Scroll to view headings
0%
Scroll to view headings
0%

Photovoltaik-Handbuch

KAPITELÜBERSICHT

Einstieg

Grundlagen der Photovoltaik

Planung & Dimensionierung

Kosten & Wirtschaftlichkeit

Installation & Betrieb

Zukunft der Photovoltaik

Rechtliches & FAQ

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland besteht nicht aus einem einzelnen Zuschuss. Stattdessen gibt es mehrere Förderbausteine, die zusammenwirken. Sie betreffen die Investitionskosten, laufende Einnahmen und die steuerliche Behandlung einer PV-Anlage.

Wer diese Bausteine kennt und richtig einordnet, kann besser verstehen, wie sich die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zusammensetzt und welche Vorteile heute bereits automatisch greifen.

Zusammenfassung

  • Die Förderung basiert auf vier Bausteinen: Einspeisevergütung, Steuererleichterungen, KfW-Kredite und regionale Programme.

  • Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre fest, sinkt für neue Anlagen jedoch halbjährlich um 1 %.

  • Seit 2023 gilt 0 % Umsatzsteuer bis 30 kWp, zusätzlich sind Einspeiseeinnahmen einkommensteuerfrei.

  • Das Solarspitzengesetz stärkt Eigenverbrauch und intelligente Steuerung, ohne die Wirtschaftlichkeit wesentlich zu verschlechtern.

  • Wirtschaftlich entscheidend sind heute Eigenverbrauch und Systemkosten, nicht mehr hohe Vergütungssätze.

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Die Förderbausteine für Photovoltaik im Überblick

Die Förderung von Photovoltaik basiert aktuell vor allem auf vier zentralen Bausteinen:

  1. Einspeisevergütung nach dem EEG

  2. Steuerliche Erleichterungen (Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung)

  3. Förderkredite, zum Beispiel über die KfW

  4. Regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen

Diese Bausteine wirken nicht einzeln, sondern ergänzen sich gegenseitig.

Einspeisevergütungs-Rechner
Ermitteln Sie, wie viel Vergütung Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten.
kostenlos & unverbindlich
Ein Smartphone zeigt eine Benutzeroberfläche mit Eingabefeldern für ein Formular.
Einspeisevergütungs-Rechner
Ermitteln Sie, wie viel Vergütung Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten.

Einspeisevergütung einer Photovoltaikanlage

Die Einspeisevergütung regelt, wie viel Geld Betreiber für Solarstrom erhalten, den sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben. Die Höhe hängt unter anderem ab von:

  • Der Größe der Anlage.

  • Der Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung).

  • Dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Wichtig ist dabei: Für neue Anlagen wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 % abgesenkt (Degression). Für eine einmal in Betrieb genommene Anlage bleibt der Satz jedoch über die gesamte Laufzeit konstant.

In der Praxis ist die Einspeisevergütung daher weniger ein Zuschuss, sondern eine planbare, langfristige Einnahmequelle.

Hier ein kurzer Überblick der aktuellen Einspeisevergütung:


Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Die Nächste Degression erfolgt am 01.08.2026. Die Einspeisevergütung ab August 2026 würde dann wie Folgt ausfallen:


Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,71 ct/kWh

12,23 ct/kWh

10–40 kWp

6,67 ct/kWh

10,25 ct/kWh

40–100 kWp

5,45 ct/kWh

10,25 ct/kWh

Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt. Ziel war es, den Ausbau von Solarstrom in Deutschland überhaupt erst wirtschaftlich zu ermöglichen. In den Anfangsjahren war Photovoltaik noch sehr teuer. Entsprechend hoch fiel die Förderung aus: Anfang der 2000er Jahre erhielten Betreiber, je nach Anlagentyp, teils über 50 ct/kWh, da sich PV-Anlagen ohne starke Unterstützung kaum gerechnet hätten.

Mit dem technischen Fortschritt und stark sinkenden Modulpreisen änderten sich diese Rahmenbedingungen grundlegend. Ab etwa 2009/2010 begann eine Phase deutlicher Absenkungen der Einspeisevergütung. Ziel war es, Überförderungen zu vermeiden und die Vergütung an die realen Kosten anzupassen. Besonders zwischen 2010 und 2015 sank die Vergütung stark, von deutlich über 30 ct/kWh auf etwa 12–13 ct/kWh für typische Dachanlagen. In dieser Zeit entwickelte sich Photovoltaik von einer stark geförderten Nischentechnologie zu einer zunehmend marktfähigen Form der Stromerzeugung.

