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Photovoltaik-Handbuch

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Zukunft der Photovoltaik

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Photovoltaikanlagen werden zunehmend auch auf Mehrfamilienhäusern installiert. Damit entsteht Solarstrom dort, wo viele Menschen leben, aber nicht jeder über ein eigenes Dach verfügt. Das Mieterstrommodell beschreibt, wie dieser Strom direkt im Gebäude genutzt und an Mieter weitergegeben werden kann.

Zusammenfassung

  • Das Mieterstrommodell ermöglicht es, Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage direkt an Mieter im selben Gebäude zu liefern.

  • Es gibt mehrere Mieterstrommodelle, die sich vor allem im organisatorischen Aufwand und in der Verantwortung des Vermieters unterscheiden.

  • Beim klassischen Mieterstrommodell tritt der Vermieter als Stromanbieter auf und kann den Mieterstromzuschlag erhalten.

  • Alternativ können externe Dienstleister oder genossenschaftliche Modelle den Betrieb übernehmen, meist mit weniger Aufwand, aber geringerer Wertschöpfung für den Vermieter.

  • Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Zusatzvergütung, die Mieterstrom wirtschaftlich unterstützt und für 20 Jahre gezahlt wird.

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Mieterstrommodell?

Das Mieterstrommodell bezeichnet eine Stromversorgung, bei der Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage direkt an die Mieter eines Gebäudes geliefert wird. Die Anlage befindet sich meist auf dem Dach, der Strom wird vor Ort genutzt und nicht zuerst ins öffentliche Netz eingespeist.

Der Vermieter oder ein externer Dienstleister übernimmt die Stromlieferung und ergänzt bei Bedarf Strom aus dem öffentlichen Netz. Für Mieter ändert sich technisch nichts: Sie haben einen Stromvertrag und eine Abrechnung, erhalten den Strom jedoch in der Regel günstiger als aus der Grundversorgung.

Das Modell ermöglicht es, dass auch Mieter ohne eigenes Dach von Photovoltaik profitieren, während Eigentümer den lokal erzeugten Solarstrom sinnvoll nutzen können.

Welche Mieterstrommodelle gibt es?

Modell 1: Der Vermieter ist der Stromanbieter (klassisches Mieterstrommodell)

Beim klassischen Mieterstrommodell betreibt der Vermieter die Photovoltaikanlage selbst und verkauft den erzeugten Solarstrom direkt an seine Mieter. Reicht der Solarstrom nicht aus, ergänzt er die Versorgung durch Strom aus dem öffentlichen Netz.

Für die Mieter gibt es nur einen Stromvertrag und eine Abrechnung. Der Vermieter übernimmt jedoch die komplette Verantwortung für Abrechnung, Messkonzept und rechtliche Vorgaben. Dafür erhält er den staatlichen Mieterstromzuschlag. Dieses Modell ist wirtschaftlich attraktiv, aber organisatorisch aufwendig.

Kurz zusammengefasst:

  • Vermieter betreibt und verkauft Strom.

  • Ein Stromvertrag für den Mieter.

  • Anspruch auf Mieterstromzuschlag.

  • Hoher organisatorischer Aufwand.

Modell 2: Vermieter verkauft nur den Solarstrom (Direktvermarktung im Haus)

Hier verkauft der Vermieter ausschließlich den Strom, den die Photovoltaikanlage tatsächlich erzeugt. Wenn die Sonne nicht scheint, schließen die Mieter selbst einen zusätzlichen Vertrag mit einem externen Stromanbieter ab. Der Mieter bezieht seinen Strom damit 9898aus zwei Quellen.

Für den Vermieter ist dieses Modell einfacher, da er nicht die vollständige Stromversorgung übernehmen muss. Ein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag besteht in dieser Variante jedoch nicht.

Kurz zusammengefasst:

  • Vermieter verkauft nur Solarstrom.

  • Netzstrom über externen Anbieter.

  • Zwei Stromquellen für den Mieter.

  • Weniger Aufwand für den Vermieter.

