahre oft geändert, sodass die aktuelle Einspeisevergütung sich stark von der damaligen unterscheidet und es halbjährlich zu einer Degression kommt. In diesem Beitrag halten wir sie auf dem Aktuellen stand.

    💡 Zusammenfassung

    • Die Einspeisevergütung bleibt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang fest und verändert sich danach nicht mehr.
    • Die Vergütung war anfangs sehr hoch, wurde aber mit sinkenden PV-Kosten stark reduziert; heute ist der Eigenverbrauch wirtschaftlich entscheidend.
    • Seit 2022 wird zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung unterschieden, wobei die Volleinspeisung höhere Vergütungssätze bietet.
    • Das Solarspitzengesetz vereinfacht den Ausbau von Photovoltaik und schafft neue Regeln wie die Nullvergütung bei negativen Strompreisen.
    • Ab 2025 erhalten neue Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen vorübergehend keine Vergütung; ausgefallene Beträge sollen später ausgeglichen werden.
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    Was ist die Einspeisevergütung?

    Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, die Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede Kilowattstunde erhalten, die sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um den Ausbau von Solarenergie zu fördern und Investitionen wirtschaftlich attraktiv zu machen.

    Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Anlagengröße, Betriebsart (Teileinspeisung oder Volleinspeisung) und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Ist die Anlage einmal in Betrieb, bleibt die Einspeisevergütung anschließend für 20 Jahre garantiert.

    Entwicklung der Einspeisevergütung

    Die Einspeisevergütung für Photovoltaik war zu Beginn des EEG im Jahr 2000 mit rund 50 cent/kWh außergewöhnlich hoch, um den Markt aufzubauen und Investitionen attraktiv zu machen.

    Mit der EEG-Novelle 2004 wurde die Förderung noch einmal angehoben, bevor ab 2012 eine der stärksten Kürzungsphasen einsetzte: Die Modulpreise waren massiv gefallen, sodass die Vergütung deutlich nach unten angepasst wurde.

    Mit der EEG-Reform 2022 wurde erstmals zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung unterschieden und die Volleinspeisung zusätzlich aufgewertet. Bei der Teileinspeisung nutzen Betreiber einen Teil des Stroms selbst und verkaufen nur den Überschuss. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom eingespeist und höher vergütet. Welche Variante wirtschaftlich vorteilhafter ist, hängt vor allem vom eigenen Stromverbrauch ab.

    Seit 2024 gilt zusätzlich eine halbjährliche Degression von 1 %, die die Vergütung schrittweise weiter reduziert.

    Entwicklung der EEG-Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 40 kWp in Deutschland von 2000 bis 2026, mit Reformen.

    Was bedeutet die Einspeisevergütung für die Amortisation Ihrer PV-Anlage?

    Die Einspeisevergütung hat Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage, spielt heute aber eine kleinere Rolle als früher. Der größte Vorteil entsteht durch den Eigenverbrauch, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde teuren Netzstrom ersetzt. Die Einspeisevergütung bringt zusätzliche Einnahmen, meist einige hundert Euro pro Jahr – abhängig von der Anlagengröße.

    Wichtig: Sinkende Vergütungssätze durch die halbjährliche Degression betreffen nur neue Anlagen. Sobald eine Anlage einmal in Betrieb ist, bleibt die Vergütung 20 Jahre lang fest und ändert sich nicht mehr.

    Nach Ablauf der 20 Jahre endet der Anspruch auf EEG-Vergütung. Betreiber können ihre Anlage dann weiterlaufen lassen und den Strom selbst nutzen, ihn über einen Direktvermarkter verkaufen oder die alte Anlage durch eine neue, leistungsstärkere ersetzen (Repowering). Welche Option am sinnvollsten ist, hängt von Zustand und Ertrag der Anlage ab. Häufig lohnt sich ein Weiterbetrieb oder ein Repowering besonders.

    Das Solarspitzengesetz 2025

    Das Solarspitzengesetz ist ein umfassendes Reformpaket der Bundesregierung, das den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland deutlich beschleunigen soll und am 25. Februar 2025 in Kraft trat. Im Mittelpunkt stehen weniger neue Förderungen, sondern vor allem Vereinfachungen, Beschleunigungen und bessere Rahmenbedingungen für Planung, Anschluss und Betrieb von Solaranlagen. Das Gesetz reduziert Bürokratie, verkürzt Netzanschlusszeiten und schafft klarere Regeln für unterschiedliche Anlagenarten – von privaten Dachanlagen über Gewerbedächer bis hin zu Mieterstrom und Balkon-PV.

    Gleichzeitig bereitet das Solarspitzengesetz mehrere wichtige Änderungen im EEG vor, darunter die Trennung von Teil- und Volleinspeisung, Anpassungen bei der Degression der Einspeisevergütung sowie die rechtliche Grundlage für die Nullvergütung bei negativen Strompreisen. Insgesamt soll das Gesetz dafür sorgen, dass neue PV-Projekte schneller umgesetzt werden können und Photovoltaik in Deutschland wirtschaftlich attraktiver und einfacher planbar wird.