Zwischen 2015 und 2022 wurde die Einspeisevergütung weiter reduziert. Die Anpassung erfolgte nun überwiegend monatlich und abhängig vom Ausbauvolumen. Bis zum Jahr 2022 lag die Vergütung für neue Anlagen nur noch bei rund 6–7 ct/kWh. Mit dem EEG 2023 wurde das System erneut angepasst: Die Vergütungssätze wurden zum Jahresbeginn einmalig angehoben und die zuvor komplexe monatliche Absenkung durch eine planbare halbjährliche Degression ersetzt.

Die Entwicklung zeigt deutlich: Die Einspeisevergütung ist heute nicht mehr der zentrale Wirtschaftsfaktor einer Photovoltaikanlage. Stattdessen liegt der Fokus zunehmend auf Eigenverbrauch, dem Einsatz von Stromspeichern und der Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen. Die Einspeisung ist weiterhin ein wichtiger Baustein, aber nicht mehr der Hauptgrund für eine PV-Installation.

Entwicklung der Einspeisevergütung von 2000-2026

Das Solarspitzengesetz

Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025. Es schreibt vor, dass neue Photovoltaikanlagen ihre Einspeisung ins Stromnetz bei Bedarf reduzieren können müssen. Damit soll verhindert werden, dass bei sehr viel gleichzeitig erzeugtem Solarstrom das Netz überlastet wird. Hier eine kompakte Übersicht der Änderungen:

  • Inkrafttreten: Seit 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. Es regelt den Umgang mit sehr hohen Solarstrommengen im Stromnetz.

  • Betroffene Anlagen: Gilt vor allem für neu installierte Photovoltaikanlagen. Bestehende Anlagen sind in der Regel nicht rückwirkend betroffen.

  • Grundprinzip: Bei Bedarf kann die Einspeisung ins öffentliche Netz begrenzt oder gesteuert werden. Der Eigenverbrauch im Haushalt bleibt vollständig unberührt.

  • 60-Prozent-Regel: Anlagen ohne intelligentes Messsystem (iMSys) dürfen höchstens 60 % ihrer maximal möglichen Leistung ins Stromnetz einspeisen.

  • Intelligentes Messsystem (iMSys): Besteht aus digitalem Zähler plus Kommunikationseinheit. Ermöglicht zeitgenaue Messung und automatische Steuerung durch den Netzbetreiber. Ein einfacher digitaler Zähler („Smart Meter“) reicht dafür nicht aus.

  • Kosten iMSys: Für Anlagen 2–15 kWp gelten Obergrenzen von bis zu 50 € pro Jahr, zusätzlich bis zu 50 € pro Jahr für eine Steuerbox.

  • Negative Strompreise: In Stunden mit negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung vorübergehend. Ziel: mehr Eigenverbrauch und Stromspeicherung.

  • Direktvermarktung: Für Anlagen unter 100 kWp wird sie vereinfacht. Für Einfamilienhäuser meist optional.

  • ZEREZ-ID: Neu für den Netzanschluss. Dient der Digitalisierung und Vereinfachung des Anschlussprozesses.

  • Einordnung: Das Solarspitzengesetz stärkt Eigenverbrauch, Speicher und intelligente Steuerung, ohne die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen spürbar zu verschlechtern.

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen - Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen der sogenannte Nullsteuersatz. Das bedeutet: Beim Kauf und bei der Installation einer PV-Anlage fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Der Vorteil greift direkt beim Kauf, ein Antrag oder eine spätere Erstattung sind nicht erforderlich.

Der Nullsteuersatz gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sowie für alle wesentlichen Bestandteile der Anlage. Dazu zählen unter anderem Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Unterkonstruktion und die Montage. Die Rechnung wird vom Installationsbetrieb direkt mit 0 % Umsatzsteuer ausgestellt. Dadurch sinken die Anschaffungskosten sofort spürbar.

Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem Wohngebäude oder einem überwiegend privat genutzten Gebäude installiert wird. Nicht vom Nullsteuersatz erfasst sind Reparaturen, Wartungen oder reine Serviceleistungen an bestehenden Anlagen.

Neben dem Wegfall der Umsatzsteuer gibt es eine zweite wichtige steuerliche Entlastung. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit. Das betrifft insbesondere die Erträge aus der Einspeisevergütung. Diese Regelung gilt unabhängig vom Nullsteuersatz und ergänzt ihn sinnvoll.

In der Praxis bedeutet das: Die Photovoltaikanlage wird bereits beim Kauf günstiger, und die laufenden Einnahmen bleiben steuerfrei. Damit reduziert sich sowohl die Anfangsinvestition als auch der spätere steuerliche Aufwand deutlich.

KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite für Photovoltaik

Die KfW ist die staatliche Förderbank Deutschlands. Sie unterstützt Photovoltaikanlagen in erster Linie über zinsgünstige Kredite, nicht über direkte Zuschüsse. Ziel ist es, die Finanzierung von PV-Anlagen planbarer und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.

Das zentrale Förderinstrument ist der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Über dieses Programm können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Förderfähig sind unter anderem Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Erweiterungen bestehender Anlagen sowie Repowering-Maßnahmen.

Der Förderantrag wird vor Beginn des Projekts gestellt und läuft immer über die eigene Hausbank. Förderberechtigt sind private Eigentümer, Unternehmen und Kommunen in Deutschland. Nicht förderfähig sind dagegen Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Balkonkraftwerke.

In der Praxis bietet die KfW-Förderung vor allem Vorteile durch günstige Zinssätze, flexible Laufzeiten und hohe Kreditbeträge. Dadurch lässt sich eine Photovoltaikanlage auch ohne hohes Eigenkapital solide finanzieren und langfristig wirtschaftlich umsetzen.

Regionale Förderungen für Photovoltaik

Regionale Photovoltaikanbieter bieten häufig zeitlich begrenzte Aktionen oder Sonderangebote an. Diese richten sich meist an Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage neu installieren oder ihre Anlage um zusätzliche Komponenten wie Stromspeicher, Wallbox oder ein Energiemanagementsystem erweitern möchten.

Solche Aktionen entstehen oft saisonal, zum Beispiel im Frühjahr oder Herbst, oder im Rahmen von regionalen Messen und Veranstaltungen. Häufig handelt es sich um vergünstigte Komplettpakete, Preisnachlässe auf einzelne Komponenten oder Kombiangebote, bei denen mehrere Bausteine günstiger angeboten werden als einzeln. Auch zinsgünstige Finanzierungen über regionale Partnerbanken oder Sonderkonditionen bei bestimmten Komponenten sind keine Seltenheit.

Fazit

Die Förderung von Photovoltaik in Deutschland besteht nicht aus einem einzelnen Zuschuss, sondern aus mehreren Bausteinen, die gemeinsam wirken. Die Einspeisevergütung sorgt für planbare Einnahmen über 20 Jahre, der Nullsteuersatz senkt die Investitionskosten direkt beim Kauf und die Einkommensteuerbefreiung reduziert den bürokratischen Aufwand. Ergänzend ermöglichen KfW-Kredite eine solide Finanzierung, während regionale Programme zusätzliche Vorteile bieten können.

Gleichzeitig zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik heute nicht mehr primär von hohen Vergütungssätzen abhängt. Entscheidend sind Eigenverbrauch, intelligente Steuerung und eine saubere Planung.

Wer die Förderinstrumente richtig einordnet, erkennt: Ein großer Teil der Unterstützung greift automatisch. Photovoltaik ist damit weniger von einzelnen Zuschüssen abhängig, sondern strukturell wirtschaftlich attraktiv, besonders bei langfristiger Nutzung.

Vergleichen Sie regionale Fachbetriebe und sparen Sie bis zu 30%
kostenlos & unverbindlich
  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

Vergleichen Sie regionale Fachbetriebe und sparen Sie bis zu 30%
kostenlos & unverbindlich
  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

Häufig gestellte Fragen

Kommentare werden geladen...