Förderung & Finanzierung
PV Förderung Berlin 2026 – Zuschüsse, SolarPLUS & EEG

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
Berlin fördert Photovoltaikanlagen im Jahr 2026 weiterhin über das Landesprogramm SolarPLUS. Das Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse für PV-Anlagen, Batteriespeicher und vorbereitende Maßnahmen bereit und ergänzt damit die bundesweiten Förderinstrumente wie den KfW-Kredit 270, die Einspeisevergütung und den Nullsteuersatz. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Berlin" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
SolarPLUS bietet 2026 in Berlin nicht rückzahlbare Zuschüsse für PV-Dachanlagen, Batteriespeicher, Steckersolargeräte und vorbereitende Maßnahmen.
Je nach Objekt sind Förderbeträge bis 15.000 € (Einfamilienhäuser) bzw. 30.000 € (Mehrfamilienhäuser und Gewerbe) möglich; die Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen.
Ergänzend stehen bundesweite Förderungen wie der KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp zur Verfügung.
Photovoltaik-Förderung Berlin: Das Wichtigste in Kürze
Berlin bezuschusst im Jahr 2026 mit dem Programm "SolarPLUS" Photovoltaikanlagen
Das Landesprogramm SolarPLUS unterstützt in Berlin auch im Jahr 2026 die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gefördert werden unter anderem PV-Dachanlagen, Stromspeicher, Steckersolargeräte sowie vorbereitende Maßnahmen wie Dachgutachten oder Mess- und Zählerkonzepte. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Je nach Maßnahme sind Zuschüsse bis zu 15.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bis zu 30.000 € für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe möglich. SolarPLUS eignet sich zudem für Mieterstromprojekte sowie besondere PV-Lösungen wie Fassaden- oder Gründach-Photovoltaik und kann mit bundesweiten Förderprogrammen kombiniert werden.
Hier eine Kurzübersicht zu der Photovoltaik Förderung in Berlin:
Kategorie | Information |
|---|---|
Art der Förderung | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Förderfähige Maßnahmen | PV-Dachanlagen, Batteriespeicher, Steckersolargeräte, Dachgutachten, Mess- und Zählerkonzepte |
Zuschusshöhe | Bis 15.000 € (Ein-/Zweifamilienhäuser), bis 30.000 € (Mehrfamilienhäuser/Gewerbe) |
Besondere Anwendungsfälle | Mieterstromprojekte, Fassaden-PV, Gründach-PV |
Antragsvoraussetzung | Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden |
Kombinierbarkeit | Kombination mit bundesweiten Förderprogrammen möglich (z. B. KfW, EEG) |
Zielgruppen | Private Eigentümer, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Gewerbe |
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Das Landesprogramm SolarPLUS förderte private, gewerbliche und öffentliche PV-Projekte mit Zuschüssen für Speicher, Zählerschränke, Elektrotechnik und Planung.
Steckersolargeräte (Balkon-PV) wurden pauschal mit bis zu 250 € bezuschusst – auch für Mieter:innen und Kleingartenpächter:innen.
Unternehmen konnten über SolarPLUS Zuschüsse für PV-Anlagen und Speichersysteme beantragen, abhängig von Betriebsgröße.
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
SolarPLUS lief mit unverändertem Umfang weiter, die Antragsannahme wurde aber im Oktober 2025 vorübergehend gestoppt.
Das Förderprogramm SolarReadiness unterstützte Berlins Bezirke bei der PV-Vorbereitung öffentlicher Gebäude mit bis zu 4 Mio. €.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Durch SolarPLUS bietet Berlin auch 2026 attraktive Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. In Kombination mit den bundesweiten Fördermechanismen bleibt die Umsetzung von PV-Projekten wirtschaftlich sehr gut darstellbar. Die klare Struktur der Förderung, die hohen Förderbeträge und die Kombinierbarkeit mit weiteren Programmen machen SolarPLUS zu einem wichtigen Baustein für private, gewerbliche und gemeinschaftliche PV-Lösungen in der Hauptstadt.

















