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Hamburg bezuschusst Photovoltaikanlagen im Jahr 2026 über die Gründachförderung, die zusätzliche Kosten einer PV-Installation auf begrünten Dachflächen unterstützt. Ergänzend stehen bundesweite Förderinstrumente wie die Einspeisevergütung, der Nullsteuersatz und der KfW-Kredit 270 zur Verfügung. Bei Änderungen zum Thema "Photovoltaik Förderung in Hamburg" halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2026.

Zusammenfassung

  • Die Hamburger Gründachförderung unterstützt 2026 die Installation von Photovoltaikanlagen auf begrünten Dachflächen, indem sie die dafür entstehenden zusätzlichen Kosten bezuschusst.

  • Gefördert werden ausschließlich bauliche Zusatzmaßnahmen wie Unterkonstruktionen, Wurzelschutzschichten und statische Verstärkungen; die PV-Module selbst sind nicht förderfähig.

  • Bundesweit stehen weiterhin die EEG-Einspeisevergütung, der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp sowie der KfW-Kredit 270 zur Verfügung.

  • Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert; ab Februar 2026 erfolgt eine halbjährliche Degression von 1 %.

Inhaltsverzeichnis

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Welche Förderung für Photovoltaik gibt es in Hamburg?

Die Hamburger Gründachförderung unterstützt neben der Dachbegrünung auch die Kombination eines Gründachs mit einer Photovoltaikanlage.

Die PV-Module selbst werden nicht gefördert, jedoch übernimmt die IFB Hamburg 40–60 % der zusätzlichen Kosten, die speziell für die Installation einer PV-Anlage auf einem Gründach entstehen. Dazu zählen insbesondere Unterkonstruktionen, Wurzelschutzschichten und statische Verstärkungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 € pro Quadratmeter Modulfläche und maximal 100.000 € pro Gebäude.

Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Wohneigentümergemeinschaften und Unternehmen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Damit wird die Umsetzung eines kombinierten Solar-Gründachs wirtschaftlich deutlich attraktiver.

Hier ein Kurzüberblick über die Hamburger Gründachförderung:


Kategorie

Information

Art der Förderung

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Förderhöhe

40–60 % der förderfähigen Zusatzkosten

Maximaler Zuschuss

bis 50 €/m² Modulfläche, max. 100.000 € pro Gebäude

Was wird gefördert?

Unterkonstruktion, Wurzelschutz, statische Verstärkungen für PV auf Gründach

Was wird nicht gefördert?

PV-Module selbst

Förderfähige Antragsteller

Private Eigentümer, Unternehmen, WEGs, Kommunen

Voraussetzung

Antrag vor Projektbeginn stellen

Geeignet für

Solar-Gründächer auf Wohn-, Gewerbe- und Mehrfamiliengebäuden

Welche Förderungen gab es in den letzten Jahren? Rückblick 2024 und 2025

Vergangene Förderungen im Jahr 2024:

  • Die IFB Hamburg förderte Gründächer mit PV-Bonus: Bis zu 100.000 € Zuschuss pro Gebäude, inklusive 40–60 % Förderung für PV-Unterkonstruktionen.

  • Für private Haushalte mit geringem Einkommen war noch keine gesonderte PV-Förderung verfügbar, aber erste Pilotprojekte wurden vorbereitet.

  • Unternehmen und Kommunen konnten über die Gründachförderung indirekt von PV-Unterstützung profitieren – eigene Landeszuschüsse für gewerbliche PV gab es nicht.

Vergangene Förderungen im Jahr 2025:

  • Das Land startete eine einkommensabhängige Balkonkraftwerk-Förderung: Bis zu 90 % Zuschuss für Bürgergeld-, Wohngeld- oder BAföG-Haushalte, organisiert durch die Caritas.

  • Die IFB-Gründachförderung mit PV-Bonus lief weiter, auch für Wohnungsbaugenossenschaften und Unternehmen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

KfW-Kredit 270 – „Erneuerbare Energien – Standard“

Der wichtigste Baustein für die Finanzierung von PV-Projekten ist der KfW-Kredit 270. Er deckt bis zu 100 % der Kosten für Planung, Installation und Speicher ab. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.


Kategorie

Inhalt

Was wird gefördert?

Photovoltaik (PV):
• Dach-PV
• Fassaden-PV
• Freiflächen-PV
• Modernisierung, Repowering & Erweiterung bestehender Anlagen
• Kauf gebrauchter PV-Anlagen (förderfähig bei teilweiser Einspeisung)

Batteriespeicher:
• Stationäre Batteriespeicher
• Speicher + neue PV
• Speicher-Nachrüstung zu bestehender PV
• Speicher für Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Netzstützung

Nicht förderfähig

• Balkonkraftwerke
• Speicher für Balkon-PV
• Reine Reparaturen/Instandhaltung
• Fossile Anlagen

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen
• Unternehmen (KMU & Großunternehmen)
• Freiberufler
• Kommunen & kommunale Betriebe
• Vereine, Stiftungen, Genossenschaften

Voraussetzung: Ein Teil des Stroms muss eingespeist oder verkauft werden.

Kreditkonditionen

Kreditrahmen:
• Bis 150 Mio. € pro Projekt
• Keine Mindestkreditsumme
• Bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

Zinsen & Laufzeiten:
• Effektivzins tagesaktuell (sehr günstig)
• Laufzeit 2–30 Jahre
• Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich

Auszahlung:
• 100 % Auszahlung
• Mittelabruf bis 12 Monate nach Zusage
• Bereitstellungszinsen ab Monat 7: 0,15 %/Monat

Wichtige PV+Speicher-Punkte

1. PV-Anlage allein: voll förderfähig (bei Einspeisung).

2. PV + Speicher: stets förderfähig; ideal für Eigenverbrauch + Einspeiseanteil.

3. Speicher-Nachrüstung: jederzeit förderfähig, keine Größenbeschränkung.

4. Gebrauchte PV kaufen: förderfähig (seltene Ausnahme im Markt).

EEG-Einspeisevergütung (Inbetriebnahme 31.01.2026–31.07.2026)

Wer seinen Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Vergütung über 20 Jahre (EEG-Einspeisevergütung). Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Ab dem 01.02.2026 greift die Halbjährliche Degression von 1%.


Anlagengröße (Gebäude-PV)

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,35 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh


Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt die versprochene Einspeisevergütung 20 Jahre fix. Die im Jahr 2026 bevorstehenden Degressionen sind am 01.02.2026 und am 01.08.2026.

Nullsteuersatz für eine Photovoltaikanlage

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz. Photovoltaikanlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem sind Einnahmen aus der Einspeisung der Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuersteuer befreit. Auch im Jahr 2026 bleibt diese erhalten.

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Fazit

In Hamburg stehen für Photovoltaikanlagen vor allem bundesweite Förderinstrumente wie die EEG-Einspeisevergütung, der Nullsteuersatz und der KfW-Kredit 270, auch 2026 zur Verfügung. Eine zusätzliche Unterstützung bietet die Hamburger Gründachförderung, die die Mehrkosten einer PV-Installation auf einem Gründach bezuschusst. Damit bleibt die Umsetzung von PV-Projekten wirtschaftlich attraktiv, insbesondere bei kombinierten Solar-Gründachlösungen.

Häufig gestellte Fragen

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