Förderung & Finanzierung
Photovoltaik Brandenburg 2026: Förderung & Zuschüsse

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
In Brandenburg gibt es aktuell, für das Jahr 2026, keine landesweite Photovoltaik-Förderung. Bundesweit bleiben jedoch Einspeisevergütung, Zinsgünstige Kredite durch die KfW, sowie die Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, bestehen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Brandenburg" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
In Brandenburg gibt es 2026 keine landesweite PV-Zuschussförderung.
Bundesweit sichern der KfW-Kredit 270 und die EEG-Einspeisevergütung die Finanzierung und Einnahmen für PV-Anlagen
Der 0 %-Mehrwertsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp senkt die Investitionskosten erheblich
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Brandenburg?
Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme in Brandenburg für das Jahr 2026.
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Das Land startete über die ILB neue EFRE-Programme für gewerbliche PV-Vorhaben, vor allem für Agri-PV und Floating-PV, mit Zuschüssen bis 45 %.
Das Brandenburg-Paket Energie (BEn) förderte bis Ende 2024 PV-Projekte zur Energieeinsparung in Unternehmen, Kommunen und Vereinen.
In mehreren Landkreisen liefen kommunale Programme für Balkonkraftwerke an (z. B. Havelland mit 180 € Zuschuss pro Gerät).
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Die EFRE-Förderung für PV und Speicher wurde ausgeweitet – mit zusätzlichem Programm für Wasserstoff und Batteriespeicher, förderfähig ab 200.000 € Investition.
Im Landkreis Havelland wurde das Förderprogramm für Stecker-Solargeräte offiziell gestartet (180 € pauschal pro Anlage).
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Leider gibt es aktuell keine Informationen zu bevorstehenden Förderprogrammen für das Bundesland Brandenburg im Jahr 2026. Bundesweite Fördermaßnahmen wie die Einspeisevergütung, zinsgünstige KfW-Kredite ("KfW-Kredit 270"), sowie der Nullsteuersatz, bleiben auch für das Neue Jahr 2026 bestehen.









