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In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Rheinland-Pfalz" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik im Jahr 2026 (Stand: 2.12.2025).

  • Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.

  • Steuerliche Vorteile: Keine Mehrwertsteuer beim Kauf und Befreiung von der Einkommensteuer bis 30 kWp.

Inhaltsverzeichnis

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Welche Zuschüsse gibt es in Rheinland-Pfalz?

Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2026.

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Die ISB förderte PV-Anlagen auf selbstgenutztem Wohnraum mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen (bis 25 %), sofern der Strom vollständig selbst verbraucht wurde.

  • Für Mietwohnungen gab es Zuschüsse bis zu 40 % im Rahmen der Landeswohnraumförderung, ebenfalls nur bei vollem Eigenverbrauch.

  • Kommunen erhielten über das KIPKI-Programm rund 44 € pro Einwohner zur Finanzierung lokaler Klimaschutzmaßnahmen – darunter auch PV, Speicher und Balkonkraftwerke.

  • Gewerbe und Freiberufler konnten über den „Effizienzkredit RLP“ PV-Investitionen zinsgünstig finanzieren (bis 10 Mio. € Kreditvolumen).

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Die Programme der ISB für Wohnungsbau und Mieterstrom liefen weiter.

  • Agri-PV wurde weiterhin nur im Rahmen von Pilotprojekten unterstützt.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Rheinland-Pfalz im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite ("KfW-Kredit 270"), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.

Häufig gestellte Fragen

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