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Im Saarland gibt es 2026 keine landesweite Zuschussförderung für private PV-Anlagen. Die Finanzierung läuft vor allem über bundesweite Programme (KfW-Kredit 270, EEG-Vergütung, 0 % Umsatzsteuer).

Zusammenfassung

  • In Schleswig-Holstein gibt es keine aktuellen Informationen zu einer Photovoltaik-Förderung im Jahr 2026

  • Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei und von der Umsatzsteuer befreit, was die Investition attraktiver macht

  • Bundesweit profitieren Anlagenbesitzer von der Einspeisevergütung und KfW-Krediten wie dem Programm 270.

Inhaltsverzeichnis

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Welche Zuschüsse gibt es in Schleswig-Holstein?

Nach derzeitigem Stand, gibt es keine Landesförderung für eine Photovoltaikanlage in Schleswig-Holstein.

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Die Städte Kiel und Lübeck unterstützten PV-Anlagen mit eigenen Programmen – z. B. 300 €/kWp für Dachanlagen in Kiel oder pauschal 100 € für Balkon-PV.

  • Für KMU startete eine Landesförderung für Batteriespeicher zur besseren Integration von PV-Strom.

  • Die IB.SH vergab weiterhin zinsgünstige Kredite für PV-Investitionen in Unternehmen und Landwirtschaft.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Die kommunalen Programme in Kiel und Lübeck wurden fortgeführt – inklusive Zuschüssen für Mieterstromanlagen, PV-Gutachten und Steckersolargeräte.

  • Kommunen konnten weiterhin über das EKSH-Programm „KliKom“ Zuschüsse für beispielhafte Solarprojekte beantragen.

  • Das Landesdarlehen der IB.SH blieb für private wie gewerbliche PV-Investitionen attraktiv.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

Auch ohne direkte Landeszuschüsse im Jahr 2026 rechnet sich eine PV-Anlage im Saarland. Bundesförderungen, Steuererleichterungen und die Finanzierung über die KfW halten die Einstiegskosten überschaubar. Wer auf Eigenverbrauch setzt und die Einspeisevergütung nutzt, profitiert langfristig von stabilen Stromkosten und macht sich unabhängiger vom Energiemarkt.

Häufig gestellte Fragen

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