Scroll to view headings
0%
Scroll to view headings
0%

In Bremen stehen 2026 keine direkten Landeszuschüsse für private Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Stattdessen erfolgt die Förderung über das Programm „Rund ums Haus/PV nach Plan“ der Bremer Aufbau-Bank, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen, Speicher und notwendige Installationsarbeiten bereitstellt. Ergänzend können Anlagenbetreiber bundesweite Förderinstrumente wie den KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung und den Nullsteuersatz nutzen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Bremen" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • In Bremen gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse für private Photovoltaikanlagen.

  • Die Förderung erfolgt über das BAB-Programm „Rund ums Haus/PV nach Plan“, das zinsgünstige Darlehen bis 50.000 € für PV-Anlagen, Speicher und Installation bereitstellt.

  • Ergänzend stehen bundesweite Förderinstrumente zur Verfügung: der KfW-Kredit 270, die garantierte EEG-Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp.

  • PV-Anlagen bleiben damit trotz fehlender Zuschüsse wirtschaftlich attraktiv, insbesondere in Kombination mit Speicher und Eigenverbrauchsoptimierung.

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Welche Zuschüsse gibt es in Bremen 2026?

Es gibt 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen in Bremen.

Dennoch wird In Bremen die Installation einer Photovoltaikanlage über das Förderprogramm „Rund ums Haus/PV nach Plan“ der Bremer Aufbau-Bank unterstützt. Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro und kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Gefördert werden Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur und notwendiger baulicher Maßnahmen. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden im Land Bremen.


Hier ein Kurzüberblick über die BAB "Rund ums Haus/PV nach Plan"


Kategorie

Information

Art der Förderung

Zinsgünstiges Darlehen

Maximale Kredithöhe

Bis 50.000 €

Finanzierungsanteil

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehenslaufzeit

Bis zu 10 Jahre

Förderfähige Maßnahmen

PV-Anlage, Wechselrichter (> 800 W), Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur, Elektroinstallation, bauliche Nebenarbeiten

Antragsberechtigt

Private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden im Land Bremen

Kombinierbarkeit

Kann mit bundesweiten Förderungen (z. B. KfW, EEG) kombiniert werden

Besonderheit

Förderung ausschließlich als Kredit, keine Zuschüsse

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Private Haushalte erhielten über die SWB einen Zuschuss von 500 € für neue PV-Anlagen bzw. 750 € bei zusätzlicher Wallbox.

  • Bremerhaven bot über die BIS einen Zuschuss von 25 % für PV-Anlagen mit Speicher (Programm endete Mitte 2024).

  • Die BAB startete ein neues Förderdarlehen für PV-Investitionen bis 50.000 €, offen für Privatpersonen und Unternehmen.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Die Mini-PV-Förderung für Eigentümer:innen war im Laufe des Jahres ausgeschöpft, für Mieter:innen blieb sie verfügbar.

  • Die EFRE-Zuschüsse für PV blieben zentral – insbesondere für kommunale Gebäude, soziale Träger und gewerbliche PV-Projekte mit CO₂-Einsparziel.

  • Für Agri-PV gab es keine separate Landesförderung, lediglich Erleichterungen bei Genehmigungen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

Einspeisevergütungs-Rechner
Ermitteln Sie, wie viel Vergütung Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten.
kostenlos & unverbindlich
Ein Smartphone zeigt eine Benutzeroberfläche mit Eingabefeldern für ein Formular.
Einspeisevergütungs-Rechner
Ermitteln Sie, wie viel Vergütung Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten.
Einspeisevergütungs-Rechner
Ermitteln Sie, wie viel Vergütung Sie für eingespeisten Solarstrom erhalten.
kostenlos & unverbindlich
Ein Smartphone zeigt eine Benutzeroberfläche mit Eingabefeldern für ein Formular.

Fazit zur Photovoltaik-Förderung Bremen 2026

Auch ohne direkte Landeszuschüsse bleibt Photovoltaik in Bremen durch das Darlehensprogramm „Rund ums Haus/PV nach Plan“ sowie die bundesweiten Förderinstrumente 2026 wirtschaftlich attraktiv. Zinsgünstige Kredite, eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre und der Nullsteuersatz reduzieren die Investitionskosten deutlich. Für Eigentümer, die PV-Anlagen mit Speicher oder Ladeinfrastruktur kombinieren möchten, bietet Bremen damit weiterhin eine solide finanzielle Grundlage für die Umsetzung ihrer Solarprojekte.

Häufig gestellte Fragen

Kommentare werden geladen...
Kommentare werden geladen...

Worauf soll die Solaranlage installiert werden?

Ein- / Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Firmengebäude
Sonstiges
SSLDSGVO
Avatar 1Avatar 2Avatar 3Avatar 4Avatar 5
Geprüfte Fachbetriebe
Nur aus Ihrer Region
kostenlos & unverbindlich
DSGVO-konform
Keine versteckten Kosten
Geprüfte Fachbetriebe
Nur aus Ihrer Region
kostenlos & unverbindlich
DSGVO-konform
Keine versteckten Kosten

Ratgeber Photovoltaik

Ratgeber Photovoltaik

Ratgeber Photovoltaik