    Nullvergütung bei negativen Strompreisen

    Mit dem Solarspitzengesetz gilt ab 25. Februar 2025 die Nullvergütung bei negativen Strompreisen. Das bedeutet: Wenn der Börsenstrompreis für eine Viertelstunde unter null fällt, bekommen neu installierte PV-Anlagen für genau diese Zeit keine Einspeisevergütung. Der Grund dafür ist simpel – in Zeiten von Stromüberschuss soll das Netz entlastet werden.

    Für Betreiber heißt das zwar kurzfristig kleine Einnahmeverluste, langfristig entsteht jedoch kein Nachteil, weil diese ausgefallenen Vergütungen am Ende der 20-jährigen Förderzeit wieder ausgeglichen werden sollen. Dadurch bleibt die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage auch mit dieser neuen Regel erhalten.

    Aktuelle Einspeisevergütung Tabelle 2026

    Halbjährlich findet eine –1% Degression der Einspeisevergütung statt. Die Korrekturen greifen am 1. Februar, sowie am 1. August des jeweiligen Jahres .

    ZeitraumAnlagengröße (kWp)Teileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
    Aug 2025 – Jan 2026bis 107,8712,48
    10 – 406,8110,46
    40 – 1005,5610,46
    Jan 2026 – Aug 2026
    (–1 % Degression)
    bis 107,7812,35
    10 – 406,7310,35
    40 – 1005,5010,35
    Aug 2026 – Jan 2027
    (–1 % Degression)
    bis 107,7012,23
    10 – 406,6610,25
    40 – 1005,4410,25

    Gibt es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?

    Für Balkonkraftwerke gibt es auch im Jahr 2026 grundsätzlich die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung zu erhalten. Allerdings gilt das nur, wenn das Balkonkraftwerk wie eine vollwertige PV-Anlage angemeldet, im Marktstammdatenregister registriert und mit einem geeigneten Zähler betrieben wird.

    In der Praxis spielen Einspeisevergütungen bei Balkonkraftwerken jedoch kaum eine Rolle: Die eingespeiste Strommenge ist sehr gering, der bürokratische Aufwand vergleichsweise hoch, und der wirtschaftliche Vorteil minimal. Für die meisten Betreiber lohnt sich daher ausschließlich der Eigenverbrauch, da jede selbst genutzte Kilowattstunde deutlich mehr einspart, als über eine Vergütung für die Einspeisung erzielt werden könnte. Entsprechend bleibt der Fokus auch 2026 klar auf dem Eigenverbrauch und nicht auf der Einspeisevergütung.

    Warum die Einspeisevergütung weiterhin wichtig bleibt

    Die Einspeisevergütung bleibt auch 2026 ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Zwar steht heute der Eigenverbrauch im Vordergrund, doch die feste Vergütung sorgt für planbare, zusätzliche Einnahmen über 20 Jahre und macht jede eingespeiste Kilowattstunde berechenbar. Besonders für Anlagen mit hohem Überschuss oder für Besitzer, die eine Volleinspeisung wählen, ist sie ein stabiler finanzieller Vorteil.

    Durch die garantierte Laufzeit bietet sie Sicherheit, auch wenn die Vergütungssätze für neue Anlagen sinken oder sich Marktbedingungen ändern. In Kombination mit dem Nullsteuersatz, den fallenden Anlagenpreisen und den neuen Rahmenbedingungen durch das Solarspitzengesetz bleibt die Einspeisevergütung ein wichtiger Baustein, der Photovoltaik zuverlässig wirtschaftlich macht.

    Häufig gestellte Fragen

    Kann ich zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wechseln?

    Ja, aber ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich und muss dem Netzbetreiber rechtzeitig gemeldet werden. Während des laufenden Jahres kann das Modell nicht geändert werden.

    Ab wann beginnen die 20 Jahre Einspeisevergütung genau?

    Die 20-jährige Vergütung startet im Monat nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage und bleibt anschließend komplett fix – unabhängig von späteren Degressionen oder Gesetzesänderungen.

    Wie stark beeinflusst die Degression meine zukünftige Einspeisevergütung?

    Degressionen betreffen nur neue Anlagen. Wer seine PV bereits in Betrieb hat, behält den Vergütungssatz für die gesamte Laufzeit. Sinkende Vergütungen gelten ausschließlich für spätere Inbetriebnahmen.

    Was passiert, wenn der Strompreis an der Börse negativ wird?

    Für neu installierte Anlagen gilt ab dem 25. Februar 2025 die Nullvergütung: Bei negativen Strompreisen wird für die betroffene Viertelstunde keine Vergütung ausgezahlt. Die ausgefallenen Beträge sollen am Ende des Förderzeitraums ausgeglichen werden.

    Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung?

    Ja – denn der größte wirtschaftliche Vorteil entsteht heute durch den Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart deutlich mehr ein, als man durch Einspeisung verdient. Die Vergütung ist ein zusätzlicher, stabiler Ertrag, aber nicht mehr der Hauptfaktor für die Amortisation.

    ✍️ Geschrieben von:
    Arian lächelt mit verschränkten Armen in die Kamera.
    Arian Elezkurtaj
    Chefredakteur Photovoltaik

    Arian ist leidenschaftlicher Autor mit Fokus auf erneuerbare Energien und nachhaltige Gebäudetechnik. Seit über drei Jahren erstellt er verständliche, praxisorientierte Inhalte zu Wärmepumpen, Förderprogrammen und Energieeffizienz, um Hausbesitzern zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Energieversorgung selbstbewusst zu gestalten.

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