  • Kein Mieterstromzuschlag.

Modell 3: Ein externer Dienstleister übernimmt das Mieterstrommodell

In diesem Modell übernimmt ein Stadtwerk oder ein spezialisiertes Unternehmen Planung, Betrieb und Abrechnung der Anlage. Der Vermieter stellt in der Regel nur die Dachfläche zur Verfügung. Die Mieter schließen ihren Stromvertrag mit dem Dienstleister.

Der Vorteil liegt in der deutlichen Entlastung des Vermieters, da er keine energierechtliche Verantwortung trägt. Der Nachteil ist, dass ein Teil der wirtschaftlichen Erträge beim Dienstleister verbleibt.

Kurz zusammengefasst:

  • Dienstleister betreibt und rechnet ab.

  • Vermieter stellt Dachfläche.

  • Kaum Aufwand für Vermieter.

  • Teil der Einnahmen geht an Dienstleister.

Modell 4: Genossenschafts-Modell (gemeinschaftliche Stromversorgung)

Beim Genossenschaftsmodell schließen sich Mieter, teilweise gemeinsam mit dem Vermieter, zu einer Gemeinschaft zusammen und betreiben die Photovoltaikanlage gemeinsam. Die Beteiligten sind sowohl Stromnutzer als auch Mitbetreiber der Anlage.

Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. Dieses Modell erfordert Abstimmung und Organisation, bietet aber eine transparente und langfristig gemeinschaftliche Lösung.

Kurz zusammengefasst:

  • Gemeinschaft betreibt die Anlage.

  • Mieter sind Mitbetreiber.

  • Entscheidungen gemeinsam.

  • Hoher Abstimmungsbedarf.

  • Kein klassischer Stromverkauf.

Was ist der Mieterstromuzuschlag?

Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Zusatzvergütung für Solarstrom, der aus einer Photovoltaikanlage direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert und dort verbraucht wird. Der Strom wird also vor Ort genutzt und nicht zuerst ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Ziel des Mieterstromzuschlags ist es, Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen und sicherzustellen, dass auch Mieter vom Ausbau der Photovoltaik profitieren können, obwohl sie keine eigene Anlage besitzen.

Der Zuschlag wird nicht an die Mieter ausgezahlt, sondern an den Betreiber der Photovoltaikanlage. Das ist in der Praxis meist der Vermieter oder ein externer Mieterstrom-Dienstleister. Mieter profitieren indirekt, weil der Solarstrom günstiger angeboten werden kann als herkömmlicher Haushaltsstrom.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Mieterstrompreis mindestens zehn Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird unter anderem von der Bundesnetzagentur überwacht.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage und wird pro verbrauchter Kilowattstunde Solarstrom gezahlt:


Leistung der PV-Anlage

Mieterstromzuschlag (ca.)

bis 10 kWp

2,5–2,6 ct/kWh

bis 40 kWp

2,3–2,4 ct/kWh

bis 1.000 kWp

ca. 1,6 ct/kWh

Der Mieterstromzuschlag wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage gezahlt und kommt zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf hinzu.

Mieterstrommodell: Orientierung für Eigentümer und Mieter

Für Eigentümer und Mieter ist das Mieterstrommodell vor allem eine Frage der passenden Umsetzung. Während einige Modelle hohe wirtschaftliche Spielräume bieten, erfordern sie zugleich mehr Verantwortung und organisatorischen Aufwand. Andere Varianten sind einfacher umzusetzen, bringen dafür aber geringere finanzielle Effekte mit sich.

Entscheidend ist daher weniger, ob Mieterstrom grundsätzlich sinnvoll ist, sondern welches Modell zur jeweiligen Immobilie, zur Hausgemeinschaft und zur eigenen Rolle passt. Wer die Unterschiede kennt und realistisch einordnet, kann Solarstrom im Mehrfamilienhaus sinnvoll nutzen. Transparent, wirtschaftlich und langfristig planbar.

Häufig gestellte Fragen

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