Förderung & Finanzierung
Photovoltaik-Förderung Niedersachsen 2026: Zuschüsse & KfW

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
Eine landesweite Förderung in Niedersachsen gibt es 2026 nicht. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Niedersachsen" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
Niedersachsen bietet 2026 keine eigenen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen; frühere Zuschüsse sind ausgelaufen.
Relevante Förderungen stehen bundesweit zur Verfügung: KfW-Kredit 270, EEG-Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz für Anlagen bis 30 kWp.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine Solardach-Pflicht bei Neubauten, wodurch PV-Anlagen bei neuen Gebäuden zum Standard werden.
Werden Photovoltaikanlagen in Niedersachsen gefördert?
Ja, eine landesweite Photovoltaik-Förderung gibt es Niedersachsen gibt es auch 2026 , jedoch nur mit Einschränkungen.
Im NBank-Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ kann eine Photovoltaikanlage gefördert werden, jedoch nur als Bestandteil eines kombinierten Maßnahmenpakets. Voraussetzung ist die Umsetzung von mindestens zwei aufeinander abgestimmten Klimaschutzmaßnahmen sowie der Nachweis einer CO₂-Einsparung von mindestens 50 %. Photovoltaik kann dabei eine der Maßnahmen sein, eine alleinige Förderung ist nicht möglich.
Der Zuschuss beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Das Programm wurde zuletzt um drei Monate verlängert und läuft aktuell bis zum 31. März 2026.
Hier eine Kurzübersicht zu der Photovoltaik Förderung in Niedersachsen:
Kategorie | Information |
|---|---|
Art der Förderung | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Förderfähige Maßnahmen | Photovoltaikanlagen als Teil eines Maßnahmenpakets (z. B. PV in Kombination mit Wärmepumpe, Energiemanagement oder Effizienzmaßnahmen) |
Zuschusshöhe | Bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten |
Mindestanforderung | Umsetzung von mindestens zwei Maßnahmen und Nachweis von mindestens 50 % CO₂-Einsparung |
Besondere Anwendungsfälle | Integrierte Klimaschutz- und Effizienzprojekte in Wohn-, Nichtwohn- und Gewerbegebäuden |
Antragsvoraussetzung | Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden |
Kombinierbarkeit | Kombination mit Bundesförderungen möglich, sofern beihilferechtlich zulässig (z. B. KfW, EEG) |
Zielgruppen | Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft, öffentliche Einrichtungen und weitere institutionelle Antragsteller |
Programmlaufzeit | Aktuell verlängert bis 31. März 2026 |
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Das Land förderte gewerbliche PV-Anlagen über die Programme „Invest GRW“ und „Invest EFRE“ mit Zuschüssen von bis zu 65 % für CO₂-reduzierende Maßnahmen.
Mit der Klimaschutzrichtlinie unterstützte Niedersachsen auch KMU, Kommunen und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 70 % Zuschuss bei PV-Investitionen.
Für private Haushalte gab es keine landesweiten Zuschüsse, einige Städte boten jedoch Förderungen für Balkonkraftwerke (z. B. Göttingen, Braunschweig).
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Ein neues Förderprogramm für kommunale PV-Anlagen startete – mit Zuschüssen bis 45 % (Dach) bzw. 50 % (Freifläche), max. 500.000 € pro Projekt.
Ein Agri-PV-Demonstrationsprojekt in Dörverden wurde mit 400.000 € vom Umweltministerium unterstützt.
Die Klimaschutz- und Investitionsprogramme für Unternehmen liefen weiter und wurden verstärkt für PV-Nutzung im Eigenbedarf eingesetzt.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit – Welche Förderprogramme gibt es aktuell in Niedersachsen?
In Niedersachsen gibt es 2026 weiterhin keine eigenständigen Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen. Eine Ausnahme bildet das NBank-Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz“, bei dem Photovoltaik als Teil eines Maßnahmenpakets mit mindestens zwei Klimaschutzmaßnahmen und 50 % CO₂-Einsparung mit bis zu 45 % bezuschusst werden kann. Entscheidend bleiben jedoch die bundesweiten Förderinstrumente: der KfW-Kredit 270, die 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung sowie der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp. Trotz begrenzter Landesförderung bleibt Photovoltaik in Niedersachsen wirtschaftlich attraktiv, besonders bei hohem Eigenverbrauch und in Kombination mit einem Stromspeicher.

















