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Seit dem 1. Januar 2023 gilt für viele Photovoltaikanlagen in Deutschland der sogenannte Nullsteuersatz.
Das bedeutet: Auf Kauf und Installation fällt keine Mehrwertsteuer mehr an. Auch 2026 bleibt diese Regelung bestehen. Wer heute eine PV-Anlage plant, spart dadurch weiterhin 19 % gegenüber der früheren Besteuerung.

Zusammenfassung

  • Seit 2023 gilt für viele Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz, sodass beim Kauf und bei der Installation keine Mehrwertsteuer mehr anfällt. Auch 2026 bleibt diese Regelung bestehen.

  • Voraussetzung ist in der Regel eine Installation auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes. Begünstigt sind neben Modulen auch Wechselrichter, Speicher und die Montage.

  • Nicht umfasst sind dagegen typische Zusatzprodukte wie Wallboxen oder reine Wartungsleistungen.

  • Die Ersparnis beträgt 19 % des Anlagenpreises und verkürzt die Amortisationszeit spürbar.

  • Für private Betreiber ist kein Antrag nötig. Die Rechnung wird direkt mit 0 % Umsatzsteuer ausgestellt, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Inhaltsverzeichnis

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

Bleibt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik 2026 bei 0 %?

Ja. Der Nullsteuersatz gilt weiterhin unbefristet.

Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022. Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen wird seitdem mit 0 % Umsatzsteuer berechnet. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, und auch für 2026 sind keine Änderungen angekündigt.

Für Anlagenbetreiber bedeutet das Planungssicherheit: Wer eine Anlage kauft, bekommt sie weiterhin ohne Mehrwertsteuer berechnet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann gilt der Nullsteuersatz?

Die Steuerbefreiung greift, wenn die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird und eine typische Größenordnung für private Nutzung hat. In der Praxis betrifft das die überwiegende Zahl aller Ein- und Zweifamilienhäuser sowie viele Mehrfamilienhäuser.

Entscheidend sind drei Punkte:

  1. Erstens muss es sich um eine Photovoltaikanlage handeln, die auf einem Wohngebäude oder in unmittelbarer Nähe installiert wird, etwa auf dem Dach, der Garage oder dem Carport.

  2. Zweitens muss die Anlage im Rahmen der gesetzlichen Grenzen liegen, die typischerweise bei bis zu 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit angesetzt werden.

  3. Drittens muss es sich um eine Lieferung inklusive Installation handeln, also um den tatsächlichen Erwerb der Anlage.

Freiflächenanlagen ohne direkten Bezug zum Wohngebäude fallen in der Regel nicht unter die Befreiung.

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Welche Bestandteile sind mehrwertsteuerfrei?

Die 0 % gelten nicht nur für die Solarmodule selbst. Auch die wesentlichen Komponenten und die Montage sind umfasst.

Dazu gehören insbesondere:

  • Solarmodule

  • Wechselrichter

  • Batteriespeicher

  • Unterkonstruktion und Montagematerial

  • Verkabelung und Anschluss

  • Planung und Installation

Nicht begünstigt sind hingegen typische Zusatzprodukte ohne unmittelbare Funktion für die Stromerzeugung, etwa eine Wallbox für das E-Auto oder reine Wartungs- und Reparaturleistungen.

Wichtig: Die Rechnung muss korrekt ausgestellt sein. Der Anbieter weist 0 % Umsatzsteuer aus. Dafür muss kein gesonderten Antrag gestellt werden.

Wie viel spart man konkret?

Der Effekt ist spürbar. Vor 2023 wurden auf eine PV-Anlage 19 % Mehrwertsteuer berechnet. Bei einer Investition von 20.000 Euro entspricht das einer Ersparnis von 3.800 Euro.

Die einfache Formel lautet:

Ersparnis = Anlagenpreis × 0,19

Gerade bei Anlagen mit Speicher summiert sich das schnell auf mehrere tausend Euro. Das verkürzt die Amortisationszeit deutlich und verbessert die Gesamtrendite der Anlage.

Gilt die 0 % Regel auch für Stromspeicher?

Ja. Stromspeicher sind ausdrücklich mit umfasst, sofern sie dem Betrieb der Photovoltaikanlage dienen. Das gilt sowohl für gemeinsam gekaufte Systeme als auch für nachträglich installierte Speicher, wenn sie einer begünstigten Anlage zugeordnet werden können.

Entscheidend ist, dass der Speicher fest installiert ist und der Speicherung von Solarstrom dient.

Was ist mit Einspeisung und Eigenverbrauch?

Die Mehrwertsteuerbefreiung betrifft in erster Linie Kauf und Installation. Für viele private Betreiber spielt zusätzlich die umsatzsteuerliche Behandlung der Einspeisung eine Rolle.

Seit 2023 entscheiden sich viele Betreiber für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Dadurch entfällt in der Praxis die laufende Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom. Gleichzeitig besteht aber auch kein Vorsteuerabzug mehr, was durch die 0 % beim Kauf meist unerheblich ist.

Der Eigenverbrauch selbst führt bei Anlagen unter dem Nullsteuersatz in der Regel nicht zu zusätzlicher Umsatzsteuerbelastung. Dadurch wird die private Nutzung des erzeugten Stroms besonders attraktiv.

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    Michael T.

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    Ute F.

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    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein lächelnder Mann mit Brille und Bart, der ein hellblaues Hemd und eine Krawatte trägt, vor einem Naturhintergrund.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 3.310 € gespart.

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  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

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    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

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Photovoltaik bleibt 2026 mehrwertsteuerfrei

Auch 2026 gilt für viele Photovoltaikanlagen weiterhin der Nullsteuersatz von 0 %. Wer eine Anlage auf einem Wohngebäude oder in unmittelbarer Nähe installiert, spart beim Kauf und bei der Installation 19 % Mehrwertsteuer.

Die Regelung ist unbefristet, rechtlich klar verankert und in der Praxis unkompliziert: Keine Antragstellung, keine komplizierten Nachweise im Vorfeld, die Rechnung wird direkt mit 0 % ausgestellt.

Für private Hausbesitzer bedeutet das: Die Investition in eine Photovoltaikanlage bleibt steuerlich attraktiv, planbar und wirtschaftlich sinnvoll.

Häufig gestellte Fragen

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