Förderung & Finanzierung
Photovoltaik Förderung Bremen 2026: Zuschüsse & Programme

M. Eng. Ralf Teiwes
Stand:
24.12.2025
In Bremen stehen 2026 keine direkten Landeszuschüsse für private Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Stattdessen erfolgt die Förderung über das Programm „Rund ums Haus/PV nach Plan“ der Bremer Aufbau-Bank, das zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen, Speicher und notwendige Installationsarbeiten bereitstellt. Ergänzend können Anlagenbetreiber bundesweite Förderinstrumente wie den KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung und den Nullsteuersatz nutzen. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Bremen" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.
Zusammenfassung
In Bremen gibt es 2026 keine direkten Landeszuschüsse für private Photovoltaikanlagen.
Die Förderung erfolgt über das BAB-Programm „Rund ums Haus/PV nach Plan“, das zinsgünstige Darlehen bis 50.000 € für PV-Anlagen, Speicher und Installation bereitstellt.
Ergänzend stehen bundesweite Förderinstrumente zur Verfügung: der KfW-Kredit 270, die garantierte EEG-Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp.
PV-Anlagen bleiben damit trotz fehlender Zuschüsse wirtschaftlich attraktiv, insbesondere in Kombination mit Speicher und Eigenverbrauchsoptimierung.
Welche Zuschüsse gibt es in Bremen 2026?
Es gibt 2026 keine direkten Landeszuschüsse für Photovoltaikanlagen in Bremen.
Dennoch wird In Bremen die Installation einer Photovoltaikanlage über das Förderprogramm „Rund ums Haus/PV nach Plan“ der Bremer Aufbau-Bank unterstützt. Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro und kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Gefördert werden Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur und notwendiger baulicher Maßnahmen. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden im Land Bremen.
Hier ein Kurzüberblick über die BAB "Rund ums Haus/PV nach Plan"
Kategorie | Information |
|---|---|
Art der Förderung | Zinsgünstiges Darlehen |
Maximale Kredithöhe | Bis 50.000 € |
Finanzierungsanteil | Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
Darlehenslaufzeit | Bis zu 10 Jahre |
Förderfähige Maßnahmen | PV-Anlage, Wechselrichter (> 800 W), Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur, Elektroinstallation, bauliche Nebenarbeiten |
Antragsberechtigt | Private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden im Land Bremen |
Kombinierbarkeit | Kann mit bundesweiten Förderungen (z. B. KfW, EEG) kombiniert werden |
Besonderheit | Förderung ausschließlich als Kredit, keine Zuschüsse |
Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025
Vergangene Förderungen im Jahr 2024:
Private Haushalte erhielten über die SWB einen Zuschuss von 500 € für neue PV-Anlagen bzw. 750 € bei zusätzlicher Wallbox.
Bremerhaven bot über die BIS einen Zuschuss von 25 % für PV-Anlagen mit Speicher (Programm endete Mitte 2024).
Die BAB startete ein neues Förderdarlehen für PV-Investitionen bis 50.000 €, offen für Privatpersonen und Unternehmen.
Vergangene Förderungen im Jahr 2025:
Die Mini-PV-Förderung für Eigentümer:innen war im Laufe des Jahres ausgeschöpft, für Mieter:innen blieb sie verfügbar.
Die EFRE-Zuschüsse für PV blieben zentral – insbesondere für kommunale Gebäude, soziale Träger und gewerbliche PV-Projekte mit CO₂-Einsparziel.
Für Agri-PV gab es keine separate Landesförderung, lediglich Erleichterungen bei Genehmigungen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“
Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Kategorie | Inhalt |
|---|---|
Was wird gefördert? | Photovoltaik (PV): |
Nicht förderfähig | • Balkonkraftwerke |
Wer wird gefördert? | • Privatpersonen |
Kreditkonditionen | Kreditrahmen: |
Wichtige PV+Speicher-Punkte | 1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung). |
EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)
Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.
Anlagengröße (Gebäude-PV) | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.
Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.
Fazit zur Photovoltaik-Förderung Bremen 2026
Auch ohne direkte Landeszuschüsse bleibt Photovoltaik in Bremen durch das Darlehensprogramm „Rund ums Haus/PV nach Plan“ sowie die bundesweiten Förderinstrumente 2026 wirtschaftlich attraktiv. Zinsgünstige Kredite, eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre und der Nullsteuersatz reduzieren die Investitionskosten deutlich. Für Eigentümer, die PV-Anlagen mit Speicher oder Ladeinfrastruktur kombinieren möchten, bietet Bremen damit weiterhin eine solide finanzielle Grundlage für die Umsetzung ihrer Solarprojekte.









