Förderung & Finanzierung
Photovoltaik Förderung Saarland 2026: Aktuelle Zuschüsse

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
Im Saarland gibt es 2026 keine landesweite Zuschussförderung für private PV-Anlagen. Die Finanzierung läuft vor allem über bundesweite Programme (KfW-Kredit 270, EEG-Vergütung, 0 % Umsatzsteuer).
Zusammenfassung
Im Saarland gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse.
Die EEG-Einspeisevergütung garantiert feste Vergütungssätze für 20 Jahre, ergänzt durch steuerliche Vorteile wie 0 % Umsatzsteuer und Einkommensteuerbefreiung
Eine Solarpflicht gibt es im Saarland nicht, sodass Anlagen freiwillig installiert werden können
Welche Förderungen gibt es im Saarland?
Das Saarland selbst zahlt 2026 keine Zuschüsse für private Photovoltaikanlagen.
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Die SIKB vergab zinsgünstige Modernisierungskredite (1 %) für selbstgenutzte Eigenheime – auch für PV-Anlagen und Speicher.
Stromkunden der Stadtwerke Homburg erhielten 50 € Zuschuss für Balkonkraftwerke bis 600 W.
In Neunkirchen bot die KEW einen Bonus von bis zu 450 € für neue PV-Anlagen bei gleichzeitigem 10-Jahres-Stromvertrag.
Landwirte konnten weiterhin Flächenprämien für Grünland mit Agri-PV erhalten.
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Die Wohnraumförderung der SIKB blieb bestehen – u. a. auch für energetische PV-Sanierungen in WEGs.
Kommunale Programme (z. B. in Neunkirchen und Homburg) liefen weiter.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit
Auch ohne direkte Landeszuschüsse im Jahr 2026 rechnet sich eine PV-Anlage im Saarland. Bundesförderungen, Steuererleichterungen und die Finanzierung über die KfW halten die Einstiegskosten überschaubar. Wer auf Eigenverbrauch setzt und die Einspeisevergütung nutzt, profitiert langfristig von stabilen Stromkosten und macht sich unabhängiger vom Energiemarkt.









